Die derzeit eingesetzten Firewalls der Sophos XG-Reihe werden in absehbarer Zeit das End-of-Life (EoL) am 31.03.2025 erreichen und erhalten damit keine Unterstützung mehr durch den Hersteller. Dies bedeutet, dass weder Sicherheitsupdates noch technischer Support für diese Modelle zur Verfügung stehen. Um die Netzwerksicherheit weiterhin zu gewährleisten, ist es erforderlich, auf die neuere XGS-Hardware-Serie von Sophos zu wechseln. Dabei sind alle Systeme in der Hochverfügbarkeitsvariante "active/passiv" auszuführen. Die Firewall Appliances sollen direkt an die jeweils betroffene Schule geliefert werden. Über den Kauf und die Lieferung der Firewalls und Lizenzen soll ein EVB-IT Kaufvertrag sowie EVB-IT Überlassungsvertrag geschlossen werden. Weiterhin sind Sonderkonditionen für den Bildungsbereich einzurechnen. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-18.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Firewall Appliances für mehrere kreiseigene Schulen + Supportleistungen
Referenznummer: 0899-12-2024
Kurze Beschreibung:
Die derzeit eingesetzten Firewalls der Sophos XG-Reihe werden in absehbarer Zeit das End-of-Life (EoL) am 31.03.2025 erreichen und erhalten damit keine Unterstützung mehr durch den Hersteller. Dies bedeutet, dass weder Sicherheitsupdates noch technischer Support für diese Modelle zur Verfügung stehen. Um die Netzwerksicherheit weiterhin zu gewährleisten, ist es erforderlich, auf die neuere XGS-Hardware-Serie von Sophos zu wechseln. Dabei sind alle Systeme in der Hochverfügbarkeitsvariante "active/passiv" auszuführen. Die Firewall Appliances sollen direkt an die jeweils betroffene Schule geliefert werden. Über den Kauf und die Lieferung der Firewalls und Lizenzen soll ein EVB-IT Kaufvertrag sowie EVB-IT Überlassungsvertrag geschlossen werden. Weiterhin sind Sonderkonditionen für den Bildungsbereich einzurechnen. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die derzeit eingesetzten Firewalls der Sophos XG-Reihe werden in absehbarer Zeit das End-of-Life (EoL) am 31.03.2025 erreichen und erhalten damit keine Unterstützung mehr durch den Hersteller. Dies bedeutet, dass weder Sicherheitsupdates noch technischer Support für diese Modelle zur Verfügung stehen. Um die Netzwerksicherheit weiterhin zu gewährleisten, ist es erforderlich, auf die neuere XGS-Hardware-Serie von Sophos zu wechseln. Dabei sind alle Systeme in der Hochverfügbarkeitsvariante "active/passiv" auszuführen. Die Firewall Appliances sollen direkt an die jeweils betroffene Schule geliefert werden. Über den Kauf und die Lieferung der Firewalls und Lizenzen soll ein EVB-IT Kaufvertrag sowie EVB-IT Überlassungsvertrag geschlossen werden. Weiterhin sind Sonderkonditionen für den Bildungsbereich einzurechnen. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0899-12-2024
Beschreibung der Beschaffung:
Geliefert werden sollen Firewalls des Herstellers Sophos. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die bereits vorhandene Nutzung von Sophos-Produkten, insbesondere der XG-Reihe, in der bestehenden Netzwerkinfrastruktur. Durch die Fortführung dieser Marke kann sichergestellt werden, dass die Konfiguration der Firewalls nahtlos auf die neuen Geräte übertragen werden kann, ohne größeren Migrationsaufwand oder Betriebsunterbrechungen zu verursachen. Durch den Einsatz von weiteren Sophos-Hardwareprodukten, wie beispielsweise Access Points, ist zudem sichergestellt, dass die neuen Firewalls problemlos mit der vorhandenen Infrastruktur kompatibel sind. Dies ermöglicht eine effiziente Verwaltung der gesamten Netzwerkinfrastruktur, ohne dass zusätzliche Investitionen in neue Systeme oder umfangreiche Anpassungen erforderlich sind. Aufgrund dessen ist es erforderlich, die neuen Firewalls aus dem Sophos-Sortiment zu wählen. Durch die Erweiterung mit XGS-Hardware kann sichergestellt werden, dass sie reibungslos in das bestehende Netzwerk integriert werden können und von den bereits bestehenden Konfigurations- und Verwaltungsfunktionen profitiert wird. Eine produktneutrale Ausschreibung scheidet daher aus.
