LOV_Puschkinstraße-Stauffenbergallee_Ka, 1.BA Transportkanal - LT 02 Abwasserentsorgung

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle

LOV_Puschkinstraße-Stauffenbergallee_Ka, 1.BA Transportkanal - LT 02 Abwasserentsorgung Rohrvortrieb, Tiefbauarbeiten (Kanalbau, Straßeninstandsetzung), Stahlbetonbau Rohrvortrieb (Microtunneling mit Spülförderung) • ca. 480 m Rohrvortrieb StB DN 800 in Teilstrecken, 1 Strecke unter einer EÜ der DB AG • 2 Doppelstartbaugruben DSG1 und DSG2 mit Baugrubensicherung durch eine überschnittene Bohrpfahlwand • 1 Startbaugrube SG3 mit Baugrubensicherung durch eine überschnittene Bohrpfahlwand, • 2 Doppelzielbaugruben ZG1 und ZG2 mit Baugrubensicherung durch einen Trägerbohlwandverbau Kanalbau • 1 Düker DN 1000 mit 2 monolithischen Bauwerken aus Stahlbeton (Dükeroberhaupt und Dükerunterhaupt, ÜK2), Baugrubensicherung mit überschnittener Bohrpfahlwand und Trägerbohlwandverbau mit Spritzbetonausfachung • 4 Fertigteil- Schachtbauwerke DN 1500 StB S1- S4 Straßeninstandsetzung • ca. 1.350 m² Asphaltarbeiten BK 10 und BK 0,3 nach RStO12 einschließlich Erdarbeiten, Abwasserlenkung, diversen Abbruch- und Umbaumaßnahmen im Altbestand und baubegleitender Verkehrslenkung und -sicherung für alle Arbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-02-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-02-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: LOV_Puschkinstraße-Stauffenbergallee_Ka, 1.BA Transportkanal - LT 02 Abwasserentsorgung
Referenznummer: OVB 130/24-90
Kurze Beschreibung:
LOV_Puschkinstraße-Stauffenbergallee_Ka, 1.BA Transportkanal - LT 02 Abwasserentsorgung Rohrvortrieb, Tiefbauarbeiten (Kanalbau, Straßeninstandsetzung), Stahlbetonbau Rohrvortrieb (Microtunneling mit Spülförderung) • ca. 480 m Rohrvortrieb StB DN 800 in Teilstrecken, 1 Strecke unter einer EÜ der DB AG • 2 Doppelstartbaugruben DSG1 und DSG2 mit Baugrubensicherung durch eine überschnittene Bohrpfahlwand • 1 Startbaugrube SG3 mit Baugrubensicherung durch eine überschnittene Bohrpfahlwand, • 2 Doppelzielbaugruben ZG1 und ZG2 mit Baugrubensicherung durch einen Trägerbohlwandverbau Kanalbau • 1 Düker DN 1000 mit 2 monolithischen Bauwerken aus Stahlbeton (Dükeroberhaupt und Dükerunterhaupt, ÜK2), Baugrubensicherung mit überschnittener Bohrpfahlwand und Trägerbohlwandverbau mit Spritzbetonausfachung • 4 Fertigteil- Schachtbauwerke DN 1500 StB S1- S4 Straßeninstandsetzung • ca. 1.350 m² Asphaltarbeiten BK 10 und BK 0,3 nach RStO12 einschließlich Erdarbeiten, Abwasserlenkung, diversen Abbruch- und Umbaumaßnahmen im Altbestand und baubegleitender Verkehrslenkung und -sicherung für alle Arbeiten.
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Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Abwasserkanäle 📦
Beschreibung
Interne Kennung: OVB 023/24-90
Art des Vertrags: Bauleistung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-05 📅
Datum des Endes: 2025-10-24 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-26 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-26 09:31:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 69 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-03-26 09:31:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Gem. Punkt 1 Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen werden Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben waren, nachgefordert (außer Angebotsschreiben und Eigenerklärung zum ThürVgG). Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 16a EU VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise – nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise – nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister, Eintragung in der Handwerksrolle oder ggf. keine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht - Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen - Eigenerklärung, dass sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Bauleistungen vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen (Bescheinigungen zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben: - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Bauleistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Nachweise mit dem Angebot vorlegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt - Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. - Das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind. - Oder für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. - Zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. - Das keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und sie nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden sind. - Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Bauleistungen vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen (Bescheinigungen zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben: - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Bauleistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Nachweise mit dem Angebot vorlegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden - Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen - Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen RAL-Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961*) sind für die nachstehend angegebenen Beurteilungsgruppen zu erfüllen und mit dem Angebot nachzuweisen: AK1, VM. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderten Beurteilungsgruppen nachweist. Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderten Beurteilungsgruppen nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur RAL-Gütesicherung GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige Eigenüberwachung entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt. *) zu beziehen bei: Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e. V., Güteschutz Kanalbau, Linzer Straße 21, D-53604 Bad Honnef, Tel.: (0 22 24) 93 84 0, Fax: (0 22 24) 93 84 84, E-Mail: info@kanalbau.com, Internet: www.kanalbau.com. - Zertifikat über die Qualitätsüberwachung entsprechend DIN 1045-3 für Überwachungsklasse 2 mit Angabe einer anerkannten Überwachungsstelle Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Bauleistungen vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen (Bescheinigungen zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben: - drei Referenznachweise aus den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen geforderten Angaben - Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Bauleistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Nachweise mit dem Angebot vorlegen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) - RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 / Angabe mittels Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen)
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Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Die Eigenerklärung zum ThürVgG ist vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 16051000-0001-83
Postanschrift: Fischmarkt 1
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de 📧
Telefon: +49 361 6551282 📞
Fax: +49 361 6551289 📠
URL: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf /ausschreibungen/index.html 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=597610 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=597610 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Bauleistung

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 16900334-0001-29
Abteilung: Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: 000 📞
Fax: +49 361 573321059 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht (1)abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-23+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 040-117321 (2024-02-23)