Lieferung von Ökostrom für die Lieferstellen des Wasserwerk Gerauer Land ab 2026 (Optional 2027, 2028, 2029)

Wasserwerk Gerauer Land

Lieferung von Ökostrom für die Lieferstellen des Wasserwerk Gerauer Land ab 2026 (Optional 2027, 2028, 2029)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-04-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Ökostrom für die Lieferstellen des Wasserwerk Gerauer Land ab 2026 (Optional 2027, 2028, 2029)
Referenznummer: Ökostrom 2026-2029
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Ökostrom für die Lieferstellen des Wasserwerk Gerauer Land ab 2026 (Optional 2027, 2028, 2029)
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Ökostrom
Beschreibung der Beschaffung:
Zur Abdeckung des Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie benötigt das Wasserwerk Gerauer Land für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 (Optional 2027, 2028, 2029) einen neuen Stromliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. Die Ausschreibung umfasst insgesamt 17 Lieferstellen mit einem Gesamtjahresverbrauch von ca. 985.430 kWh; davon 1 RLM-Lieferstelle.
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Groß-Gerau 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-03 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-06-03 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Nachfrist nachzufordern. Fehlende Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren (§ 56 Abs. 3 VgV).
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Referenzen Der Bieter hat mit seinem Angebot abhängig vom angebotenen Energieträger jeweils anhand von mindestens zwei Unternehmensreferenzen seine Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen, d. h. Stromlieferleistungen unter Berücksichtigung der nachfolgend benannten Mindeststandards nachzuweisen. Mindeststandards an die insgesamt eingereichten Referenzen: Der Bieter muss pro angebotenen Energieträger mindestens zwei Referenzen vorweisen, die sämtliche genannten Mindeststandards für jede einzelne Referenz und betreffenden Energieträger (Strom) erfüllen. Angebote, die die vorgenannten Mindeststandards nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Energieträger Strom: • Im Rahmen des Referenzprojektes wurde die Belieferung von Erdgas erbracht • Im Rahmen des Referenzprojektes wurden mindestens 17 Abnahmestellen beliefert oder das Verbrauchsvolumen im Referenzprojektes betrug mindestens 950.000 kWh pro Jahr •
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: a) Erklärung zur Haftpflichtversicherung, b) Bonitätsnachweis, c) Angaben zu Umsätzen, d) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, e) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen: Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nach-weis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate. Als im Handels- und Berufsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleich-zeitig mit der Vorlage nachzuweisen. Die Vorlage von Nachweisen, die älter als sechs Monate sind, führt nicht zwingend zum Ausschluss. Der Auftraggeber wird in diesem Fall einen aktuellen Nachweis von der entsprechen-den Registerstelle einholen. Ist dem Auftraggeber dies nicht möglich, wird er einen aktuellen Nachweis nachfordern.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Gemäß §§ 123, 124 GWB
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Wasserwerk Gerauer Land
Nationale Registrierungsnummer: 49615298170
Postanschrift: Breslauer Straße 10
Postleitzahl: 64521
Postort: Groß-Gerau
Region: Groß-Gerau 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: m.wurzel@ww-gl.de 📧
Telefon: +49 6152 98170 📞
URL: https://www.wasserwerk-gerauer-land.de 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Wasser
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/018f2de6-3243-4b44-a278-ba4914a7b0bf/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/018f2de6-3243-4b44-a278-ba4914a7b0bf/zustellweg-auswaehlen 🌏
Beschreibung:
Der Vertrag kann maximal dreimal um 12 weitere Monate verlängert werden. Verlängerungsoption 1: 01.01.2027 bis 31.12.2027, Verlängerungsoption 2: 01.01.2028 bis 31.12.2028, Verlängerungsoption 3: 01.01.2029 bis 31.12.2029.
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen Beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151126601 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 086-260560 (2024-04-30)