: Der Landkreis Lüchow-Dannenberg benötigt für die Geschwindigkeitsüberwachung 3 semistationäre Geschwindigkeitsmessanlagen. Die eingesetzte Messtechnik soll Lasermesstechnik sein. Bezüglich der Lieferung und Leistung zum Betrieb und Wartung sucht der Landkreis einen entsprechenden Dienstleister. Der Auftraggeber (Landkreis Lüchow-Dannenberg) wechselt selbstständig die erforderlichen Standorte und Datenträger des Geschwindigkeitsmessgeräts. Die Auftraggeber (Landkreis Lüchow-Dannenberg) übernimmt die dabei für eine amtliche Messung erforderliche äußerliche Inaugenscheinnahme der Anlage mit Hilfe einer seitens des Dienstleisters / Vertragspartner vorzugebenden Checkliste inkl. Auslösung eines Kalibrierfotos! Der Dienstleister / Vertragspartner hat für die gesamte Laufzeit des Vertrages einen ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Betrieb der kompletten Messanlage sicherzustellen! Die Messergebnisse müssen gerichtsfest sein und eine entsprechende Eichung der Messanlagen in den seitens der PTB vorgegebenen Zeiträumen ist schriftlich nachzuweisen!
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-29.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 3 semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen
Referenznummer: 40/2024
Kurze Beschreibung:
: Der Landkreis Lüchow-Dannenberg benötigt für die Geschwindigkeitsüberwachung 3 semistationäre Geschwindigkeitsmessanlagen. Die eingesetzte Messtechnik soll Lasermesstechnik sein.
Bezüglich der Lieferung und Leistung zum Betrieb und Wartung sucht der Landkreis einen entsprechenden Dienstleister. Der Auftraggeber (Landkreis Lüchow-Dannenberg) wechselt selbstständig die erforderlichen Standorte und Datenträger des Geschwindigkeitsmessgeräts. Die Auftraggeber (Landkreis Lüchow-Dannenberg) übernimmt die dabei für eine amtliche Messung erforderliche äußerliche Inaugenscheinnahme der Anlage mit Hilfe einer seitens des Dienstleisters / Vertragspartner vorzugebenden Checkliste inkl. Auslösung eines Kalibrierfotos!
Der Dienstleister / Vertragspartner hat für die gesamte Laufzeit des Vertrages einen ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Betrieb der kompletten Messanlage sicherzustellen! Die Messergebnisse müssen gerichtsfest sein und eine entsprechende Eichung der Messanlagen in den seitens der PTB vorgegebenen Zeiträumen ist schriftlich nachzuweisen!
: Der Landkreis Lüchow-Dannenberg benötigt für die Geschwindigkeitsüberwachung 3 semistationäre Geschwindigkeitsmessanlagen. Die eingesetzte Messtechnik soll Lasermesstechnik sein.
Bezüglich der Lieferung und Leistung zum Betrieb und Wartung sucht der Landkreis einen entsprechenden Dienstleister. Der Auftraggeber (Landkreis Lüchow-Dannenberg) wechselt selbstständig die erforderlichen Standorte und Datenträger des Geschwindigkeitsmessgeräts. Die Auftraggeber (Landkreis Lüchow-Dannenberg) übernimmt die dabei für eine amtliche Messung erforderliche äußerliche Inaugenscheinnahme der Anlage mit Hilfe einer seitens des Dienstleisters / Vertragspartner vorzugebenden Checkliste inkl. Auslösung eines Kalibrierfotos!
Der Dienstleister / Vertragspartner hat für die gesamte Laufzeit des Vertrages einen ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Betrieb der kompletten Messanlage sicherzustellen! Die Messergebnisse müssen gerichtsfest sein und eine entsprechende Eichung der Messanlagen in den seitens der PTB vorgegebenen Zeiträumen ist schriftlich nachzuweisen!
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Geschwindigkeitskontrollkameras📦 Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Interne Kennung: 40/2024
Titel: Lieferung von 3 betriebsfertigen, semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen
Postleitzahl: 29439
Stadt: Lüchow
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Lüchow-Dannenberg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-01 📅
Datum des Endes: 2029-03-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-07 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-07 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8032025 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-01-07 10:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-12-31 📅
Zusätzliche Informationen:
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57
Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten
Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Keine
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der AG wird die Bieter zunächst auf das
Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123 und 124 GWB) prüfen, dabei werden
etwaige Maßnahmen zur Selbstreinigung berücksichtigt (§ 125 GWB). Liegen
keine Ausschlussgründe vor, wird der AG gemäß § 122 GWB in Verbindung mit
den §§ 44 bis 47 VgV die Eignungskriterien der jeweiligen Bieter prüfen. Er
bezieht sich dabei auf die nach Kap. 5 vorgelegten und ggf. weitere von Bietern
abgeforderte Unterlagen sowie sonstige Informationen nach pflichtgemäßem
Ermessen. Der AG wird keine nachteiligen Eignungsinformationen von Dritten
verwenden, ohne den Bieter zur Stellungnahme aufzufordern.
Der AG wird die Bieter zunächst auf das
Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123 und 124 GWB) prüfen, dabei werden
etwaige Maßnahmen zur Selbstreinigung berücksichtigt (§ 125 GWB). Liegen
keine Ausschlussgründe vor, wird der AG gemäß § 122 GWB in Verbindung mit
den §§ 44 bis 47 VgV die Eignungskriterien der jeweiligen Bieter prüfen. Er
bezieht sich dabei auf die nach Kap. 5 vorgelegten und ggf. weitere von Bietern
abgeforderte Unterlagen sowie sonstige Informationen nach pflichtgemäßem
Ermessen. Der AG wird keine nachteiligen Eignungsinformationen von Dritten
verwenden, ohne den Bieter zur Stellungnahme aufzufordern.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00001306
Postanschrift: Königsberger Str. 10
Postleitzahl: 29439
Postort: Lüchow
Region: Lüchow-Dannenberg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kommunalaufsicht@luechow-dannenberg.de📧
Telefon: 05841120246📞
URL: https://luechow-dannenberg.de🌏
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E24319666🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E24319666🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-1334📞
URL: https://www.mw.niedersachsen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass
etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz
2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer
Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines
Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer
vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung
der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern,
schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als
derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu
begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht
gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass
etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz
2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer
Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines
Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer
vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung
der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern,
schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als
derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu
begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht
gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-01+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 234-732622 (2024-11-29)