Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Mischgas (Erdgas und Biogas (Biomethan) für 16 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 1 GWh von Trägern öffentlicher Verwaltungen im Bundesland Schleswig-Holstein. Das Mischgas setzt sich zusammen aus einem festen Anteil Biogas (212.000 kWh/a) und einem Anteil Erdgas (Referenzwert 853.000) für den ein Toleranzband (siehe dazu 3.2.2. der Leistungsbeschreibung) gilt. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ausgeschrieben wird der Dienstleistungspreis (DLP) und der Festpreis für den Biogasanteil (BIO). Der DLP und der Festpreis für den Biogasanteil von 212.000 kWh/a ist vom Bieter frei bestimmbar und wird für den Lieferzeitraum festgelegt und in ct/kWh angegeben. Zudem wird ein Arbeitspreis für Erdgas in Ct/kWh in Rechnung gestellt, der sich gemäß den Vorgaben in Anlage 1.4 Variante 9 zur Leistungsbeschreibung ermittelt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2024-09-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Mischgas -Erdgas und Biogas -Biomethan- für 16 Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen im Bundesland Schleswig-Holstein.
Referenznummer: ZV-GV-24-1498000-4121.03
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Mischgas (Erdgas und Biogas (Biomethan) für 16 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 1 GWh von Trägern öffentlicher Verwaltungen im Bundesland Schleswig-Holstein.
Das Mischgas setzt sich zusammen aus einem festen Anteil Biogas (212.000 kWh/a) und einem Anteil Erdgas (Referenzwert 853.000) für den ein Toleranzband (siehe dazu 3.2.2. der Leistungsbeschreibung) gilt.
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Ausgeschrieben wird der Dienstleistungspreis (DLP) und der Festpreis für den Biogasanteil (BIO).
Der DLP und der Festpreis für den Biogasanteil von 212.000 kWh/a ist vom Bieter frei bestimmbar und wird für den Lieferzeitraum festgelegt und in ct/kWh angegeben.
Zudem wird ein Arbeitspreis für Erdgas in Ct/kWh in Rechnung gestellt, der sich gemäß den Vorgaben in Anlage 1.4 Variante 9 zur Leistungsbeschreibung ermittelt.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Mischgas (Erdgas und Biogas (Biomethan) für 16 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 1 GWh von Trägern öffentlicher Verwaltungen im Bundesland Schleswig-Holstein.
Das Mischgas setzt sich zusammen aus einem festen Anteil Biogas (212.000 kWh/a) und einem Anteil Erdgas (Referenzwert 853.000) für den ein Toleranzband (siehe dazu 3.2.2. der Leistungsbeschreibung) gilt.
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Ausgeschrieben wird der Dienstleistungspreis (DLP) und der Festpreis für den Biogasanteil (BIO).
Der DLP und der Festpreis für den Biogasanteil von 212.000 kWh/a ist vom Bieter frei bestimmbar und wird für den Lieferzeitraum festgelegt und in ct/kWh angegeben.
Zudem wird ein Arbeitspreis für Erdgas in Ct/kWh in Rechnung gestellt, der sich gemäß den Vorgaben in Anlage 1.4 Variante 9 zur Leistungsbeschreibung ermittelt.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Gasförmige Brennstoffe📦 Beschreibung
Interne Kennung: ZV-GV-24-1498000-4121.03
Titel: Lieferung von Mischgas -Erdgas und Biogas -Biomethan- für 16 Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen im Bundesland Schleswig-Holstein.
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Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Vergabe ist die Gaslieferung an alle Gasabnahmestellen des jeweiligen Auftraggebers, die in Anlage 1.1 zur Leistungsbeschreibung aufgelistet werden.
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Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen.
Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Gasliefervertrag verwiesen.
Zum 1. Oktober 2021 wurden die bisherigen Marktgebiete in Deutschland, Gaspool (GPL) und NetConnect Germany (NCG), zu einem neuen bundesweiten deutschen Gasmarkt namens Trading Hub Europe (THE) zusammengeführt.
Im mehreren Netzgebieten findet derzeit, wie branchenbekannt, eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas statt. Diese wird teilweise auch für die in der Ausschreibung aufgeführten Abnahmestellen in 2025 beginnen. Konkrete Umstellungstermine der betroffenen Abnahmestellen werden nach entsprechender Kenntnis der Termine zwischen Auftraggeber und Lieferant ausgetauscht.
