Der Auftraggeber (AG) beauftragt den Auftragnehmer (AN) mit der Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern für den Bestand des degewo-Konzerns. Auszustatten sind voraussichtlich insgesamt ca. 6.000 Wohneinheiten (WE) über den gesamten Vertragszeitraum. Hierbei handelt es sich vor allem um Neubauten und um Wohnungen in Objekten, die im Vertragszeitraum angekauft werden sollen. Hinzu kommen Einzelbeauftragungen aus Instandhaltung in Liegenschaften, bei denen bereits eine Erstausstattung erfolgt ist. Im Jahr werden im Durchschnitt ca. 1.500 WE, als Erstmontage auszustatten sein. Der AG rechnet, ohne dafür einzustehen, mit einem Ausstattungsbedarf von insgesamt ca. 21.000 Rauchwarnmeldern. Die Wohneinheiten sind gemäß Bauordnung Berlin / Bauordnung Land Brandenburg (je nach Lage des Objektes) und DIN 14604 auszustatten. Treppenhäuser werden nicht ausgestattet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-29.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung, Montage, Instandhaltung Rauchwarnmelder
Referenznummer: NW-Rauchwarnmelder-2024
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber (AG) beauftragt den Auftragnehmer (AN) mit der Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern für den Bestand des degewo-Konzerns. Auszustatten sind
voraussichtlich insgesamt ca. 6.000 Wohneinheiten (WE) über den gesamten Vertragszeitraum. Hierbei handelt es sich vor allem um Neubauten und um Wohnungen in Objekten, die im Vertragszeitraum
angekauft werden sollen. Hinzu kommen Einzelbeauftragungen aus Instandhaltung in Liegenschaften, bei denen bereits eine Erstausstattung erfolgt ist. Im Jahr werden im Durchschnitt ca. 1.500 WE, als
Erstmontage auszustatten sein. Der AG rechnet, ohne dafür einzustehen, mit einem Ausstattungsbedarf von insgesamt ca. 21.000 Rauchwarnmeldern.
Die Wohneinheiten sind gemäß Bauordnung Berlin / Bauordnung Land Brandenburg (je nach Lage des Objektes) und DIN 14604 auszustatten. Treppenhäuser werden nicht ausgestattet.
Der Auftraggeber (AG) beauftragt den Auftragnehmer (AN) mit der Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern für den Bestand des degewo-Konzerns. Auszustatten sind
voraussichtlich insgesamt ca. 6.000 Wohneinheiten (WE) über den gesamten Vertragszeitraum. Hierbei handelt es sich vor allem um Neubauten und um Wohnungen in Objekten, die im Vertragszeitraum
angekauft werden sollen. Hinzu kommen Einzelbeauftragungen aus Instandhaltung in Liegenschaften, bei denen bereits eine Erstausstattung erfolgt ist. Im Jahr werden im Durchschnitt ca. 1.500 WE, als
Erstmontage auszustatten sein. Der AG rechnet, ohne dafür einzustehen, mit einem Ausstattungsbedarf von insgesamt ca. 21.000 Rauchwarnmeldern.
Die Wohneinheiten sind gemäß Bauordnung Berlin / Bauordnung Land Brandenburg (je nach Lage des Objektes) und DIN 14604 auszustatten. Treppenhäuser werden nicht ausgestattet.
Produkte/Dienstleistungen: Rauchmelder📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Art des Vertrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Postanschrift: Stadtgebiet Berlin, Falkensee und Potsdam
Postleitzahl: 10785
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-08-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag.
Der Vertrag verlängert sich maximal dreimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht schriftlich vom AG einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-12 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 81 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-06-12 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-06-03 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen nach § 56 VgV
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Folgende Angaben sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen incl. Anlagen zu machen:
1. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Bieterbogen - Anlage 1)
2. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Anmeldung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der/den Krankenkasse(n) (Bieterbogen - Anlage 2)
3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Eintragung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der Berufsgenossenschaft (Bieterbogen - Anlage 3)
Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in diesen keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als ein Jahr sein.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen zu Nr. 1 (Steuern und Abgaben) und Nr. 3 (Berufsgenossenschaft) sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen oder einer Kopie der gültigen ULV- oder PQ-Eintragung zu bestätigen.
