Lieferung von Dichtschicht-, Speicherschicht- und Dränageschichtmaterial

Wismut GmbH

Lieferung von bis zu 1.499.000 Tonnen Dichtschicht-, Speicherschicht- und Dränageschichtmaterial

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-01.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-07-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Dichtschicht-, Speicherschicht- und Dränageschichtmaterial
Referenznummer: 1816953-U28
Kurze Beschreibung:
Lieferung von bis zu 1.499.000 Tonnen Dichtschicht-, Speicherschicht- und Dränageschichtmaterial
Produkte/Dienstleistungen: Boden 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3

1️⃣
Interne Kennung: 1816953-U29 Los 1
Titel: Lieferung von Dichtschichtmaterial
Menge: 1
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von bis zu 292.000 Tonnen Dichtschichtmaterial Anzubieten ist ein Gemisch aus Löß- und Geschiebelehm aus natürlichen Vorkommen. Technische Daten: für externes Dichtschichtmaterial der Endabdeckung (Anlage) • Mischungsverhältnis Lößlehm : Geschiebelehm 1:1 • Kohäsion c‘ in kN/m² nach DIN 18137-T3 ≥ 5,0 • Reibungswinkel ϕ‘ in Grad nach DIN 18137-T3 ≥ 22,5 • Wasserdurchlässigkeitsbeiwert kf in m/s nach DIN 18130-1 ≤1x 10-9 m/s - bei Verdichtungsgrad DPr in % nach DIN 18127 ≥ 95 • spez. Aktivität: Ra-226 in Bq/g nach DIN ISO 11465 < 0,2 • Urangehalt Unat in mg/kg nach DIN ISO 11465 16 • Schadstoffgehalte nach LAGA TR Boden 2004 (Tab. II 1.2-2 und 2-3) ≤ Z0* • Vorsorgewerte nach BBodSchV Anhang2 (4.1 u.4.2) Einhaltung • Vorgegebenes Kornband gemäß Anlage Los 1 – „Vorgabe für externes Dichtschichtmaterial der Endabdeckung IAA Culmitzsch“ Der Auftragnehmer (AN) ist dafür verantwortlich, dass das zu liefernde Dichtschichtmaterial durchgängig und gleichbleibend über die gesamte Lieferzeit den v. g. Qualitätsanforderungen gemäß Vorgabe entsprechend Qualitätssicherungsprogramm (Plan-Nr. 801-1161-4.8/02.01), Anlage Los 1 -„Vorgabe für externes Dichtschichtmaterial der Endabdeckung IAA Culmitzsch“ entspricht. Die Kornverteilungskurve des Liefermaterials muss einen stetigen Verlauf, d.h. keine Ausfallkörnung, aufweisen. Vorrang hat das vorgegebene Kornband der Anlage Los 1 - -„Vorgabe für externes Dichtschichtmaterial der Endabdeckung IAA Culmitzsch“. Die Kornverteilung des Liefermaterials muss zwischen der unteren und oberen Hüllkurve gemäß Bild „Bestimmung der Korngrößenverteilung Naß-/Trockensiebung“ liegen und muss gleichförmig über den gesamten Lieferzeitraum gewähr-leistet werden. Vom Auftraggeber (AG) wird nur ein Herkunftsort (Tagebau, Grube, Abbaustelle etc.) akzeptiert. Verschiedene Bodensubstrate können aber zur Erfüllung der vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen für das Dichtschichtmaterial am Gewinnungsort gemischt werden. Eine Mischung für das Dichtschichtmaterial darf ausschließlich aus Geschiebelehm und Lößlehm erfolgen. Vorrang haben Böden, die die Vorsorgewerte der BBschV einhalten. Der Einsatz von geeigneten Böden mit nach-weislich geogen bedingten Schadstoffgehalt bedürfen einer Prüfung im Einzelfall. Die Mischung des Materials von mehreren Entnahmeorten oder die Verwen-dung von Recyclingmaterial ist unzulässig. Vom AG wird ausschließlich inertes anthropogen unbeeinflusstes Material akzeptiert. Das Material muss durch geeignete technische Maßnahmen gemischt werden und durchgehend homogene Eigenschaften aufweisen, d.h. jede Einzellieferung muss vorgenannten Qualitätsanforderungen entsprechen. Durch die Gewinnung bzw. den Abbau im Material enthaltene Blöcke oder Konglomerate in Blockgröße sowie Steine ≥ 63 mm sind bereits am Gewinnungsort zu zerkleinern bzw. auszusortieren. Das Dichtschichtmaterial muss frei von Neophytenbefall sein. Im Rahmen der Gewährleistungszeit (2 Jahre) werden die Einbauflächen auf der IAA Culmitzsch ständig durch den AG auf Neophytenbefall kontrolliert. In befallenen Flächen ist das Dichtschichtmaterial einschließlich dem darüber liegenden Speicherschichtmaterial der Endabdeckung auf der IAA Culmitzsch durch den AN wieder auszubauen und fachgerecht zu entsorgen. Die Flächen sind entsprechend wiederherzustellen. Die dazu notwendigen Arbeiten führt der AN selbst durch bzw. trägt er die anfallenden Kosten. Eine Zwischenlagerung des Materials, in der Größenordnung > 2 Tageslieferungen, wird vom AG grundsätzlich nicht gestattet, d. h. direkter Transport vom Gewinnungsort zum Lieferort.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Stadt: Zwirtzschen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Greiz 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 1816953-U29 Los 2
