Die Stadt Gelsenkirchen plant die Errichtung von Notfallinformationspunkten, um die Bevölkerung im Blackout-Fall (gemeint ist ein Ausfall der Stromversorgung für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Gelsenkirchen für eine Dauer von 72 Stunden) über notwendige Maßnahmen informieren zu können. Die durch den Krieg in der Ukraine ausgelöste Energiekrise hat gezeigt, wie sensibel und anfällig die Energieversorgungssysteme auf eine solche Notlage reagieren. Damit im Blackout-Fall eine gewisse Grundversorgung und Arbeitsfähigkeit der Stadtverwaltung gesichert ist, sollen insgesamt fünf Gebäude der Stadt Gelsenkirchen als Notfallinformationspunkte vorbereitet werden. Um die Notfallinformationspunkte mit Strom versorgen zu können, müssen diese Gebäude mit einer Anschlussmöglichkeit für eine entsprechend dimensionierte Netzersatzanlage (Notstromgenerator) ausgestattet werden. Im Bedarfsfall werden dann die Netzersatzanlagen zu den entsprechenden Punkten gefahren, angeschlossen und in Betrieb genommen. Damit wäre dann die Stromversorgung für den jeweiligen Notfallinformationspunkt sichergestellt. Bei den Geräten handelt es sich um bereits vollständig installierte Einheiten, die inklusive eines entsprechenden Vorratstanks in abgeschlossenen Containereinheiten (Abrollcontainer) montiert und betriebsbereit sind. Die Geräte sollen durch die Stadt Gelsenkirchen beschafft und an zentraler Stelle eingelagert werden, um sie im Notfall an den ausgewählten und vorbereiteten Gebäuden aufzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-22.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Netzersatzanlagen für das Stadtgebiet Gelsenkirchen
Referenznummer: 10/4.1-2024-0031
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Gelsenkirchen plant die Errichtung von Notfallinformationspunkten, um die
Bevölkerung im Blackout-Fall (gemeint ist ein Ausfall der...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Gelsenkirchen plant die Errichtung von Notfallinformationspunkten, um die
Bevölkerung im Blackout-Fall (gemeint ist ein Ausfall der Stromversorgung für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Gelsenkirchen für eine Dauer von 72 Stunden) über notwendige Maßnahmen informieren zu können.
Die durch den Krieg in der Ukraine ausgelöste Energiekrise hat gezeigt, wie sensibel und anfällig die Energieversorgungssysteme auf eine solche Notlage reagieren. Damit im Blackout-Fall eine gewisse Grundversorgung und Arbeitsfähigkeit der Stadtverwaltung gesichert ist, sollen insgesamt fünf Gebäude der Stadt Gelsenkirchen als Notfallinformationspunkte vorbereitet werden.
Um die Notfallinformationspunkte mit Strom versorgen zu können, müssen diese Gebäude mit einer Anschlussmöglichkeit für eine entsprechend dimensionierte Netzersatzanlage (Notstromgenerator) ausgestattet werden.
Im Bedarfsfall werden dann die Netzersatzanlagen zu den entsprechenden Punkten gefahren, angeschlossen und in Betrieb genommen. Damit wäre dann die Stromversorgung für den jeweiligen Notfallinformationspunkt sichergestellt.
Bei den Geräten handelt es sich um bereits vollständig installierte Einheiten, die inklusive eines entsprechenden Vorratstanks in abgeschlossenen Containereinheiten (Abrollcontainer) montiert und betriebsbereit sind.
Die Geräte sollen durch die Stadt Gelsenkirchen beschafft und an zentraler Stelle eingelagert werden, um sie im Notfall an den ausgewählten und vorbereiteten Gebäuden aufzustellen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Notstromaggregat📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Benötigt werden insgesamt 12 Maschinen in verschiedenen Leistungsstufen mit dem dafür erforderlichen Zubehör. Zusätzlich kommen Kosten für die Wartung...”
Beschreibung der Beschaffung
Benötigt werden insgesamt 12 Maschinen in verschiedenen Leistungsstufen mit dem dafür erforderlichen Zubehör. Zusätzlich kommen Kosten für die Wartung jährlich hinzu.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-29 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-29 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sonstiges: Einzureichende Unterlagen:
- Bewerber/Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 531, sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von den Lieferungs- und...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach VOL/B angeboten werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung - Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521
- Eigenerklärung -...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung - Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521
- Eigenerklärung - Sanktionen EU (T2-VOB-EU/RV-EU/VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
“Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SY1KBLVEZC
WICHTIGE HINWEISE:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen...”
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SY1KBLVEZC
WICHTIGE HINWEISE:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.
Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten.
Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigte/r Vertreter*in bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Allgemeiner Hinweis zu
Zertifikaten/Nachweisen technischer Spezifikationen
Bei den gegebenenfalls in der Leistungsbeschreibung aufgeführten europäischen (z.B. EN-), internationalen (z.B. ISO-) oder nationalen (z.B. DIN-) Normen, sowie aufgeführten und geforderten Zertifikaten werden gleichwertige Nachweise zugelassen. Auch wenn der Zusatz ("oder gleichwertig") nicht in allen Einzelpositionen der Leistungsbeschreibung aufgeführt sein sollte.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen.
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Domplatz 1-3
Postleitzahl: 48143
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514112735📞
Fax: +49 2514112165 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Domplatz 1-3
Postleitzahl: 48143
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514112735📞
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 061-180777 (2024-03-22)