Geliefert werden sollen Firewalls des Herstellers Sophos. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die bereits vorhandene Nutzung von Sophos-Produkten, insbesondere der XG-Reihe, in der bestehenden Netzwerkinfrastruktur. Durch die Fortführung dieser Marke kann sichergestellt werden, dass die Konfiguration der Firewalls nahtlos auf die neuen Geräte übertragen werden kann, ohne größeren Migrationsaufwand oder Betriebsunterbrechungen zu verursachen. Durch den Einsatz von weiteren Sophos-Hardwareprodukten, wie beispielsweise Access Points, ist zudem sichergestellt, dass die neuen Firewalls problemlos mit der vorhandenen Infrastruktur kompatibel sind. Dies ermöglicht eine effiziente Verwaltung der gesamten Netzwerkinfrastruktur, ohne dass zusätzliche Investitionen in neue Systeme oder umfangreiche Anpassungen erforderlich sind. Aufgrund dessen ist es erforderlich, die neuen Firewalls aus dem Sophos-Sortiment zu wählen. Durch die Erweiterung mit XGS-Hardware kann sichergestellt werden, dass sie reibungslos in das bestehende Netzwerk integriert werden können und von den bereits bestehenden Konfigurations- und Verwaltungsfunktionen profitiert wird. Eine produktneutrale Ausschreibung scheidet daher aus.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Anlieferung erfolgt an die kreiseigenen Schulen. Siehe Dokument Leistungsverzeichnis mit Lieferadressen.
Postanschrift: Peter-Altmeier-Platz 1
Postleitzahl: 56410
Stadt: Montabaur
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Westerwaldkreis
🏙️
Dauer: 36 Monate Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-21 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): -elektronisch über die Vergabeplattform - Bei der: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Peter-Altmeier-Platz 1 56410 Montabaur Zimmer B 030
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Ort des Eröffnungstermins:
-elektronisch über die Vergabeplattform - Bei der: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Peter-Altmeier-Platz 1 56410 Montabaur Zimmer B 030
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-10-14 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt. Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis (bspw. dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" der Industrie- und Handelskammer) eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Präqualifizierung), werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Der öffentliche Auftraggeber kann mit Blick auf die Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen die gesonderte Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung verlangen. Auf Verlangen geforderte Nachweise sind unverzüglich nach Aufforderung vollständig vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder ersatzweise eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen (insb. Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt. Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis (bspw. dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" der Industrie- und Handelskammer) eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Präqualifizierung), werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Der öffentliche Auftraggeber kann mit Blick auf die Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen die gesonderte Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung verlangen. Auf Verlangen geforderte Nachweise sind unverzüglich nach Aufforderung vollständig vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder ersatzweise eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen (insb. Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten: - Bescheinigung der Eintragung in das Handelsregister (nicht älter als 12 Monate)
***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten: - Bescheinigung der Eintragung in das Handelsregister (nicht älter als 12 Monate)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 12 Monate)
***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 12 Monate)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Bei Angebotsabgabe bereits mit einzureichen: - Vorlage einer Referenzliste für vergleichbare Leistungserbringungen mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben ***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bei Angebotsabgabe bereits mit einzureichen: - Vorlage einer Referenzliste für vergleichbare Leistungserbringungen mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben ***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Hinweis Mehrfachbewerbungen: Eine Mehrfachbewerbung z. B. in Form einer Einzelbewerbung und zusätzlich in einer oder in mehreren Bewerbergemeinschaften führt im Sinne eines möglichst umfassenden Wettbewerbs zum Ausschluss aller Bewerbungen
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Nationale Registrierungsnummer: 071430000000001
Postanschrift: Peter-Altmeier-Platz 1
Postleitzahl: 56410
Postort: Montabaur
Region: Westerwaldkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle (1-10)
E-Mail: zentrale-vergabestelle@westerwaldkreis.de📧
Telefon: +49 2602124-505📞
Fax: +49 2602124-385 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYGYBCX/documents🌏
Teilnahme-URL: https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYGYBCX🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYGYBCX🌏
Name: Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtenmodul des Portals "www.rlp.vergabekommunal.de" zu stellen. Für technische Fragen zur Bedienung von "rlp.vergabekommunal.de" steht der Hersteller zur Verfügung: https://support.cosinex.de/unternehmen/ Inhaltliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Nachrichtenmodul innerhalb des Vergabeportals an den Auftraggeber zu richten.
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYGYBCX
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: n.n.
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 06131160📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 183-563490 (2024-09-18)
Auftragsbekanntmachung (2024-09-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 0889-12-2024 Beschreibung
Interne Kennung: 0889-12-2024
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-25 09:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-20+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text: Verlängerung der Angebotsfrist von 21.10.2024 auf den 25.10.2024
Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist von 21.10.2024 auf den 25.10.2024
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: a3e2467e-5d57-4279-b4df-6069b37f0e26-01
Quelle: OJS 2024/S 185-568434 (2024-09-20)