Lieferung von 71 Mini-PCs mit Zubehör

Landkreis Neu-Ulm

Das Landratsamt Neu-Ulm beschafft 71 Mini-PCs mit Zubehör (71 x Tastatur und 71 x Maus) für die landkreiseigenen Schulen. Die Lieferung der Mini-PCs inkl. Zubehör erfolgt an 6 verschiedene Schulen im Landkreis Neu-Ulm. Die technischen Mindestvoraussetzungen der zu liefernden Mini-PCs und Zubehör sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-01-24 Auftragsbekanntmachung
2024-04-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2024-01-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 71 Mini-PCs mit Zubehör
Referenznummer: 24-06-EU
Kurze Beschreibung:
Das Landratsamt Neu-Ulm beschafft 71 Mini-PCs mit Zubehör (71 x Tastatur und 71 x Maus) für die landkreiseigenen Schulen. Die Lieferung der Mini-PCs inkl. Zubehör erfolgt an 6 verschiedene Schulen im Landkreis Neu-Ulm. Die technischen Mindestvoraussetzungen der zu liefernden Mini-PCs und Zubehör sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Produkte/Dienstleistungen: Personalcomputer 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 0
Menge: 71
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Das Landratsamt Neu-Ulm beschafft 71 Mini-PCs mit Zubehör (71 x Tastatur und 71 x Maus) für die landkreiseigenen Schulen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Art des Vertrags: Lieferungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Lieferung der Mini-PCs inkl. Zubehör erfolgt an 6 verschiedene Schulen im Landkreis Neu-Ulm.
Postanschrift: Kantstraße 8
Postleitzahl: 89231
Stadt: Neu-Ulm
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Neu-Ulm 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-12 📅
Datum des Endes: 2024-05-13 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Angebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung. Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren sind als Bieternachricht über die Vergabeplattform spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten. Die Antworten auf Fragen von Bietern werden ebenso wie etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform allen Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt. Es obliegt den Bietern sich durch eine Registrierung oder eine regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform wird empfohlen.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Entsprechend § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 29 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-02-26 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Entsprechend § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-02-20 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers und ist nur in den Grenzen des § 56 VgV möglich.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A) Angabe des Unternehmens, ob eine Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister besteht oder ob das Unternehmen nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann. Entsprechende Nachweise (je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem das jeweilige Unternehmen niedergelassen ist) sind erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. B) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder §124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind. Falls ein Unternehmen die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben kann, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden. C) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, muss dieser auf Verlangen eingereicht werden. D) Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzliche Sozialversicherung. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind Nachweise in Form von Unbedenklichkeitsbescheinigung o.ä. vorzulegen. E) Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft F) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland (Formblatt L127) G) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Die Bieter /Bietergemeinschaft werden darauf hingewiesen, dass die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise (bezogen auf alle Eignungskriterien) innerhalb der dann gesetzten Frist vorgelegt werden müssen. Es erfolgt ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden. Vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Nachunternehmen ist die Eigenerklärung zur Eignung, sowie die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland (Formblatt L127) und Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG auszufüllen und einzureichen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Nachweis einer Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung Zusicherung des Unternehmens, dass im Auftragsfall eine den nachfolgenden Bedingungen entsprechende Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werde bzw. eine entsprechende Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung bereits besteht: Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 500.000 EUR sowie für Sachschäden in Höhe von mindestens 500.000 EUR. Die Versicherung muss bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens bestehen bzw. abgeschlossen werden. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis muss erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachgereicht werden.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Siehe § 123 GWB.
Siehe § 124 GWB.
Siehe §124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Neu-Ulm
Nationale Registrierungsnummer: 097750000-LandratsamtNeuUlm-17
Abteilung: Fachbereich 31 - Vergabestelle
Postanschrift: Kantstraße 8
Postleitzahl: 89231
Postort: Neu-Ulm
Region: Neu-Ulm 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fachbereich 31 - Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@lra.neu-ulm.de 📧
Telefon: +49 731704031201 📞
Fax: +49 731704031998 📠
URL: https://landkreis-nu.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/258084 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE811335517
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 892176-2411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-24+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 018-051282 (2024-01-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landratsamt Neu-Ulm beschafft 71 Mini-PCs mit Zubehör (71 x Tastatur und 71 x Maus) für die landkreiseigenen Schulen. Die Lieferung der Mini-PCs inkl. Zubehör erfolgt an 6 verschiedene Schulen im Landkreis Neu-Ulm. Die technischen Mindestvoraussetzungen der zu liefernden Mini-PCs inkl. Zubehör sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 35485.80 EUR 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-25 📅
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Lieferung erfolgt an mehrere Schulen unter der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Neu-Ulm.

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-03-25 📅
Titel: Lieferung von 71 Mini-PCs mit Zubehör
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 12
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: notebooksbilliger.de AG
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: notebooksbilliger.de AG
Nationale Registrierungsnummer: DE175671991
Postanschrift: Am Luftschiffhafen 1
Postleitzahl: 14471
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@notebooksbilliger.de 📧
Telefon: 000 📞
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen: § 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt: „Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 135 GWB lautet wie folgt: Unwirksamkeit „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 075-222240 (2024-04-15)