Beginnend im Jahr 2019 haben die Stadtwerke Münster eine Grüne Erzeugungsstrategie für die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärme entwickelt und bevorzugte erneuerbare Erzeugungstechnologien hierfür herausgearbeitet. Eine dieser Erzeugungstechnologien ist die Tiefe Geothermie, da vorliegende Informationen, insbesondere durch die Ergebnisse der 2D-Seismik des Landes NRW aus 2021, eine gewisse Höffigkeit und das Vorhandensein von mehreren Reservoiren zeigen. Die Stadtwerke Münster wurden in diesem Kontext ermutigt, den eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen. Über die gute Vernetzung in die Branche und die relative Größe des Unternehmens kann das Vorhaben Vorbildcharakter für weitere Versorgungsunternehmen in NRW entwickeln. Die Nutzung von Erdwärme aus der Tiefe, kurz Tiefe Geothermie, stellt eine fortschrittliche Möglichkeit dar, CO2-freie Wärme für die Versorgung von Kunden zu gewinnen. Ziel der Stadtwerke Münster ist es das „Greenfield“ Tiefe Geothermie im Münsterland erfolgreich zu erschließen. Münster verfügt über drei potenzielle Reservoire für die Nutzung von Tiefer Geothermie: die Oberkreide in etwa 1.000 m Tiefe und zwei paläozoische Reservoire in Tiefen von mehr als 4.500 m. Zur weiteren Abschätzung des Potenzials soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Hierzu ist ein Förderantrag über progress.NRW – Innovation gestellt worden. Ziel der Machbarkeitsstudie ist die weitere Exploration der Tiefen Geothermie und Herbeiführung einer Entscheidung, ob und an welchem Standort eine erste Explorationsbohrung abgeteuft werden kann. Die genannten Reservoire werden auf Basis einer erweiterten Datenaufnahme und Auswertung im Rahmen einer durchzuführenden 3D-Seismik hinsichtlich des vorhandenen Potenzials exploriert. Diese aufgenommenen Daten fließen in die Entwicklung eines Bewertungsmodell zur Ermittlung von geothermischen Vorzugsstandorten ein. Dieser Modellansatz soll auf andere Standorte in NRW übertragen werden können. Darüber hinaus soll aus den gemachten Erfahrungen heraus ein „Best Practice“-Leitfaden erstellt werden, welcher die weitere Entwicklung der Tiefen Geothermie in NRW anstoßen und unterstützen soll. Während der Durchführungsphase der 3D-Seismik hat vor Ort eine Überwachung und Qualitätskontrolle der seismischen Messungen inkl. der damit verbundenen Arbeiten (z.B. Per-mit, Vermessung, Erschütterungsmessungen, Nahlinien) zu erfolgen. Diese Tätigkeit wird auch als „Bird-Dog“ oder QC-Kundenvertreter (Client Representative) bezeichnet. Die durchzuführende Überwachung und Qualitätskontrolle dient einer effizienten Umsetzung der Seismik entsprechend den im Vertrag mit dem seismischen Kontraktor bzw. den im Lastenheft beschriebenen technischen Spezifikationen mit bestmöglicher Qualität unter Beachtung der vorgegebenen Regularien/Genehmigungen und Einhaltung der zeitlichen Vorgaben. Die Verantwortlichkeit zur qualitäts- und termingerechten sowie sicheren Durchführung der seismischen Messungen liegt vollständig beim seismischen Messtrupp. Der Bird Dog führt eine kontrollierende und überwachende Tätigkeit aus. Die Arbeiten des Bird Dog gliedern sich wie in den folgenden Kapiteln dargestellt in verschiedene Aufgabenbereiche zur Überwachung des seismischen Messtrupps und zur Qualitätskontrolle der Messdaten. Die Arbeiten schließen auch die Überwachung aller Subunternehmer des seismischen Kontraktors und die Qualitätskontrolle der von den Subunternehmern erzeugten Messdaten ein. Alle zu kontrollierenden Daten (z.B. Tagesberichte des Messtrupps, HSE-Berichte, Karten zum Überdeckungsgrad, Karten zum Messfortschritt, Oberserver Logs / Messprotokolle, PSS-Daten, SPS-Dateien, Ergebnisse der Similarity Tests, Ergebnisse des QC der Registriereinheiten inkl. Daten des Selbsttests, seismische QC-Daten, Protokolle der Erschütterungsmessungen) werden vom seismischen Messtrupp oder vom Auftraggeber regelmäßig und zeitnah in üblichen Datenformaten zur Verfügung gestellt. Der Bird Dog muss diese vom Messtrupp übermittelten Daten mit eigener Hard- und Software-Ausstattung, entsprechend seiner Aufgabenbeschreibung, digital analysieren, kontrollieren, aufbereiten, darstellen und an den Auftraggeber übergeben. In folgenden Bereichen hat der Bird Dog Überwachungen vorzunehmen: - Organisation des Messtrupps - Health Safety and Environment (HSE) - Vorbereitung der seismischen Messungen - Nahlinienmessungen - Datenakquisition - Qualitätskontrolle - Produktivität - Empfehlungen und Berichte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-23.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Machbarkeitsstudie Tiefe Geothermie Münster - Los 3b: Bird Dog
Kurze Beschreibung:
“Beginnend im Jahr 2019 haben die Stadtwerke Münster eine Grüne Erzeugungsstrategie für die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärme entwickelt und...”
