Beschreibung der Beschaffung
Das Naturschutzamt des Landkreises Hameln-Pyrmont plant die naturnahe Gewässerentwicklung der Emmer auf einem ~ 900 m langen Teilabschnitt zwischen der Emmerbrücke bei Amelgatzen und der Bahnbrücke über die Emmer bei Hämelschenburg. In diesem Sinne erfolgen eine Neutrassierung des Gewässers und die natürliche Ausgestaltung der angrenzenden (Sekundär-) Auenbereiche.
Die Planung bis zur Genehmigungsreife ist bereits abgeschlossen und weitere erforderli-che Fachgutachten wurden erstellt. Die zur Umsetzung erforderliche wasserrechtliche Genehmigung liegt dem Auftraggeber vor.
Zur Weiterführung des Projektes sollen nun die nachfolgend benannten freiberuflichen Leistungen vergeben werden:
• LPH 5 - 8 nach § 39 Honorarordnunug für Architekten und Ingenieure - HOAI
(Leistungsbild Freianlagen, HZ III, Mindestsatz)
• ergänzende bodenkundliche Untersuchungen und vereinfachtes Bodenschutzkonzept in Anlehnung an DIN 19639 - Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben
• archäologische, bodenkundliche und ökologische Baubegleitung
• LPH 5 nach Anlage 1.4.7 HOAI (Bauvermessung, HZ II, Mindestsatz)
Die anrechenbaren Kosten belaufen sich auf 2.381.255,80 € (netto). Ein prozentualer Zu-/Abschlag auf die nach HOAI angebotenen Leistungen steht dem Bieter frei.
Die bauliche Umsetzung des Projektes soll in zwei Bauabschnitten jeweils ab Juli 2025 bzw. 2026 erfolgen. Dabei ist davon auszugehen, dass sich ein Bauabschnitt jeweils über einen Zeitraum von etwa 12 bis 14 Wochen erstrecken wird. Ausschreibung und Vergabe der baulichen Leistungen sind für Januar/Februar 2025 terminiert. Der Projektabschluss ist für Dezember 2026 geplant.
Da der Auftraggeber zur Umsetzung des Projektes eine Förderung aus EU-Mitteln erhält, wird eine Gliederung der seitens des Bieters zu erbringenden Leistungen in zwei Arbeitspakete bzw. die stufenweise Beauftragung der Leistungen erforderlich. Abhängig von der finalen Förderzusage/der Zusage zum vorzeitigen Beginn kann das "Arbeitspaket Stufe 2" (s. u.) beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung des "Arbeitspaket Stufe 2" besteht nicht. Der Bieter bzw. Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, die Leistungen des "Arbeitspakets Stufe 2" zu erbringen, sofern der AG ihm diese überträgt.
Arbeitspaket Stufe 1
• LPH 5 - 6 nach § 39 HOAI
• ergänzenden bodenkundliche Untersuchungen und vereinfachtes Bodenschutzkonzept in Anlehnung an DIN 19639 - Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben
Arbeitspaket Stufe 2
• LPH 7 - 8 nach § 39 HOAI
• archäologische Baubegleitung (besondere Leistung nach § 3 HOAI)
• bodenkundliche Baubegleitung (besondere Leistung nach § 3 HOAI)
• ökologische Baubegleitung (besondere Leistung nach § 3 HOAI)
• LPH 5 nach Anlage 1.4.7 HOAI (Bauvermessung)