Auftragsbekanntmachung (2024-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Strom für die Jahre 2025-2026
Reference number: 2024-10-16-0156
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Strom für die 95 städtischen Abnahmestellen.”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von ca. 02,6 Mio. kWh an 95 Abnahmestellen.”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Versorgungsunternehmen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“95 städtische Objekte, verteilt auf das Stadtgebiet.”
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Die Dringlichkeit zur Verkürzung der Angebotsfrist ergibt sich aus dem Umstand, dass zwischen Zuschlagserteilung (12.11.2024) und Lieferbeginn (01.01.2025)...”
Beschleunigtes Verfahren
Die Dringlichkeit zur Verkürzung der Angebotsfrist ergibt sich aus dem Umstand, dass zwischen Zuschlagserteilung (12.11.2024) und Lieferbeginn (01.01.2025) ein Zeitraum von 50 Kalendertagen liegt, siehe aktueller Terminplan.
Bieter/ künftige Stromversorger benötigen in der Regel 6-8 Wochen für die Um-/ Anmeldung der Stromlieferstellen beim Netzbetreiber und den Aufbau der eigenen Abrechnungssysteme; das wären rund 30-40 Arbeitstage.
Abzüglich der Weihnachtsfeiertage wird eine Stromlieferung unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen gem. § 15 (4) VgV nicht durchführbar sein.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-04 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-04 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Digital
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung wird von mindestens zwei Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Angebotsöffnung wird von mindestens zwei Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Mindestkriterium: Der Gesamtumsatz des Unternehmens muss mindestens 1,0 Mio. EUR je Jahr sein.
- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung", VHB 124_LD oder EEE, vorzulegen. Diese ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sonstiges: Einreichung der folgenden Eigenerklärungen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (521 EU)
- Eigenerklärung Mindestlohngesetz EU (522 EU)
-...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Einreichung der folgenden Eigenerklärungen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (521 EU)
- Eigenerklärung Mindestlohngesetz EU (522 EU)
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (523 EU)
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: Auflistung der geforderten Angaben/Nachweise:
1. Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
2. Angabe zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: Auflistung der geforderten Angaben/Nachweise:
1. Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
2. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber*in in Frage stellt.
4. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die vorgenannten Angaben sind durch Nachweis der Präqualifikation oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Das Formblatt 124_LD ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Bei vorliegen einer Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Eignung einzureichen. Ist ein Mitglied der Bietergemeinschaft präqualifiziert, ist die Nummer der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Werden zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen zurückgegriffen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die zur persönlichen Lage geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD oder der EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung zum Versorgerstatus einzureichen, diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Angaben zur Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzen). Die Referenzen sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Angaben zur Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzen). Die Referenzen sind aus den vergangenen fünf Jahren (Stichtag 01.01.2019) vorzulegen.
Mindestkriterium: Eine Mindestmenge von 1,0 Mio. kWh in einem Auftrag und eine Mindestabnahmestellenzahl von 94 in einem Auftrag. Beide Kriterien können in einer Referenz oder in zwei getrennten Referenzen erfüllt werden.
Es müssen mindestens drei Referenzaufträge über vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf Jahren (ab 2019) vorhanden sein. Der Nachweis kann durch Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis oder durch Einreichen des Formblattes VHB 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) erfolgen.
Auf Anforderung der Vergabestelle sind mindestens drei Referenznachweise über vergleichbare Aufträge aus den vergangenen fünf Jahren (Stichtag 01.01.2019) vorzulegen. Für jede Referenz sind mindestens die im Formblatt VHB 124_LD aufgeführten Angaben zur Vorlage von Referenzen zu machen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Im Auftragsfall werden die Vertragsbedingungen des Landes NRW (512 EU) und die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Im Auftragsfall werden die Vertragsbedingungen des Landes NRW (512 EU) und die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) (513EU) Vertragsbestandteil.
“Bekanntmachungs-ID: CXVCYYDY1WEBT745
Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland bzw. NRW zur Verfügung...”
Bekanntmachungs-ID: CXVCYYDY1WEBT745
Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland bzw. NRW zur Verfügung gestellt. Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Eingegangene Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers/der Fragestellerin über den Kommunikationsbereich des Vergabeverfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmenden beantwortet. Die Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Bietertool und technischen Problemen rund um das Vergabeverfahren an den Support der Firma cosinex:
support.cosinex.de
Tel.: +49 234 298796 0
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
Nationale Registrierungsnummer: 05382006006-31001-21
Postanschrift: Postfach 1551
Postleitzahl: 53705
Postort: Siegburg
Region: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de📧
Telefon: +49 2241130📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3045📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
Nationale Registrierungsnummer: 05382006006-31001-21
Postanschrift: Postfach 1551
Postleitzahl: 53705
Postort: Siegburg
Region: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de📧
Telefon: +49 2241130📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 203-627349 (2024-10-16)