Kurze Beschreibung
Beginnend im Jahr 2019 haben die Stadtwerke Münster eine Grüne Erzeugungsstrategie für die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärme entwickelt und bevorzugte erneuerbare Erzeugungstechnologien hierfür herausgearbeitet. Eine dieser Erzeugungstechnologien ist die Tiefe Geothermie, da vorliegende Informationen, insbesondere durch die Ergebnisse der 2D-Seismik des Landes NRW aus 2021, eine gewisse Höffigkeit und das Vorhandensein von mehreren Reservoiren zeigen. Die Stadtwerke Münster wurden in diesem Kontext ermutigt, den eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen. Über die gute Vernetzung in die Branche und die relative Größe des Unternehmens kann das Vorhaben Vorbildcharakter für weitere Versorgungsunternehmen in NRW entwickeln. Die Nutzung von Erdwärme aus der Tiefe, kurz Tiefe Geothermie, stellt eine fortschrittliche Möglichkeit dar, CO2-freie Wärme für die Versorgung von Kunden zu gewinnen. Ziel der Stadtwerke Münster ist es das „Greenfield“ Tiefe Geothermie im Münsterland erfolgreich zu erschließen. Münster verfügt über drei potenzielle Reservoire für die Nutzung von Tiefer Geothermie: die Oberkreide in etwa 1.000 m Tiefe und zwei paläozoische Reservoire in Tiefen von mehr als 4.500 m. Zur weiteren Abschätzung des Potenzials soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Hierzu ist ein Förderantrag über progress.NRW – Innovation gestellt worden. Ziel der Machbarkeitsstudie ist die weitere Exploration der Tiefen Geothermie und Herbeiführung einer Entscheidung, ob und an welchem Standort eine erste Explorationsbohrung abgeteuft werden kann. Die genannten Reservoire werden auf Basis einer erweiterten Datenaufnahme und Auswertung im Rahmen einer durchzuführenden 3D-Seismik hinsichtlich des vorhandenen Potenzials exploriert. Diese aufgenommenen Daten fließen in die Entwicklung eines Bewertungsmodell zur Ermittlung von geothermischen Vorzugsstandorten ein. Dieser Modellansatz soll auf andere Standorte in NRW übertragen werden können. Darüber hinaus soll aus den gemachten Erfahrungen heraus ein „Best Practice“-Leitfaden erstellt werden, welcher die weitere Entwicklung der Tiefen Geothermie in NRW anstoßen und unterstützen soll.
Während der Durchführungsphase der 3D-Seismik hat vor Ort eine Überwachung und Qualitätskontrolle der seismischen Messungen inkl. der damit verbundenen Arbeiten (z.B. Per-mit, Vermessung, Erschütterungsmessungen, Nahlinien) zu erfolgen. Diese Tätigkeit wird auch als „Bird-Dog“ oder QC-Kundenvertreter (Client Representative) bezeichnet. Die durchzuführende Überwachung und Qualitätskontrolle dient einer effizienten Umsetzung der Seismik entsprechend den im Vertrag mit dem seismischen Kontraktor bzw. den im Lastenheft beschriebenen technischen Spezifikationen mit bestmöglicher Qualität unter Beachtung der vorgegebenen Regularien/Genehmigungen und Einhaltung der zeitlichen Vorgaben. Die Verantwortlichkeit zur qualitäts- und termingerechten sowie sicheren Durchführung der seismischen Messungen liegt vollständig beim seismischen Messtrupp. Der Bird Dog führt eine kontrollierende und überwachende Tätigkeit aus.
