Die Entsorgungsbetriebe des Landeshauptstadt Wiesbaden benötigen Eisenchloride und Aluminiumchloride zur kontinuierlichen Fällung im Abwasser. Die Ausschreibung bezieht sich auf die Lieferung von den entsprechenden Fällungsmitteln.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-24.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Fällungsmitteln
Reference number: ELW 697
Kurze Beschreibung:
“Die Entsorgungsbetriebe des Landeshauptstadt Wiesbaden benötigen Eisenchloride und Aluminiumchloride zur kontinuierlichen Fällung im Abwasser. Die...”
Kurze Beschreibung
Die Entsorgungsbetriebe des Landeshauptstadt Wiesbaden benötigen Eisenchloride und Aluminiumchloride zur kontinuierlichen Fällung im Abwasser. Die Ausschreibung bezieht sich auf die Lieferung von den entsprechenden Fällungsmitteln.
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Produkte/Dienstleistungen: Chemische Erzeugnisse📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 504 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für alle Lose eingereicht werden ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der von den Entsorgungsbetrieben der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW), als Rahmenauftrag zu vergebende Auftrag, beinhaltet die Lieferung von Fällungsmitteln.”
Ort der Leistung: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-02 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Wiesbaden
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich und erfolgt von der Einkaufsabteilung im Beisein der zuständigen Revision.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen: 1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem Gesetz gegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen: 1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB §123 und §124) 2. Eigenerklärung über die Höhe der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung für Sach-, Vermögens- und Personenschäden. 3. Eigenerklärung über den Eintrag in einem Berufsregister des Firmensitzes bzw. Wohnsitzes (oder gleichwertiger Nachweis) des Bieters. 4. Eigenerklärung dass der Bieter keine wettbewerbsbeschränkenden oder kartell-widerrechtlichen Absprachen mit anderen Wettbewerbsteilnehmern vorgenommen hat 5. Eigenerklärung, dass der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt. 6. Eigenerklärung, dass der Bieter die Projektsprache Deutsch, in Wort und Schrift auch für sein Personal, anerkennt. * Zu den Eigenerklärungen fügt der Bieter zu seinem Angebot folgende Nachweise als Anlage bei: 7. Benennung der wesentlichen Subunternehmerleistungen und deren Liefer-/ Leistungsumfang. Subunternehmer müssen ebenfalls die geforderten Leistungsnachweise vorlegen. 8. Eigenerklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) und Mindestlohngesetz (MiLoG). 9. Eigenerklärung zu russischen Sanktionen im Hinblick auf Beteiligungen russischer Unter-nehmen am Unternehmen des Bieters.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Im Falle eines Auftrags liegen folgende Bedingungen zugrunde: 1. Die Bedingungen des Offenen Verfahrens mit Anlagen 2. Angebot des Bieters 3. Die Vergabe-...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Im Falle eines Auftrags liegen folgende Bedingungen zugrunde: 1. Die Bedingungen des Offenen Verfahrens mit Anlagen 2. Angebot des Bieters 3. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B), (Ausgabe zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Verfahrens)
Mehr anzeigen Informationen über reservierte Verträge
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
“Bekanntmachungs-ID: CXP4DMUHGLB” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 134 GWB). Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 134 GWB).
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 144-446495 (2024-07-24)