Die FHH - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und den Einbau von Aktivkohle und Ionentauscherharz an diversen Sanierungsanlagen im Hamburger Stadtgebiet. Die Aktivkohle wird ausschließlich für die Behandlung von kontaminiertem Wasser oder/und der Abluft von vornehmlich Desorptionsanlagen benötigt. Teilweise wird in den Anlagen neben Aktivkohle zusätzlich Ionentauscherharz eingesetzt. Grundsätzlich erfolgen Wechsel über einzelne Abrufaufträge, wenn die Analysenergebnisse der regelmäßig entnommenen Proben grenzwertnahe Schadstoffgehalte im Ablauf des betreffenden Behälters bzw. der Abluft anzeigen und / oder der anlagenspezifische Differenzdruckgrenzwert im Behälter ein konstant erhöhtes Niveau aufweist; z.B. durch Verblockung. Ein Anspruch des AN auf Abruf der Maximalmenge besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-06.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und Einbau von Aktivkohle und Ionentauscherharz an diversen Sanierungsanlagen im Hamburger Stadtgebiet
Referenznummer: 1653/2024
Kurze Beschreibung:
Die FHH - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und den Einbau von Aktivkohle und Ionentauscherharz an diversen Sanierungsanlagen im Hamburger Stadtgebiet. Die Aktivkohle wird ausschließlich für die Behandlung von kontaminiertem Wasser oder/und der Abluft von vornehmlich Desorptionsanlagen benötigt. Teilweise wird in den Anlagen neben Aktivkohle zusätzlich Ionentauscherharz eingesetzt. Grundsätzlich erfolgen Wechsel über einzelne Abrufaufträge, wenn die Analysenergebnisse der regelmäßig entnommenen Proben grenzwertnahe Schadstoffgehalte im Ablauf des betreffenden Behälters bzw. der Abluft anzeigen und / oder der anlagenspezifische Differenzdruckgrenzwert im Behälter ein konstant erhöhtes Niveau aufweist; z.B. durch Verblockung. Ein Anspruch des AN auf Abruf der Maximalmenge besteht nicht.
Die FHH - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und den Einbau von Aktivkohle und Ionentauscherharz an diversen Sanierungsanlagen im Hamburger Stadtgebiet. Die Aktivkohle wird ausschließlich für die Behandlung von kontaminiertem Wasser oder/und der Abluft von vornehmlich Desorptionsanlagen benötigt. Teilweise wird in den Anlagen neben Aktivkohle zusätzlich Ionentauscherharz eingesetzt. Grundsätzlich erfolgen Wechsel über einzelne Abrufaufträge, wenn die Analysenergebnisse der regelmäßig entnommenen Proben grenzwertnahe Schadstoffgehalte im Ablauf des betreffenden Behälters bzw. der Abluft anzeigen und / oder der anlagenspezifische Differenzdruckgrenzwert im Behälter ein konstant erhöhtes Niveau aufweist; z.B. durch Verblockung. Ein Anspruch des AN auf Abruf der Maximalmenge besteht nicht.
Produkte/Dienstleistungen: Aktivkohle📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 500 000 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 1653/2024
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Vergabeunterlagen
Art des Vertrags: Lieferungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-05 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-05 11:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 40 Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-06-05 11:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-05-24 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Nach § 56 Abs. 2 VgV können einige Unterlagen, die nicht bis zum Ende der Angebotsfrist eingereicht wurden, nachgefordert werden. Die Nachforderung liegt im Ermessen der AG. Ausgeschlossen gem. § 57 Abs. 1 VgV werden Angebote, die - ggf. nach erfolgloser Nachforderung - die geforderten - eignungsbezogenen Unterlagen - leistungsbezogenen Unterlagen - sonstigen besonderen Bedingungen nicht enthalten.
Nach § 56 Abs. 2 VgV können einige Unterlagen, die nicht bis zum Ende der Angebotsfrist eingereicht wurden, nachgefordert werden. Die Nachforderung liegt im Ermessen der AG. Ausgeschlossen gem. § 57 Abs. 1 VgV werden Angebote, die - ggf. nach erfolgloser Nachforderung - die geforderten - eignungsbezogenen Unterlagen - leistungsbezogenen Unterlagen - sonstigen besonderen Bedingungen nicht enthalten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Referenzen: Referenzen (mind. 3) Eine Liste bisher durchgeführter Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre ist zum Nachweis Ihrer Eignung einzureichen. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein. Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils - Angaben zu Auftragsart und Auftragsumfang (Kurzbeschreibung des Projekts), - AG mit Ansprechpersonen und Telefonnummer - Auftragsjahr und - Gesamtumsatz zu nennen (diese werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt).
Referenzen: Referenzen (mind. 3) Eine Liste bisher durchgeführter Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre ist zum Nachweis Ihrer Eignung einzureichen. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein. Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils - Angaben zu Auftragsart und Auftragsumfang (Kurzbeschreibung des Projekts), - AG mit Ansprechpersonen und Telefonnummer - Auftragsjahr und - Gesamtumsatz zu nennen (diese werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Jahresumsätze: Angaben über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Technische und berufliche Fähigkeiten
Anzahl Mitarbeiter: Aktuell Anzahl der Mitarbeiter/innen gesamt
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirt-schaft Amt für Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten Altlastensanierung
Nationale Registrierungsnummer: 02000000-KBUKEA0001-58
Postleitzahl: 20457
Postort: Hamburg
Region: Hamburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: hauke.schueler@kapellmann.de📧
Telefon: 040 30091600📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYVHNQA/documents🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYVHNQA🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYVHNQA🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 40 Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVHNQA
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Gänsemarkt 36
Nationale Registrierungsnummer: 02000000-KFB0000001-20
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Telefon: 040 42823-1690📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen ist die Vergabekammer bei der Finanzbehörde Gänsemarkt 36 20354 Hamburg Nutzen Sie bitte nur die folgende Möglichkeit für Nachprüfungsanträge: 1. schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde: Postfach 30 17 41 20306 Hamburg 2. und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach: vergabekammer@fb.hamburg.de Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der/die Antragstellende den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggebenden nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen ist die Vergabekammer bei der Finanzbehörde Gänsemarkt 36 20354 Hamburg Nutzen Sie bitte nur die folgende Möglichkeit für Nachprüfungsanträge: 1. schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde: Postfach 30 17 41 20306 Hamburg 2. und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach: vergabekammer@fb.hamburg.de Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der/die Antragstellende den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggebenden nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 089-268911 (2024-05-06)