Lieferung und Montage von Schulmobiliar (Computertische u. Rollcontainer) im Rahmen der Neueinrichtung des Eduard-Spranger-Berufskolleg (Lernfabrik 4.0) der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Lieferung und Montage von Schulmobiliar (Computertische und Rollcontainer) für das Eduard-Spranger-Berufskolleg (Lernfabrik 4.0) der Stadt Hamm in einem offenen Verfahren europaweit aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-03.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und Montage von Schulmobiliar (Computertische u. Rollcontainer) im Rahmen der Neueinrichtung des Eduard-Spranger-Berufskolleg (Lernfabrik 4.0) der Stadt Hamm
Reference number: 2024-09/229
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Lieferung und Montage von Schulmobiliar (Computertische und Rollcontainer) für das Eduard-Spranger-Berufskolleg...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Lieferung und Montage von Schulmobiliar (Computertische und Rollcontainer) für das Eduard-Spranger-Berufskolleg (Lernfabrik 4.0) der Stadt Hamm in einem offenen Verfahren europaweit aus.
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Schulmöbel📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer hat Mobiliar (Computertische und Rollcontainer) für die Lernfabrik des Eduard-Spranger-Berufskollegs zu liefern und zu montieren. Der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer hat Mobiliar (Computertische und Rollcontainer) für die Lernfabrik des Eduard-Spranger-Berufskollegs zu liefern und zu montieren. Der Transport des Mobiliars innerhalb der Schulgebäude erfolgt vollständig durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber stellt hierfür kein Personal zur Verfügung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-07 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-07 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hamm
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Anwesenheit von Bietern bei der Öffnung ist nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 22
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.1.1) bei Einschaltung anderer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.1.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.1.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Es gelten die VOL/B, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) und die Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm. Die Zahlung erfolgt nach...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es gelten die VOL/B, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) und die Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm. Die Zahlung erfolgt nach Erfüllung der Leistung und Eingang der prüfbaren Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe).
Hierzu wird auf Ziffer 6 der zur Verfügung stehenden Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm und auf Ziffer 4.3 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) verwiesen.
“Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRY1PV33N69
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB...”
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRY1PV33N69
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen".
(1.2) Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
- Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
- Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
- Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben
(1.4) Bei Eignungsleihe:
- Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
- Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht
(1.5) Bei Nachunternehmereinsatz
- Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(1.6) Vordruck "Angebot"
(1.7) Vordruck "Leistungsverzeichnis"
(1.8) Ggf. Anlage mit Erläuterungen zum Angebot
(4) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(5) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
- Leistungsbeschreibung
- Bewerbungsbedingungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen
- Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
- Informationsblatt DSGVO
(7) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str- 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str- 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 172-529440 (2024-09-03)