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Vorgaben Biogasanteil:
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Für den Biogasanteil von 212.000 kWh/a wird ein Biogas nachgefragt, für das seitens der ausschreibenden Stelle folgende Gestehungsvorgaben gemacht werden:
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„Biogas“ ist jedes Gas, das durch anaerobe Vergärung von Biomasse im Sinne von § 2 und § 3 der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung - BiomasseV) gewonnen wird. „Biogas“ (“Biomethan“) ist jedes Biogas oder sonstige gasförmige Biomasse, das oder die aufbereitet und in das Bioerdgasnetz eingespeist worden ist. Aus einem Gasnetz entnommenes Gas gilt als Bioerdgas (Biomethan), soweit die Menge des entnommenen Bioerdgases im Wärmeäquivalent der Menge von Gas aus Biomasse über einen Bilanzzeitraum von einem Jahr entspricht, das an anderer Stelle in das Gasnetz eingespeist worden ist und wenn für den gesamten Transport und Vertrieb des Bioerdgases von seiner Herstellung, seiner Einspeisung in das Erdgasnetz und seinem Transport im Erdgasnetz bis zu seiner Entnahme aus dem Erdgasnetz Massenbilanzsysteme verwendet worden sind, die den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und seiner Durchführungsverordnungen genügen.
Zum Nachweis der Lieferung muss die bezogene Bioerdgasmenge gemäß den nachfolgenden Absätzen zertifiziert werden. Die Herkunft des gelieferten Bioerdgases muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückführbar sein. Diese sind der als Anlage 5 beigefügten Erklärung zu den Erzeugungsarten zu benennen. Der Lieferant verpflichtet sich zu einer zeitlich bilanzierten Lieferung von Bioerdgas; d.h. die Energiebilanz von erzeugtem und geliefertem Bioerdgas muss innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt ausgeglichen sein. Eine Doppelvermarktung des gelieferten Bioerdgases ist unzulässig. Über die Lieferung von Bioerdgas stellt der Lieferant dem Auftraggeber einen Nachweis (Zertifikat) aus, der den Erfordernissen des Erneuerbare-Energie-Gesetztes Gesetzes sowie zugehöriger Durchführungsverordnungen zu Massenbilanzsystemen entspricht. (HKN aus dem Biogasregister oder gleichwertig). Der Lieferant hat dem Auftraggeber auf eigene Kosten für jedes Kalenderjahr bis zum 28.02. des auf das Kalenderjahr folgenden Jahres unaufgefordert einen Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen an das gelieferte Bioerdgas zu erbringen. Der Nachweis ist im Anschluss an das jeweilige Lieferjahr mit den Inhalten und Kriterien gemäß Musternachweis Anlage 1.5 zur Leistungsbeschreibung „Erklärung zu den Erzeugungsarten bzw. Bezugsquellen des angebotenen Biogases“ zu führen.
Insbesondere muss eine massenbilanzielle Dokumentation der Einspeisung und der Ausspeisung aus dem Gasnetz zertifiziert werden, die die Einspeisung der entsprechenden Mengen Biomethan in das Bioerdgasnetz sowie deren Ausspeisung aus dem Bioerdgasnetz belegen. Die Zertifizierung muss durch Umweltgutachter erfolgen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers kann auch ein gleichermaßen geeigneter Gutachter bestimmt werden.
Der Lieferant hat dem Auftraggeber für jedes Lieferjahr ein entsprechendes Zertifikat einschließlich der massenbilanziellen Dokumentation mit der Bestätigung über die gelieferte Bioerdgasmenge auszufertigen und auszuhändigen.
In der als Anlage 5 beigefügten Erklärung zu den Erzeugungsarten des Biogasanteils ist ferner zu benennen, inwieweit für das zu liefernde Bioerdgas bei Verstromung Anspruch auf besondere Einspeisevergütungen gemäß EEG besteht. Die erforderlichen Nachweise zur Qualität des Bioerdgases sind dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
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Vorgaben Erdgasanteil:
Für den Erdgasanteil werden seitens der ausschreibenden Stelle keine Gestehungsvorgaben gemacht.
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Gegenstand der Vergabe ist die Gaslieferung an alle Gasabnahmestellen des jeweiligen Auftraggebers, die in Anlage 1.1 zur Leistungsbeschreibung aufgelistet werden.
