Auftragsbekanntmachung (2024-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: luftgestützte Brandbekämpfung
Referenznummer: EU_LÖ_151_24
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Harz beabsichtig die luftgestützte Brandbekämpfung, vornehmlich mittels Löschflugzeug, an einen Dienstleister zu vergeben.”
Produkte/Dienstleistungen: Brandbekämpfung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 750 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Harz beabsichtigt die luftgestützte Brandbekämpfung, vornehmlich mittels Löschflugzeug, an einen Dienstleister zu vergeben.”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Waldbrandbekämpfung aus der Luft📦
Ort der Leistung: Harz🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-09-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“einmalige Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr” Vergabekriterien
Kriterium:
“Bewertungsmatrix ist Anhang des Leistungsverzeichnis” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-26 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 34
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweiserbringung siehe Leistungsverzeichnis” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“siehe Vergbaeunterlagen” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis zuerst mittels Eigenerklärung”
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: 01-02
Postanschrift: Ernst Kamith Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 345 5141529📞
Fax: +49 345 5141115 📠
URL: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: 01-02
Postanschrift: Ernst Kamith Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 345 5141529📞
Fax: +49 345 5141115 📠
URL: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: 01-02
Postanschrift: Ernst Kamith Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 345 5141529📞
Fax: +49 345 5141115 📠
URL: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 202-623912 (2024-10-15)