Titel: Lieferung von Speicherschichtmaterial
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von bis zu 867.000 Tonnen Speicherschichtmaterial Anzubieten ist ein Gemisch aus Geschiebelehm und Kiessand aus natürlichen Vorkommen. Technische Daten: für externes Speicherschichtmaterial der Endabdeckung (Anlage) • Mischungsverhältnis Geschiebelehm : Kiessand 1:1 bzw. 1:1,5 • Kohäsion c‘ in kN/m² nach DIN 18137-T3 ≥ 3,0 • Reibungswinkel ϕ‘ in Grad nach DIN 18137-T3 ≥ 22,5 • Wasserdurchlässigkeitsbeiwert kf in m/s nach DIN 18130-1 10-6 ≥ kf ≥ 10-7 - bei Verdichtungsgrad DPr in % nach DIN 18127 ≤ 92 • spez. Aktivität: Ra-226 in Bq/g nach DIN ISO 11465 < 0,2 • Urangehalt Unat in mg/kg nach DIN ISO 11465 < 16 • Nutzbare Feldkapazität nFK in mm/m > 130 • Schadstoffgehalte nach LAGA TR Boden 2004 (Tab. II 1.2-2 und 2-3) ≤ Z0* • Vorsorgewerte nach BBodSchV Anhang2 (4.1 u.4.2) Einhaltung • Vorgegebenes Kornband gemäß Anlage Los 2 – „Vorgabe für externes Speicherschichtmaterial der Endabdeckung IAA Culmitzsch“ Der Auftragnehmer (AN) ist dafür verantwortlich, dass das zu liefernde Speicherschichtmaterial durchgängig und gleichbleibend über die gesamte Lieferzeit den v. g. Qualitätsanforderungen gemäß Vorgabe entsprechend Anlage Los 2 „Vorgabe für externes Speicherschichtmaterial der Endabdeckung IAA Culmitzsch“ entspricht. Die Kornverteilungskurve des Liefermaterials muss einen stetigen Verlauf, d.h. keine Ausfallkörnung, aufweisen. Vorrang hat das vorgegebene Kornband der Anlage Los 2 -„Vorgabe für externes Speicherschichtmaterial der Endabdeckung IAA Culmitzsch“. Die Kornverteilung des Liefermaterials muss etwa in der Mitte zwischen der unteren und oberen Hüllkurve gemäß Bild „Korngrößenverteilung 2025 und 2026“ liegen, einen Anteil von ca. 20% für die Fraktion 2 mm aufweisen und muss gleichförmig über den gesamten Lieferzeitraum gewährleistet werden. Vom Auftraggeber (AG) wird nur ein Herkunftsort (Tagebau, Grube, Abbaustelle etc.) akzeptiert. Verschiedene Bodensubstrate können aber zur Erfüllung der vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen für das Speicherschichtmaterial am Gewinnungsort gemischt werden. Eine Mischung für das Speicherschichtmaterial darf ausschließlich aus Geschiebelehm und Kiessand erfolgen. Vorrang haben Böden, die die Vorsorgewerte der BBschV einhalten. Der Einsatz von geeigneten Böden mit nachweislich geogen bedingten Schadstoffgehalt bedürfen einer Prüfung im Einzelfall. Die Mischung des Materials von mehreren Entnahmeorten oder die Verwendung von Recyclingmaterial ist unzulässig. Vom AG wird ausschließlich inertes anthropogen unbeeinflusstes Material akzeptiert. Das Material muss durch geeignete technische Maßnahmen gemischt werden und durchgehend homogene Eigenschaften aufweisen, d.h. jede Einzellieferung muss vorgenannten Qualitätsanforderungen entsprechen. Durch die Gewinnung bzw. den Abbau im Material enthaltene Blöcke oder Konglomerate in Blockgröße sowie Steine ≥ 63 mm sind bereits am Gewinnungsort zu zerkleineren bzw. auszusortieren. Das Speicherschichtmaterial muss frei von Neophytenbefall sein. Im Rahmen der Gewährleistungszeit (2 Jahre) werden die Einbauflächen auf der IAA Culmitzsch ständig durch den AG auf Neophytenbefall kontrolliert. In befallenen Flächen ist das Speicherschichtmaterial durch den AN wieder auszubauen und fachgerecht zu entsorgen. Die Flächen sind entsprechend wiederherzustellen. Die dazu notwendigen Arbeiten führt der AN selbst durch bzw. trägt er die anfallenden Kosten. Eine Zwischenlagerung des Materials, in der Größenordnung > 2 Tageslieferungen, wird vom AG grundsätzlich nicht gestattet, d. h. direkter Transport vom Gewinnungsort zum Lieferort.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: 1816953-U29 Los 3