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Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen.
Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Gasliefervertrag verwiesen.
Zum 1. Oktober 2021 wurden die bisherigen Marktgebiete in Deutschland, Gaspool (GPL) und NetConnect Germany (NCG), zu einem neuen bundesweiten deutschen Gasmarkt namens Trading Hub Europe (THE) zusammengeführt.
Im mehreren Netzgebieten findet derzeit, wie branchenbekannt, eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas statt. Diese wird teilweise auch für die in der Ausschreibung aufgeführten Abnahmestellen in 2025 beginnen. Konkrete Umstellungstermine der betroffenen Abnahmestellen werden nach entsprechender Kenntnis der Termine zwischen Auftraggeber und Lieferant ausgetauscht.
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Vorgaben Biogasanteil:
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Für den Biogasanteil von 212.000 kWh/a wird ein Biogas nachgefragt, für das seitens der ausschreibenden Stelle folgende Gestehungsvorgaben gemacht werden:
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„Biogas“ ist jedes Gas, das durch anaerobe Vergärung von Biomasse im Sinne von § 2 und § 3 der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung - BiomasseV) gewonnen wird. „Biogas“ (“Biomethan“) ist jedes Biogas oder sonstige gasförmige Biomasse, das oder die aufbereitet und in das Bioerdgasnetz eingespeist worden ist. Aus einem Gasnetz entnommenes Gas gilt als Bioerdgas (Biomethan), soweit die Menge des entnommenen Bioerdgases im Wärmeäquivalent der Menge von Gas aus Biomasse über einen Bilanzzeitraum von einem Jahr entspricht, das an anderer Stelle in das Gasnetz eingespeist worden ist und wenn für den gesamten Transport und Vertrieb des Bioerdgases von seiner Herstellung, seiner Einspeisung in das Erdgasnetz und seinem Transport im Erdgasnetz bis zu seiner Entnahme aus dem Erdgasnetz Massenbilanzsysteme verwendet worden sind, die den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und seiner Durchführungsverordnungen genügen.
Zum Nachweis der Lieferung muss die bezogene Bioerdgasmenge gemäß den nachfolgenden Absätzen zertifiziert werden. Die Herkunft des gelieferten Bioerdgases muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückführbar sein. Diese sind der als Anlage 5 beigefügten Erklärung zu den Erzeugungsarten zu benennen. Der Lieferant verpflichtet sich zu einer zeitlich bilanzierten Lieferung von Bioerdgas; d.h. die Energiebilanz von erzeugtem und geliefertem Bioerdgas muss innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt ausgeglichen sein. Eine Doppelvermarktung des gelieferten Bioerdgases ist unzulässig. Über die Lieferung von Bioerdgas stellt der Lieferant dem Auftraggeber einen Nachweis (Zertifikat) aus, der den Erfordernissen des Erneuerbare-Energie-Gesetztes Gesetzes sowie zugehöriger Durchführungsverordnungen zu Massenbilanzsystemen entspricht. (HKN aus dem Biogasregister oder gleichwertig). Der Lieferant hat dem Auftraggeber auf eigene Kosten für jedes Kalenderjahr bis zum 28.02. des auf das Kalenderjahr folgenden Jahres unaufgefordert einen Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen an das gelieferte Bioerdgas zu erbringen. Der Nachweis ist im Anschluss an das jeweilige Lieferjahr mit den Inhalten und Kriterien gemäß Musternachweis Anlage 1.5 zur Leistungsbeschreibung „Erklärung zu den Erzeugungsarten bzw. Bezugsquellen des angebotenen Biogases“ zu führen.
Insbesondere muss eine massenbilanzielle Dokumentation der Einspeisung und der Ausspeisung aus dem Gasnetz zertifiziert werden, die die Einspeisung der entsprechenden Mengen Biomethan in das Bioerdgasnetz sowie deren Ausspeisung aus dem Bioerdgasnetz belegen. Die Zertifizierung muss durch Umweltgutachter erfolgen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers kann auch ein gleichermaßen geeigneter Gutachter bestimmt werden.
Der Lieferant hat dem Auftraggeber für jedes Lieferjahr ein entsprechendes Zertifikat einschließlich der massenbilanziellen Dokumentation mit der Bestätigung über die gelieferte Bioerdgasmenge auszufertigen und auszuhändigen.