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen zu Nr. 1-3
Kopie der am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Angebote gültigen
- ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin oder
- ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt
oder Mecklenburg-Vorpommern oder
4. Eigenerklärung hinsichtlich Personen/Unternehmen mit Bezug zu Russland (Bieterbogen – Anlage 5)
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers als Anlage 11 dem Bieterbogen beizufügen, jeweils in deutscher Sprache.
Folgende Angaben sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen incl. Anlagen zu machen:
1. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Bieterbogen - Anlage 1)
2. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Anmeldung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der/den Krankenkasse(n) (Bieterbogen - Anlage 2)
3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Eintragung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der Berufsgenossenschaft (Bieterbogen - Anlage 3)
Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in diesen keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als ein Jahr sein.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen zu Nr. 1 (Steuern und Abgaben) und Nr. 3 (Berufsgenossenschaft) sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen oder einer Kopie der gültigen ULV- oder PQ-Eintragung zu bestätigen.
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen zu Nr. 1-3
Kopie der am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Angebote gültigen
- ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin oder
- ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt
oder Mecklenburg-Vorpommern oder
4. Eigenerklärung hinsichtlich Personen/Unternehmen mit Bezug zu Russland (Bieterbogen – Anlage 5)
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers als Anlage 11 dem Bieterbogen beizufügen, jeweils in deutscher Sprache.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Arbeitskräfte und Fachkräfte: Erklärung über die Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren pro Jahr jahresdurchschnittlich sowie aktuell (Stand: April 2024) beschäftigten Arbeitskräfte (aufgeschlüsselt in gewerbliche Mitarbeiter insgesamt, davon Fachkräfte nach DIN 14676 für Rauchwarnmelder.
Mindeststandard: Die Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen des AN müssen bei der Montage der Rauchwarnmelder die Montagerichtlinien der Hersteller und die DIN EN 14604 anwenden. Zertifikate über die entsprechenden Schulungen (Fachkraft für Rauchwarnmelder) aller an der Montage beteiligten Mitarbeiter sind dem AG nach Auftragserteilung, spätestens jedoch 4 Wochen vor Vertragsbeginn, ohne weitere Aufforderung nachzuweisen. Die Zertifikate können auch in Form einer Eigenerklärung nachgewiesen werden.
Arbeitskräfte und Fachkräfte: Erklärung über die Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren pro Jahr jahresdurchschnittlich sowie aktuell (Stand: April 2024) beschäftigten Arbeitskräfte (aufgeschlüsselt in gewerbliche Mitarbeiter insgesamt, davon Fachkräfte nach DIN 14676 für Rauchwarnmelder.
Mindeststandard: Die Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen des AN müssen bei der Montage der Rauchwarnmelder die Montagerichtlinien der Hersteller und die DIN EN 14604 anwenden. Zertifikate über die entsprechenden Schulungen (Fachkraft für Rauchwarnmelder) aller an der Montage beteiligten Mitarbeiter sind dem AG nach Auftragserteilung, spätestens jedoch 4 Wochen vor Vertragsbeginn, ohne weitere Aufforderung nachzuweisen. Die Zertifikate können auch in Form einer Eigenerklärung nachgewiesen werden.
Referenzen: Referenzliste über
(1) erfolgreich beendete Vertragsverhältnisse, insbesondere Rahmenverträge, für die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in vergleichbarer Größenordnung wie in Punkt 5 -Art und Umfang der Leistung- beschrieben, während der letzten 5 Kalenderjahre (2019 – 2024) oder
(2) laufende Vertragsverhältnisse, insbesondere Rahmenverträge für die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in vergleichbarer Größenordnung wie in Punkt 5 -Art und Umfang der Leistung- beschrieben, die mindestens seit 2 Jahren erfolgreich ausgeführt werden.
Referenzen: Referenzliste über
(1) erfolgreich beendete Vertragsverhältnisse, insbesondere Rahmenverträge, für die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in vergleichbarer Größenordnung wie in Punkt 5 -Art und Umfang der Leistung- beschrieben, während der letzten 5 Kalenderjahre (2019 – 2024) oder
(2) laufende Vertragsverhältnisse, insbesondere Rahmenverträge für die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in vergleichbarer Größenordnung wie in Punkt 5 -Art und Umfang der Leistung- beschrieben, die mindestens seit 2 Jahren erfolgreich ausgeführt werden.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe: Alle Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB (liegen dem Bieterbogen bei)
0. Weitere Auftraggeber sind in den Vergabeunterlagen aufgelistet
1. Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierfassung versendet. Angebote in Papierform sowie per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen und werden deshalb ausgeschlossen.