Titel: Lieferung von Dränageschichtmaterial
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von bis zu 340.000 Tonnen Dränageschichtmaterial Anzubieten ist ein Sand-Kies-Gemisch 0/32 mm aus natürlichen Vorkommen. Technische Daten: für externes Dränagematerial der Endabdeckung (Anlage) • Dränagematerial (sandig-kiesiges Material der Bodengruppen GW, SE, SW gemäß DIN 18 196) • Stetige Kornverteilungskurve (keine Ausfallkörnung) • abschlämmbarer Anteil <4 % • Anteil des 0,08 mm Korns <5 % • Hydraulische Durchlässigkeit: kf in m/s >1x 10-4 • spez. Aktivität: Ra-226 in Bq/g nach DIN ISO 11465 < 0,2 • Urangehalt Unat in mg/kg nach DIN ISO 11465 < 16 • Schadstoffgehalte LAGA M 20 (TR Boden/Stand 11/2004) ≤ Z0* • Vorgegebenes Kornband gemäß Anlage Los 3 – „Materialvorgabe Dränagematerial für Endabdeckung IAA Culmitzsch“ Der Auftragnehmer (AN) ist dafür verantwortlich, dass das zu liefernde Dränagematerial durchgängig und gleichbleibend über die gesamte Lieferzeit den v. g. Qualitätsanforderungen gemäß Vorgabe entsprechend Anlage Los 3 „Materialvorgabe Dränagematerial für Endabdeckung IAA Culmitzsch“ entspricht. Die Kornverteilungskurve des sandig-kiesigen-Materials muss einen stetigen Verlauf, d.h. keine Ausfallkörnung, aufweisen. Vorrang hat das vorgegebene Kornband der Anlage Los 3 „Materialvorgabe Dränagematerial für Endabdeckung IAA Culmitzsch“. Die Kornverteilung des Liefermaterials muss etwa in der Mitte zwischen der unteren und oberen Hüllkurve gemäß Bild „Kornband Dränagematerial EAD Culmitzsch“ liegen und muss gleichförmig über den gesamten Lieferzeitraum gewährleistet werden. Das Material muss durchgehend homogene Eigenschaften aufweisen, d.h. jede Einzellieferung muss vorgenannten Qualitätsanforderungen entsprechen. Durch die Gewinnung bzw. den Abbau im Material enthaltene Blöcke oder Konglomerate in Blockgröße sowie Steine ≥ 63 mm sind bereits am Gewinnungsort zu zerkleineren bzw. auszusortieren.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Körnungen, Splitt, Steinmehl, Kiesel, Kies, Schotter und Kleinschlag, Steingemische, Kiessandgemische und andere Aggregate 📦
Beschreibung
Stadt: 07580 Zwirtzschen

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-08 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-08 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 76 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-08-08 09:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: keine
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Eigenerklärung zu Unternehmensangaben mit mindestens einer vergleichbaren Referenz mit Angaben zu Mengen und Kilometern. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausstattung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärungen: - Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; - Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; - Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet; - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt; - Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit - das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG); - das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), - sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder - allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Wismut GmbH
Nationale Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE140856559
Postleitzahl: 09117
Postort: Chemnitz
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffung@wismut.de 📧
Telefon: +493718120431 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E94853836 🌏
Teilnahme-URL: http://www.subreport.de/E94853836 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
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Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: 49 228 94990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 130-401686 (2024-07-01)