In der als Anlage 5 beigefügten Erklärung zu den Erzeugungsarten des Biogasanteils ist ferner zu benennen, inwieweit für das zu liefernde Bioerdgas bei Verstromung Anspruch auf besondere Einspeisevergütungen gemäß EEG besteht. Die erforderlichen Nachweise zur Qualität des Bioerdgases sind dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
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Vorgaben Erdgasanteil:
Für den Erdgasanteil werden seitens der ausschreibenden Stelle keine Gestehungsvorgaben gemacht.
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Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderliche Verpflichtungserklärung mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderliche Verpflichtungserklärung mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erdgaslieferung an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers in Schleswig-Holstein und Brandenburg.
Postleitzahl: 24103
Stadt: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-01-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Mischgas -Erdgas und Biogas -Biomethan an alle Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers in Schleswig-Holstein.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 16 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2024-10-29 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-10-18 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den
Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den
Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
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6. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Jahres 2022 oder 2023 des Unternehmens gemäß der Bilanz. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
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6. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Jahres 2022 oder 2023 des Unternehmens gemäß der Bilanz. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
7. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
Hinweis: Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise und die Verpflichtungserklärung sind bereits mit dem Angebot auch für alle Unterauftragnehmer einzureichen.
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8. Angabe von mind. 2 abschließend durchgeführten Energielieferungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Erdgasversorgung. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
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9. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine
vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z.B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen.
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9a. Erklärung, das mein Unternehmen in den aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur geführt ist. Hinweis: Soweit das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/HandelundVertrieb/Lieferantenanzeige/start) aufgeführt ist, sind ergänzende Nachweise zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen.
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9b. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist eine „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ gemäß den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung beizufügen.
Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
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10. Vollständig ausgefülltes Formblatt „Erzeugungsarten Biogas“ . Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 5 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
7. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
Hinweis: Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise und die Verpflichtungserklärung sind bereits mit dem Angebot auch für alle Unterauftragnehmer einzureichen.
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8. Angabe von mind. 2 abschließend durchgeführten Energielieferungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Erdgasversorgung. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
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9. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine
vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z.B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen.
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9a. Erklärung, das mein Unternehmen in den aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur geführt ist. Hinweis: Soweit das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/HandelundVertrieb/Lieferantenanzeige/start) aufgeführt ist, sind ergänzende Nachweise zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen.
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9b. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist eine „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ gemäß den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung beizufügen.
Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
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10. Vollständig ausgefülltes Formblatt „Erzeugungsarten Biogas“ . Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 5 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR).
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Verstoß führt zum Ausschluss.
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Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen-und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.evergabesh.deeingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.evergabesh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge /Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und
Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Hierbei sind die Partner mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen. Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
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1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
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2. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN A4Seiten).
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3. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
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4. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und abzugeben (GMSH G014 2.14 Anlage 6 zur LB VerpflichtungErkl).
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5. Ausgefülltes Formblatt zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Die Erklärung zur Einhaltung der Sanktionsvorschriften ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und abzugeben (Anlage 7 Formblatt „Einhaltung der Sanktionsvorschriften“).
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Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen-und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.evergabesh.deeingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.evergabesh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge /Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und
Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Hierbei sind die Partner mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen. Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
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1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
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2. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN A4Seiten).
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3. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
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4. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und abzugeben (GMSH G014 2.14 Anlage 6 zur LB VerpflichtungErkl).
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5. Ausgefülltes Formblatt zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Die Erklärung zur Einhaltung der Sanktionsvorschriften ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und abzugeben (Anlage 7 Formblatt „Einhaltung der Sanktionsvorschriften“).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
Nationale Registrierungsnummer: t:4315991112
Abteilung: SB 812
Postanschrift: Küterstraße 30
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nachpruefungsstelle@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991112📞
Fax: +49 4315991119 📠
URL: https://www.gmsh.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 191-589532 (2024-09-27)
Auftragsbekanntmachung (2024-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Mischgas -Erdgas und Biogas -Biomethan- für 21 Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen im Bundesland Schleswig-Holstein.
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Mischgas (Erdgas und Biogas (Biomethan) für 21 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 1,1 GWh von Trägern öffentlicher Verwaltungen im Bundesland Schleswig-Holstein.
Das Mischgas setzt sich zusammen aus einem festen Anteil Biogas (225.600 kWh/a) und einem Anteil Erdgas (Referenzwert 907.400) für den ein Toleranzband (siehe dazu 3.2.2. der Leistungsbeschreibung) gilt.
