Auftragsbekanntmachung (2024-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung Taumittel
Referenznummer: 24-028
Kurze Beschreibung:
“Vertrag über die Lieferung von Taumittel (Strausalz)”
Produkte/Dienstleistungen: Auftausalz📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 243 150 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Hann. Münden möchte mit dem Auftragnehmer einen zunächst einjährigen Vertrag mit zweimaliger Verlängerungsoption um je ein Jahr über die Lieferung...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Hann. Münden möchte mit dem Auftragnehmer einen zunächst einjährigen Vertrag mit zweimaliger Verlängerungsoption um je ein Jahr über die Lieferung von Taumitteln (Magnesiumchlorid-Lösung; Auftausalz) abschließen.
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Ort der Leistung: Göttingen🏙️
Dauer: 1 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-14 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-14 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Hann. Münden Zentrale Vergabestelle - Raum 319 Böttcherstraße 3 34346 Hann. Münden
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter und deren Bevollmächtigte”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
“Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDVRYER” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-3306📞
Fax: +49 413115-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Im Übrigenwird auf § 160 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2024/S 178-547797 (2024-09-11)