2. Fragen zu dieser Ausschreibung sind nur über die Vergabeplattform einzureichen, ansonsten werden sie nicht berücksichtigt. Sie werden nur beantwortet, wenn Sie dort bis zum 03.06.2024 eingehen.
Die Antworten sind für alle interessierten Unternehmen in anonymisierter Form unter www.meinauftrag.rib.de abrufbar. Die interessierten Unternehmen haben sich eigenverantwortlich über Aktualisierungen zu informieren.
3. Alle geforderten Angaben zum Nachweis der Eignung sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen und seinen Anlagen zu machen. Er ist von Bieter ausgefüllt seinem elektronischen Angebot beizufügen. Das Formblatt für den Bieterbogen
incl. Anlagen liegt den Vergabeunterlagen bei.
4. Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und vorzulegen.
5. Mehrfachangebote können auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Unterauftragnehmer bei Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss führen.
6. Bei Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist die Erklärung gem. Anlage 8 des Bieterbogens (Bietergemeinschaftserklärung) vollständig auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
7. Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Unterauftragnehmers bedient. Soweit sich der Bieter zum Nachweis
der Eignung des Unterauftragnehmers bedient, ist mit dem Angebot eine Erklärung des Unterauftragnehmers einzureichen, dass er dem Bieter im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellen wird. (Bieterbogen - Anlage 10) Die Vorgaben für
Unterauftragnehmer gelten genauso für verbundene Unternehmen.
8. Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise und Erklärungen nachzufordern.
9. Der Auftraggeber wird für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (geführt beim
Bundeskartellamt) vornehmen und auf dieser Basis die Eignungsprognose verifizieren. Im Falle einer negativen Eignungsprognose kann der Zuschlag auf das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft nicht erteilt werden.
0. Weitere Auftraggeber sind in den Vergabeunterlagen aufgelistet
1. Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierfassung versendet. Angebote in Papierform sowie per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen und werden deshalb ausgeschlossen.
2. Fragen zu dieser Ausschreibung sind nur über die Vergabeplattform einzureichen, ansonsten werden sie nicht berücksichtigt. Sie werden nur beantwortet, wenn Sie dort bis zum 03.06.2024 eingehen.
Die Antworten sind für alle interessierten Unternehmen in anonymisierter Form unter www.meinauftrag.rib.de abrufbar. Die interessierten Unternehmen haben sich eigenverantwortlich über Aktualisierungen zu informieren.
3. Alle geforderten Angaben zum Nachweis der Eignung sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen und seinen Anlagen zu machen. Er ist von Bieter ausgefüllt seinem elektronischen Angebot beizufügen. Das Formblatt für den Bieterbogen
incl. Anlagen liegt den Vergabeunterlagen bei.
4. Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und vorzulegen.
5. Mehrfachangebote können auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Unterauftragnehmer bei Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss führen.
6. Bei Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist die Erklärung gem. Anlage 8 des Bieterbogens (Bietergemeinschaftserklärung) vollständig auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
7. Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Unterauftragnehmers bedient. Soweit sich der Bieter zum Nachweis
der Eignung des Unterauftragnehmers bedient, ist mit dem Angebot eine Erklärung des Unterauftragnehmers einzureichen, dass er dem Bieter im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellen wird. (Bieterbogen - Anlage 10) Die Vorgaben für
Unterauftragnehmer gelten genauso für verbundene Unternehmen.
8. Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise und Erklärungen nachzufordern.
9. Der Auftraggeber wird für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (geführt beim
Bundeskartellamt) vornehmen und auf dieser Basis die Eignungsprognose verifizieren. Im Falle einer negativen Eignungsprognose kann der Zuschlag auf das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft nicht erteilt werden.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 111300000V0074
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1
Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit
eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB)
oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben
hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1
Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit
eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB)
oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben
hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 087-264623 (2024-04-29)