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Ausgeschrieben wird der Dienstleistungspreis (DLP) und der Festpreis für den Biogasanteil (BIO).
Der DLP und der Festpreis für den Biogasanteil von 225.600 kWh/a ist vom Bieter frei bestimmbar und wird für den Lieferzeitraum festgelegt und in ct/kWh angegeben.
Zudem wird ein Arbeitspreis für Erdgas in Ct/kWh in Rechnung gestellt, der sich gemäß den Vorgaben in Anlage 1.4 Variante 9 zur Leistungsbeschreibung ermittelt.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Mischgas (Erdgas und Biogas (Biomethan) für 21 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 1,1 GWh von Trägern öffentlicher Verwaltungen im Bundesland Schleswig-Holstein.
Das Mischgas setzt sich zusammen aus einem festen Anteil Biogas (225.600 kWh/a) und einem Anteil Erdgas (Referenzwert 907.400) für den ein Toleranzband (siehe dazu 3.2.2. der Leistungsbeschreibung) gilt.
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Ausgeschrieben wird der Dienstleistungspreis (DLP) und der Festpreis für den Biogasanteil (BIO).
Der DLP und der Festpreis für den Biogasanteil von 225.600 kWh/a ist vom Bieter frei bestimmbar und wird für den Lieferzeitraum festgelegt und in ct/kWh angegeben.
Zudem wird ein Arbeitspreis für Erdgas in Ct/kWh in Rechnung gestellt, der sich gemäß den Vorgaben in Anlage 1.4 Variante 9 zur Leistungsbeschreibung ermittelt.
Beschreibung
Titel: Lieferung von Mischgas -Erdgas und Biogas -Biomethan- für 21 Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen im Bundesland Schleswig-Holstein.
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Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Vergabe ist die Gaslieferung an alle Gasabnahmestellen des jeweiligen Auftraggebers, die in Anlage 1.1 zur Leistungsbeschreibung aufgelistet werden.
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Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen.
Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Gasliefervertrag verwiesen.
Zum 1. Oktober 2021 wurden die bisherigen Marktgebiete in Deutschland, Gaspool (GPL) und NetConnect Germany (NCG), zu einem neuen bundesweiten deutschen Gasmarkt namens Trading Hub Europe (THE) zusammengeführt.
Im mehreren Netzgebieten findet derzeit, wie branchenbekannt, eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas statt. Diese wird teilweise auch für die in der Ausschreibung aufgeführten Abnahmestellen in 2025 beginnen. Konkrete Umstellungstermine der betroffenen Abnahmestellen werden nach entsprechender Kenntnis der Termine zwischen Auftraggeber und Lieferant ausgetauscht.
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Vorgaben Biogasanteil:
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Für den Biogasanteil von 225.600 kWh/a wird ein Biogas nachgefragt, für das seitens der ausschreibenden Stelle folgende Gestehungsvorgaben gemacht werden:
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„Biogas“ ist jedes Gas, das durch anaerobe Vergärung von Biomasse im Sinne von § 2 und § 3 der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung - BiomasseV) gewonnen wird. „Biogas“ (“Biomethan“) ist jedes Biogas oder sonstige gasförmige Biomasse, das oder die aufbereitet und in das Bioerdgasnetz eingespeist worden ist. Aus einem Gasnetz entnommenes Gas gilt als Bioerdgas (Biomethan), soweit die Menge des entnommenen Bioerdgases im Wärmeäquivalent der Menge von Gas aus Biomasse über einen Bilanzzeitraum von einem Jahr entspricht, das an anderer Stelle in das Gasnetz eingespeist worden ist und wenn für den gesamten Transport und Vertrieb des Bioerdgases von seiner Herstellung, seiner Einspeisung in das Erdgasnetz und seinem Transport im Erdgasnetz bis zu seiner Entnahme aus dem Erdgasnetz Massenbilanzsysteme verwendet worden sind, die den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und seiner Durchführungsverordnungen genügen.
