Lieferung von ca. Mehrzweckgeräteträger (Ackerschlepper) (5 Stück), 2-achsig und allgetrieben, Motorleistung mind. 74 kW und 40 km/h, Nutzlast mind. 2.000 kg mit div. Anbaugeräten
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-04.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Mehrzweckgeräteträger -Ackerschlepper bis 6,0 t zul. Gesamtgewicht und mind. 2,0 t Nutzlast- mit Anbaugeräten, LBV-SH Nr. 004
Referenznummer: ZV-M1-24-0285000-412.01
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von ca. Mehrzweckgeräteträger (Ackerschlepper) (5 Stück), 2-achsig und allgetrieben, Motorleistung mind. 74 kW und 40 km/h, Nutzlast mind. 2.000...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von ca. Mehrzweckgeräteträger (Ackerschlepper) (5 Stück), 2-achsig und allgetrieben, Motorleistung mind. 74 kW und 40 km/h, Nutzlast mind. 2.000 kg mit div. Anbaugeräten
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Produkte/Dienstleistungen: Traktoren📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Mehrzweckgeräteträger (Ackerschlepper) (5 Stück), 2-achsig und allgetrieben, Motorleistung mind. 74 kW und 40 km/h, Nutzlast mind. 2.000 kg...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Mehrzweckgeräteträger (Ackerschlepper) (5 Stück), 2-achsig und allgetrieben, Motorleistung mind. 74 kW und 40 km/h, Nutzlast mind. 2.000 kg mit div. Anbaugeräten
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 6 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-10 📅
Datum des Endes: 2024-11-15 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 80
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-05 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-08 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nicht bei Vergaben im Namen oder im Auftrag des Bundes:
Vorlage der Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 VGSH für den Bieter sowie deren Nachunternehmer und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nicht bei Vergaben im Namen oder im Auftrag des Bundes:
Vorlage der Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 VGSH für den Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Kiel
Nationale Registrierungsnummer: t:04313830
Postanschrift: Mercatorstraße 9
Postleitzahl: 24106
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle-ki@lbv-sh.landsh.de📧
Telefon: +49431-383-0📞
URL: https://www.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 046-133475 (2024-03-04)