Auftragsbekanntmachung (2024-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung Kanalreinigungsfahrzeug
Referenznummer: 20241210-1000-2
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Kanalreinigungsfahrzeuges mit kontinuierlicher Wasserrückführungstechnik und Inzahlungnahme des Altfahrzeuges”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen zur Reinigung von Abwasser📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Nicht losweise Vergabe”
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️ Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Siehe Vergabeunterlagen”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: 04131153308📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bezüglich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt: „Der Antrag (auf Einleitung eines...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bezüglich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt: „Der Antrag (auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer) ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 217-678235 (2024-11-05)