Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Lieferung und Montage von Teachware - Präsentationssystem - für das Eduard-Spranger-Berufskolleg der Stadt Hamm der Stadt Hamm europaweit aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-21.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und Montage von Teachware (Präsentationssystem) für das Eduard-Spranger-Berufskolleg der Stadt Hamm
Referenznummer: VgV/EU/24/010
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Lieferung und Montage von Teachware - Präsentationssystem - für das Eduard-Spranger-Berufskolleg der Stadt Hamm...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Lieferung und Montage von Teachware - Präsentationssystem - für das Eduard-Spranger-Berufskolleg der Stadt Hamm der Stadt Hamm europaweit aus.
Lieferung und Montage von Teachware. Die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis. Der gesamte Leistungsumfang ist ausschließlich im fabrikneuen Zustand auszuliefern.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#
Bei Angeboten von Artikeln, das dem Auftraggeber unbekannt ist oder das bisher noch nicht an den Auftraggeber geliefert...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:selbst#
Bei Angeboten von Artikeln, das dem Auftraggeber unbekannt ist oder das bisher noch nicht an den Auftraggeber geliefert worden sind, behält sich der Auftraggeber zur Verifizierung der im Angebot gemachten Angaben die Vorführung des angebotenen Equipments vor. Auf Anforderung haben die Bieter dem Angebot entsprechendes Equipment dem Amt für schulische Bildung, Stadthausstr. 3, 59065 Hamm zur Bemusterung kostenlos zur Verfügung zu. Der Termin wird spätestens 10 Kalendertage vorher vom Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben. Die Kosten für die Vorführung/Bemusterung sind vom Bieter zu tragen. Ein Nichterscheinen zum bekanntgegebenen Termin führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Kann der Bieter keines des angebotenen Equipments zur Bemusterung vorstellen, führt dies ebenfalls zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. Die zuvor beschriebene Vorgehensweise erfolgt nur bei Bietern, die im Rahmen der Wertung der übrigen Zuschlagskriterien rechnerisch noch Erfolgsaussichten auf die Zuschlagserteilung haben.
Der Transport des Equipments innerhalb der Schulgebäude erfolgt vollständig durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber stellt hierfür kein Personal zur Verfügung.
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Ort der Leistung: Hamm, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-30 📅
Datum des Endes: 2024-06-15 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“keine” Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-26 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-26 06:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hamm
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben. (1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Ei: (1.1) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV bei Einschaltung anderer Unternehmen: (1.1.1) Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe" (1.1.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Siehe Vergabeunterlagen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe). Hierzu wird auf Ziffer 6 der zur Verfügung stehenden Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm und auf Ziffer 4.3 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) verwiesen.
“Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDA70
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den...”
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDA70
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 038-110936 (2024-02-21)