Zum Nachweis der Lieferung muss die bezogene Bioerdgasmenge gemäß den nachfolgenden Absätzen zertifiziert werden. Die Herkunft des gelieferten Bioerdgases muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückführbar sein. Diese sind der als Anlage 5 beigefügten Erklärung zu den Erzeugungsarten zu benennen. Der Lieferant verpflichtet sich zu einer zeitlich bilanzierten Lieferung von Bioerdgas; d.h. die Energiebilanz von erzeugtem und geliefertem Bioerdgas muss innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt ausgeglichen sein. Eine Doppelvermarktung des gelieferten Bioerdgases ist unzulässig. Über die Lieferung von Bioerdgas stellt der Lieferant dem Auftraggeber einen Nachweis (Zertifikat) aus, der den Erfordernissen des Erneuerbare-Energie-Gesetztes Gesetzes sowie zugehöriger Durchführungsverordnungen zu Massenbilanzsystemen entspricht. (HKN aus dem Biogasregister oder gleichwertig). Der Lieferant hat dem Auftraggeber auf eigene Kosten für jedes Kalenderjahr bis zum 28.02. des auf das Kalenderjahr folgenden Jahres unaufgefordert einen Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen an das gelieferte Bioerdgas zu erbringen. Der Nachweis ist im Anschluss an das jeweilige Lieferjahr mit den Inhalten und Kriterien gemäß Musternachweis Anlage 1.5 zur Leistungsbeschreibung „Erklärung zu den Erzeugungsarten bzw. Bezugsquellen des angebotenen Biogases“ zu führen.
Insbesondere muss eine massenbilanzielle Dokumentation der Einspeisung und der Ausspeisung aus dem Gasnetz zertifiziert werden, die die Einspeisung der entsprechenden Mengen Biomethan in das Bioerdgasnetz sowie deren Ausspeisung aus dem Bioerdgasnetz belegen. Die Zertifizierung muss durch Umweltgutachter erfolgen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers kann auch ein gleichermaßen geeigneter Gutachter bestimmt werden.
Der Lieferant hat dem Auftraggeber für jedes Lieferjahr ein entsprechendes Zertifikat einschließlich der massenbilanziellen Dokumentation mit der Bestätigung über die gelieferte Bioerdgasmenge auszufertigen und auszuhändigen.
In der als Anlage 5 beigefügten Erklärung zu den Erzeugungsarten des Biogasanteils ist ferner zu benennen, inwieweit für das zu liefernde Bioerdgas bei Verstromung Anspruch auf besondere Einspeisevergütungen gemäß EEG besteht. Die erforderlichen Nachweise zur Qualität des Bioerdgases sind dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
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Vorgaben Erdgasanteil:
Für den Erdgasanteil werden seitens der ausschreibenden Stelle keine Gestehungsvorgaben gemacht.
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Gegenstand der Vergabe ist die Gaslieferung an alle Gasabnahmestellen des jeweiligen Auftraggebers, die in Anlage 1.1 zur Leistungsbeschreibung aufgelistet werden.
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Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen.
Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Gasliefervertrag verwiesen.
Zum 1. Oktober 2021 wurden die bisherigen Marktgebiete in Deutschland, Gaspool (GPL) und NetConnect Germany (NCG), zu einem neuen bundesweiten deutschen Gasmarkt namens Trading Hub Europe (THE) zusammengeführt.
Im mehreren Netzgebieten findet derzeit, wie branchenbekannt, eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas statt. Diese wird teilweise auch für die in der Ausschreibung aufgeführten Abnahmestellen in 2025 beginnen. Konkrete Umstellungstermine der betroffenen Abnahmestellen werden nach entsprechender Kenntnis der Termine zwischen Auftraggeber und Lieferant ausgetauscht.
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Vorgaben Biogasanteil:
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Für den Biogasanteil von 225.600 kWh/a wird ein Biogas nachgefragt, für das seitens der ausschreibenden Stelle folgende Gestehungsvorgaben gemacht werden:
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„Biogas“ ist jedes Gas, das durch anaerobe Vergärung von Biomasse im Sinne von § 2 und § 3 der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung - BiomasseV) gewonnen wird. „Biogas“ (“Biomethan“) ist jedes Biogas oder sonstige gasförmige Biomasse, das oder die aufbereitet und in das Bioerdgasnetz eingespeist worden ist. Aus einem Gasnetz entnommenes Gas gilt als Bioerdgas (Biomethan), soweit die Menge des entnommenen Bioerdgases im Wärmeäquivalent der Menge von Gas aus Biomasse über einen Bilanzzeitraum von einem Jahr entspricht, das an anderer Stelle in das Gasnetz eingespeist worden ist und wenn für den gesamten Transport und Vertrieb des Bioerdgases von seiner Herstellung, seiner Einspeisung in das Erdgasnetz und seinem Transport im Erdgasnetz bis zu seiner Entnahme aus dem Erdgasnetz Massenbilanzsysteme verwendet worden sind, die den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und seiner Durchführungsverordnungen genügen.
