LOS 1: KITA Steina Baustelleneinrichtung

Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz - Steina

LOS 1: KITA Steina Baustelleneinrichtung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-04-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-04-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: LOS 1: KITA Steina Baustelleneinrichtung
Referenznummer: s46112000061001
Kurze Beschreibung: LOS 1: KITA Steina Baustelleneinrichtung
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Baustelleneinrichtung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 210 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Kita Steina Baustelleneinrichtung
Menge: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Baustelleneinrichtung Das Grundstück Am Kroneplatz 14 in 01920 Steina, Gemarkung Obersteina, Flurstück 288/1 befindet sich im Bereich des Dorfzentrums, in nördlicher Richtung unmittelbar angrenzend an den Siedlungsraum. Westlich des Geländes befindet sich in einer Entfernung von ca. 100 Metern die Weißbachquelle sowie in ca. 200 m Entfernung der Kirchberg (362m). Das Gelände steigt nach Westen zum direkt angrenzenden, erhaltenswerten Gehölzstreifen und zum Sportplatz hin stetig an. In östlicher Richtung grenzt die ehemalige Festwiese und ein zukünftiges Wohngebiet an. Am nördlichen Randbereich des Grundstücks verläuft eine stillgelegte Mittelspannungsleitung, welche durch den Energieversorger rückgebaut wird. Das Gebäude befindet sich auf ansteigendem Gelände, eine Böschung zum Sportplatz ist in westlicher Richtung am Rande des Geländes vorhanden. Allerdings tangiert diese nicht das unmittelbare Baufeld des Gebäudes. Die erforderlichen Außenanlagenarbeiten für das Gebäude beginnen im April 2026 . In der Vergangenheit wurde das Grundstück als Festwiese für Veranstaltungen der Gemeinde Steina genutzt, es handelt sich um eine unbefestigte Wiesenfläche. Bei archäologischen Funden ist sofort die Bauleitung bzw. das Landesamt für Archäologie Sachsen zu kontaktieren.
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Produkte/Dienstleistungen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten 📦
Postanschrift: AM Kroneplatz 14
Postleitzahl: 01920
Stadt: Steina
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bautzen 🏙️
Dauer: 124 Wochen
Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-05 📅
Datum des Endes: 2026-12-18 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Postanschrift: Am Kroneplatz 14
Stadt: Gemeinde Steina

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A
Rechtsgrundlage: Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-30 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-30 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-05-30 13:00:00 📅
Elektronischer Katalog: Zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Anfragen müssen schriftlich erfolgen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Betrugsbekämpfung
Korruption
Vergleichsverfahren
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Nach § 123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind danach die Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen bestimmter Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung, Menschenhandel usw.). Zwingend auszuschließen sind danach auch Unternehmen, wenn wegen solcher Straftaten gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach 3 OWiG festgesetzt wurde. Einer solchen Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße in diesem Sinne steht die Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Von einem Ausschluss des Bieters in einem solchen Fall kann nur ausnahmsweise abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist.
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§ 124 Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
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§ 125 Selbstreinigung (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen dem öffentlichen Auftraggeber oder nach § 8 des Wettbewerbsregistergesetzes dem Bundeskartellamt nachgewiesen hat, dass es 1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, 2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat und 3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. § 123 Absatz 4 Satz 2 bleibt unberührt. (2) Bei der Bewertung der von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen sind die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens zu berücksichtigen. Die Entscheidung, dass die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend bewertet werden, ist gegenüber dem Unternehmen zu begründen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz - Steina
Nationale Registrierungsnummer: 213/149/01557
Postanschrift: Hauptstraße 64
Postleitzahl: 01920
Postort: Steina
Region: Bautzen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Philipp Branczeisz
E-Mail: p.branczeisz@wep-gruppe.de 📧
Telefon: +49 (0) 173 167 69 63 📞
URL: https://www.steina-sachsen.de/startseite.html 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/018f0ff1-ed3a-49e8-a6c4-3823daae1740/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/018f0ff1-ed3a-49e8-a6c4-3823daae1740/zustellweg-auswaehlen 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Wie: Name und Adressen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 085-256156 (2024-04-29)