Der Gegenstand der Ausschreibung sind Benchmarks im Bereich großer NLP-Modelle, ML-OPs-Workflow für SpiNNaker2-Hardware (Softwarelösung), Integration luftgekühlter SpiNNcloud-Boards.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-08.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Luftgekühltes SpiNNaker2-System und Benchmarking
Referenznummer: 115003/24
Kurze Beschreibung:
“Der Gegenstand der Ausschreibung sind Benchmarks im Bereich großer NLP-Modelle, ML-OPs-Workflow für SpiNNaker2-Hardware (Softwarelösung), Integration...”
Kurze Beschreibung
Der Gegenstand der Ausschreibung sind Benchmarks im Bereich großer NLP-Modelle, ML-OPs-Workflow für SpiNNaker2-Hardware (Softwarelösung), Integration luftgekühlter SpiNNcloud-Boards.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 263 430 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“- 1 Leistungseinheit: Luftgekühltes SpiNNaker2 System
- 1 Leistungseinheit: ML-OPs Workflow für SpiNNaker2 Hardware
- 1 Leistungseinheit: Benchmarking der...”
Beschreibung der Beschaffung
- 1 Leistungseinheit: Luftgekühltes SpiNNaker2 System
- 1 Leistungseinheit: ML-OPs Workflow für SpiNNaker2 Hardware
- 1 Leistungseinheit: Benchmarking der SpiNNaker2 Hardware
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Zusätzliche Informationen:
“Die Wertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach
UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de).
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin,...”
Zusätzliche Informationen
Die Wertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach
UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de).
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine
Einreichung der elektronischen Angebote per E-Mail nicht
zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte
zwingend die Vergabeplattform unter Einsatz des
Bietercockpits.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-09 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-09 14:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind folgende Angaben und Unterlagen einzureichen: 1. Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind folgende Angaben und Unterlagen einzureichen: 1. Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Aus-schlussgründe nicht vorliegen. Mindestanforderung: Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot 2. Referenzliste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen, d. h. Abnahme bereits erfolgt) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, ein-schließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten. Mindestanforderung: Gefordert werden mindestens eine Referenz in den letzten fünf Jahren von ver-gleichbar erbrachten (abgeschlossenen, d. h. Abnahme bereits erfolgt) Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer). 3. Erklärung(en) zur Bietergemeinschaft Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Bietergemeinschaft gebildet wird 4. Erklärung(en) zur Eignungsleihe Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Eignungsleihe erfolgt 5. Erklärung(en) zu Unteraufträgen Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Unteraufträge erteilt wer-den 6. Erklärung zum Verbot Zuschlagserteilung an RUS Unternehmen einschl. Lieferkette / Unterauftrag-nehmer gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Mindestanforderung: Vorlagen Erklärung Zuschlagsverbot (Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022) Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verwenden. Hierfür stellt der EEE-Dienst der Europäischen Kommission ein Online-Formular unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de zur Verfügung. Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Aus-schlussgründe nicht vorliegen. Mindestanforderung: Vorlage der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Aus-schlussgründe nicht vorliegen. Mindestanforderung: Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot.
Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verwenden. Hierfür stellt der EEE-Dienst der Europäischen Kommission ein Online-Formular unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de zur Verfügung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“2. Referenzliste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen, d. h. Abnahme bereits erfolgt) Leistungen mit Angabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
2. Referenzliste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen, d. h. Abnahme bereits erfolgt) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, ein-schließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten. Mindestanforderung: Gefordert werden mindestens eine Referenz in den letzten fünf Jahren von ver-gleichbar erbrachten (abgeschlossenen, d. h. Abnahme bereits erfolgt) Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer).
3. Erklärung(en) zur Bietergemeinschaft Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Bietergemeinschaft gebildet wird
4. Erklärung(en) zur Eignungsleihe Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Eignungsleihe erfolgt
5. Erklärung(en) zu Unteraufträgen Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Unteraufträge erteilt wer-den
6. Erklärung zum Verbot Zuschlagserteilung an RUS Unternehmen einschl. Lieferkette / Unterauftrag-nehmer gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Mindestanforderung: Vorlagen Erklärung Zuschlagsverbot (Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-1040📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://ldl.sachsen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 132-409018 (2024-07-08)