Lieferung quadrivalenter Influenza-Impfstoffe in der jeweils gültigen Fassung - in der von der WHO festgelegten Stammzusammensetzung für die Impfsaison 2024/2025
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-05.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung quadrivalenter Influenza-Impfstoffe Impfsaison 2024/2025
Referenznummer: 220-010-KH-24
Kurze Beschreibung:
“Lieferung quadrivalenter Influenza-Impfstoffe in der jeweils gültigen Fassung - in der von der WHO festgelegten Stammzusammensetzung für die Impfsaison 2024/2025”
Kurze Beschreibung
Lieferung quadrivalenter Influenza-Impfstoffe in der jeweils gültigen Fassung - in der von der WHO festgelegten Stammzusammensetzung für die Impfsaison 2024/2025
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Anti-Grippe-Impfstoffe📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung quadrivalenter Influenza-Impfstoff in der jeweils gültigen Fassung - in der von der WHO festgelegten Stammzusammensetzung für die Impfsaison 2024/2025”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung quadrivalenter Influenza-Impfstoff in der jeweils gültigen Fassung - in der von der WHO festgelegten Stammzusammensetzung für die Impfsaison 2024/2025
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung quadrivalenter Influenza-Hochdosis-Impfstoffe in der jeweils gültigen Fassung - in der von der WHO festgelegten Stammzusammensetzung für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung quadrivalenter Influenza-Hochdosis-Impfstoffe in der jeweils gültigen Fassung - in der von der WHO festgelegten Stammzusammensetzung für die Impfsaison 2024/2025
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Bedarfsposition - Lieferung quadrivalenter Influenza-Hochdosis-Impfstoffe in der jeweils gültigen Fassung - in der von der WHO festgelegten...”
Beschreibung der Beschaffung
Bedarfsposition - Lieferung quadrivalenter Influenza-Hochdosis-Impfstoffe in der jeweils gültigen Fassung - in der von der WHO festgelegten Stammzusammensetzung für die Impfsaison 2024/2025
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-08 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Der Bieter muss im Besitz der Herstellererlaubnis gemäß § 13 des Arzneimittelgesetzes (AMG) oder im Besitz einer Großhandelserlaubnis gemäß § 52 a AMG...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Der Bieter muss im Besitz der Herstellererlaubnis gemäß § 13 des Arzneimittelgesetzes (AMG) oder im Besitz einer Großhandelserlaubnis gemäß § 52 a AMG sein und dies mittels Einreichung der entsprechenden Kopie der Erlaubnis belegen.
“-Der Abruf der Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz M-V durchführbar....”
-Der Abruf der Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz M-V durchführbar. Für die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe ist eine einmalige Registrierung auf dieser Plattform notwendig. Informationen hierzu erhalten Sie unter https://vergabemarktplatz-mv.de/NetServer (Mein Konto / Hinweis zur Angebotsabgabe / Anleitung zur Angebotsabgabe), bei der Bieterhotline (Tel.: +49 9001-243837) oder direkt beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Tel. +49 385 588 56-980).
- Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss zwingend die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen sowie alle weiteren im Vordruck "Angebot" aufgeführten Sachverhalte erfüllen.
Nachweis: ausgefüllter Vordruck "Angebot" (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung)*
- Der Bieter darf keine Beziehungen zu Russland im Sinne von Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 aufweisen.
Nachweis: ausgefüllter Vordruck "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" vom Bieter sowie von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung)
- Im Falle der Unterauftragsvergabe ist anzugeben, welche Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen (siehe Punkt 5 Vordruck "Angebot"). Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor Zuschlagserteilung die vorgesehenen Unterauftragnehmer verbindlich namentlich zu benennen. Der Vordruck "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ist daraufhin von jedem benannten
Unterauftragnehmer einzureichen.
Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Eigenerklärungen in deutscher Sprache einzureichen.
*Der Nachweis kann auch durch die Bescheinigung einer Präqualifikation erbracht werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: 13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 385588-15164📞
Fax: +49 385588485-15817 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer nur innerhalb von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 026-077744 (2024-02-05)