Zum Nachweis der Lieferung muss die bezogene Bioerdgasmenge gemäß den nachfolgenden Absätzen zertifiziert werden. Die Herkunft des gelieferten Bioerdgases muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückführbar sein. Diese sind der als Anlage 5 beigefügten Erklärung zu den Erzeugungsarten zu benennen. Der Lieferant verpflichtet sich zu einer zeitlich bilanzierten Lieferung von Bioerdgas; d.h. die Energiebilanz von erzeugtem und geliefertem Bioerdgas muss innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt ausgeglichen sein. Eine Doppelvermarktung des gelieferten Bioerdgases ist unzulässig. Über die Lieferung von Bioerdgas stellt der Lieferant dem Auftraggeber einen Nachweis (Zertifikat) aus, der den Erfordernissen des Erneuerbare-Energie-Gesetztes Gesetzes sowie zugehöriger Durchführungsverordnungen zu Massenbilanzsystemen entspricht. (HKN aus dem Biogasregister oder gleichwertig). Der Lieferant hat dem Auftraggeber auf eigene Kosten für jedes Kalenderjahr bis zum 28.02. des auf das Kalenderjahr folgenden Jahres unaufgefordert einen Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen an das gelieferte Bioerdgas zu erbringen. Der Nachweis ist im Anschluss an das jeweilige Lieferjahr mit den Inhalten und Kriterien gemäß Musternachweis Anlage 1.5 zur Leistungsbeschreibung „Erklärung zu den Erzeugungsarten bzw. Bezugsquellen des angebotenen Biogases“ zu führen.
Insbesondere muss eine massenbilanzielle Dokumentation der Einspeisung und der Ausspeisung aus dem Gasnetz zertifiziert werden, die die Einspeisung der entsprechenden Mengen Biomethan in das Bioerdgasnetz sowie deren Ausspeisung aus dem Bioerdgasnetz belegen. Die Zertifizierung muss durch Umweltgutachter erfolgen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers kann auch ein gleichermaßen geeigneter Gutachter bestimmt werden.
Der Lieferant hat dem Auftraggeber für jedes Lieferjahr ein entsprechendes Zertifikat einschließlich der massenbilanziellen Dokumentation mit der Bestätigung über die gelieferte Bioerdgasmenge auszufertigen und auszuhändigen.
In der als Anlage 5 beigefügten Erklärung zu den Erzeugungsarten des Biogasanteils ist ferner zu benennen, inwieweit für das zu liefernde Bioerdgas bei Verstromung Anspruch auf besondere Einspeisevergütungen gemäß EEG besteht. Die erforderlichen Nachweise zur Qualität des Bioerdgases sind dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
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Vorgaben Erdgasanteil:
Für den Erdgasanteil werden seitens der ausschreibenden Stelle keine Gestehungsvorgaben gemacht.
