Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auf gesondertes Verlangen sind vom Bieter oder der Bietergemeinschaft nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
- FB 223 Aufgliederung der Einheitspreise
- FB 221/222 Angaben zur Kalkulation (entsprechend Formblatt 221 oder 222)
- Urkalkulation (postalische Übermittlung oder direkte Übergabe beim Auftraggeber, im geschlossenen Umschlag und als Urkalkulation gekennzeichnet)
- Vorlage von Materialmustern für die Pos. 01.04.04.0700 und Pos. 02.05.04.0070 im LV (nur vom Bestbieter)
Auf gesondertes Verlangen sind vom Bestbieter und bei Bildung einer Bietergemeinschaft von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
- FB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Eigenerklärung Sanktionen Russland
Auf gesondertes Verlangen sind vom Bestbieter und gegebenenfalls seinen Nachunternehmen (Bauleistungen) sowie den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachfolgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
b) Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- aktuell gültige Bestätigung/Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, inklusive Angabe der Laufzeit und Deckungssummen
- aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen (falls nur im Original gültig, Vorlage im Original) - alternativ kann auch ein entsprechender Nachweis über den Unfallschutz der Mitarbeiter des Unternehmens, auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes erbracht werden
- aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse (falls nur im Original gültig, Vorlage im Original)
- Nachweis Mitgliedschaft Sozialkasse (falls keine Mitgliedschaft in der SOKA besteht, bitten wir um eine formlose schriftliche Erklärung)
- aktuell gültige Bescheinigung in Steuersachen / Finanzamt (falls nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig, Vorlage im Original oder beglaubigte Kopie)
- aktuell gültige Freistellungsbescheinigung § 48b EStG Finanzamt
- FB 124 Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (das FB 124 Eigenerklärung ist von den Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen vorzulegen, vom Bieter bzw. Mitgliedern der Bietergemeinschaft erfolgt die Abforderung bereits mit dem Angebot)
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes abgegeben wurde)
- Erklärung zur Tariftreue_Mindeststundenentgelt - TVergG LSA
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz - TVergG LSA
Nachunternehmen die Dienstleistungen erbringen, sind von dieser Nachforderung unter b) ausgenommen und müssen nur nachfolgende Nachweise und Erklärungen vorlegen:
- Erklärung zur Tariftreue_Mindeststundenentgelt - TVergG LSA
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz - TVergG LSA
- FB 124 Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
- Vermessungsleistungen- Nachweis der Zulassung des Vermessungsingenieurs beim DLV sowie DFB (nur vom Vermessungsingenieur zu erbringen)
Bei Vorlage eines gültigen Nachweises einer Präqualifikation bzw. Angabe einer gültigen Präqualifikationsnummer im Angebot werden die bei der Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise anerkannt.
Die auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Nachweise, welche nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig sind, sind postalisch im Original oder als beglaubigte Kopie zu übermitteln. Alternativ können diese Nachweise im Original auch direkt in der Zentralen Vergabestelle abgegeben werden. Alle weiteren Nachweise und Erklärungen sind in elektronischer Form zu übermitteln.
Die auf gesondertes Verlangen geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. Die Frist für die Nachreichung der geforderten Nachweise und Erklärungen beginnt am darauffolgenden Tag des Tages, an dem die Versendung des Nachforderungsschreibens erfolgte. Die Frist zur Nachreichung der geforderten Nachweise und Erklärungen kann im Ausnahmefall, gemäß § 8 (3) Satz 3 TVergG LSA, verlängert werden.
Werden uns die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden mit dem Angebot Nachweise und Erklärungen in nichtdeutscher Sprache übermittelt, werden diese als nichtvorliegend gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Nachweise in deutscher Übersetzung nachzufordern.