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Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-08+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Neuer Wert
Text:
Es ist ein Teilnehmer hinzugekommen und dadurch hat sich folgendes geändert:
1. Anzahl der Annahmestellen von 16 auf 21 gestiegen
2. Der Biogas-Anteil ist von 212.000 kWh auf 225.600 kWh gestiegen
3. Der Erdgas-Anteil ist von 853.000 kWh auf 907.400 kWh gestiegen
4. Der Jahresverbrauch ist von 1.035.091 kWh (1 GWh) auf 1.103.091 kWh (1,1 GWh) gestiegen
Es ist ein Teilnehmer hinzugekommen und dadurch hat sich folgendes geändert:
1. Anzahl der Annahmestellen von 16 auf 21 gestiegen
2. Der Biogas-Anteil ist von 212.000 kWh auf 225.600 kWh gestiegen
3. Der Erdgas-Anteil ist von 853.000 kWh auf 907.400 kWh gestiegen
4. Der Jahresverbrauch ist von 1.035.091 kWh (1 GWh) auf 1.103.091 kWh (1,1 GWh) gestiegen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2024-10-08 📅
Andere zusätzliche Informationen
Es ist ein Teilnehmer hinzugekommen und dadurch hat sich folgendes geändert:
1. Anzahl der Annahmestellen von 16 auf 21 gestiegen
2. Der Biogas-Anteil ist von 212.000 kWh auf 225.600 kWh gestiegen
3. Der Erdgas-Anteil ist von 853.000 kWh auf 907.400 kWh gestiegen
4. Der Jahresverbrauch ist von 1.035.091 kWh (1 GWh) auf 1.103.091 kWh (1,1 GWh) gestiegen
Es ist ein Teilnehmer hinzugekommen und dadurch hat sich folgendes geändert:
1. Anzahl der Annahmestellen von 16 auf 21 gestiegen
2. Der Biogas-Anteil ist von 212.000 kWh auf 225.600 kWh gestiegen
3. Der Erdgas-Anteil ist von 853.000 kWh auf 907.400 kWh gestiegen
4. Der Jahresverbrauch ist von 1.035.091 kWh (1 GWh) auf 1.103.091 kWh (1,1 GWh) gestiegen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 5c41403d-6901-493f-94b9-5b94e2dc223b-01
Quelle: OJS 2024/S 197-607488 (2024-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Mischgas -Erdgas und Biogas -Biomethan- für 16 Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen im Bundesland Schleswig-Holstein
Kurze Beschreibung:
egenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Mischgas (Erdgas und Biogas (Biomethan) für 16 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 1 GWh von Trägern öffentlicher Verwaltungen im Bundesland Schleswig-Holstein.
Das Mischgas setzt sich zusammen aus einem festen Anteil Biogas (212.000 kWh/a) und einem Anteil Erdgas (Referenzwert 853.000) für den ein Toleranzband (siehe dazu 3.2.2. der Leistungsbeschreibung) gilt.
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Ausgeschrieben wird der Dienstleistungspreis (DLP) und der Festpreis für den Biogasanteil (BIO).
Der DLP und der Festpreis für den Biogasanteil von 212.000 kWh/a ist vom Bieter frei bestimmbar und wird für den Lieferzeitraum festgelegt und in ct/kWh angegeben.
Zudem wird ein Arbeitspreis für Erdgas in Ct/kWh in Rechnung gestellt, der sich gemäß den Vorgaben in Anlage 1.4 Variante 9 zur Leistungsbeschreibung ermittelt.
egenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Mischgas (Erdgas und Biogas (Biomethan) für 16 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 1 GWh von Trägern öffentlicher Verwaltungen im Bundesland Schleswig-Holstein.
Das Mischgas setzt sich zusammen aus einem festen Anteil Biogas (212.000 kWh/a) und einem Anteil Erdgas (Referenzwert 853.000) für den ein Toleranzband (siehe dazu 3.2.2. der Leistungsbeschreibung) gilt.
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Ausgeschrieben wird der Dienstleistungspreis (DLP) und der Festpreis für den Biogasanteil (BIO).
Der DLP und der Festpreis für den Biogasanteil von 212.000 kWh/a ist vom Bieter frei bestimmbar und wird für den Lieferzeitraum festgelegt und in ct/kWh angegeben.
Zudem wird ein Arbeitspreis für Erdgas in Ct/kWh in Rechnung gestellt, der sich gemäß den Vorgaben in Anlage 1.4 Variante 9 zur Leistungsbeschreibung ermittelt.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 EUR 💰
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 178907.08 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 1 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 1 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: ZV-GV-24-1498000-4121.03
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-10-29 📅
Titel: Lieferung von Mischgas -Erdgas und Biogas -Biomethan- für 16 Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen im Bundesland Schleswig-Holstein
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben ✅ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 1 💰
Niedrigstes Angebot: 1 💰
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 178907.08 EUR 💰
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 178907.08 EUR 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: ZVO Energie GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ZVO Energie GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 814066744
Postanschrift: Wagrienring 3-13
Postleitzahl: 23730
Postort: Sierksdorf
Region: Ostholstein
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Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kundenservice@zvo.com📧
Telefon: 04561 3990📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Nationale Registrierungsnummer: 01-2002-79-FB412
Postanschrift: Küterstrasse 30
Kontaktperson: Fachbereich 412
E-Mail: e-vergabe-beschaffung@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991940📞
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-21+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 058-185882 (2025-03-21)