Die Arbeiten des Bird Dog gliedern sich wie in den folgenden Kapiteln dargestellt in verschiedene Aufgabenbereiche zur Überwachung des seismischen Messtrupps und zur Qualitätskontrolle der Messdaten. Die Arbeiten schließen auch die Überwachung aller Subunternehmer des seismischen Kontraktors und die Qualitätskontrolle der von den Subunternehmern erzeugten Messdaten ein. Alle zu kontrollierenden Daten (z.B. Tagesberichte des Messtrupps, HSE-Berichte, Karten zum Überdeckungsgrad, Karten zum Messfortschritt, Oberserver Logs / Messprotokolle, PSS-Daten, SPS-Dateien, Ergebnisse der Similarity Tests, Ergebnisse des QC der Registriereinheiten inkl. Daten des Selbsttests, seismische QC-Daten, Protokolle der Erschütterungsmessungen) werden vom seismischen Messtrupp oder vom Auftraggeber regelmäßig und zeitnah in üblichen Datenformaten zur Verfügung gestellt. Der Bird Dog muss diese vom Messtrupp übermittelten Daten mit eigener Hard- und Software-Ausstattung, entsprechend seiner Aufgabenbeschreibung, digital analysieren, kontrollieren, aufbereiten, darstellen und an den Auftraggeber übergeben.
In folgenden Bereichen hat der Bird Dog Überwachungen vorzunehmen:
- Organisation des Messtrupps
- Health Safety and Environment (HSE)
- Vorbereitung der seismischen Messungen
- Nahlinienmessungen
- Datenakquisition
- Qualitätskontrolle
- Produktivität
- Empfehlungen und Berichte.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Kontroll- und Überwachungsleistungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1. Beschreibung Machbarkeitsstudie Tiefe Geothermie:
Beginnend im Jahr 2019 haben die Stadtwerke Münster eine Grüne Erzeugungsstrategie für die...”
Beginnend im Jahr 2019 haben die Stadtwerke Münster eine Grüne Erzeugungsstrategie für die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärme entwickelt und bevorzugte erneuerbare Erzeugungstechnologien hierfür herausgearbeitet. Eine dieser Erzeugungstechnologien ist die Tiefe Geothermie, da vorliegende Informationen, insbesondere durch die Ergebnisse der 2D-Seismik des Landes NRW aus 2021, eine gewisse Höffigkeit und das Vorhandensein von mehreren Reservoiren zeigen. Die Stadtwerke Münster wurden in diesem Kontext ermutigt, den eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen. Über die gute Vernetzung in die Branche und die relative Größe des Unternehmens kann das Vorhaben Vorbildcharakter für weitere Versorgungsunternehmen in NRW entwickeln. Die Nutzung von Erdwärme aus der Tiefe, kurz Tiefe Geothermie, stellt eine fortschrittliche Möglichkeit dar, CO2-freie Wärme für die Versorgung von Kunden zu gewinnen. Ziel der Stadtwerke Münster ist es das „Greenfield“ Tiefe Geothermie im Münsterland erfolgreich zu erschließen. Münster verfügt über drei potenzielle Reservoire für die Nutzung von Tiefer Geothermie: die Oberkreide in etwa 1.000 m Tiefe und zwei paläozoische Reservoire in Tiefen von mehr als 4.500 m. Zur weiteren Abschätzung des Potenzials soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Hierzu ist ein Förderantrag über progress.NRW – Innovation gestellt worden. Ziel der Machbarkeitsstudie ist die weitere Exploration der Tiefen Geothermie und Herbeiführung einer Entscheidung, ob und an welchem Standort eine erste Explorationsbohrung abgeteuft werden kann. Die genannten Reservoire werden auf Basis einer erweiterten Datenaufnahme und Auswertung im Rahmen einer durchzuführenden 3D-Seismik hinsichtlich des vorhandenen Potenzials exploriert. Diese aufgenommenen Daten fließen in die Entwicklung eines Bewertungsmodell zur Ermittlung von geothermischen Vorzugsstandorten ein. Dieser Modellansatz soll auf andere Standorte in NRW übertragen werden können. Darüber hinaus soll aus den gemachten Erfahrungen heraus ein „Best Practice“-Leitfaden erstellt werden, welcher die weitere Entwicklung der Tiefen Geothermie in NRW anstoßen und unterstützen soll.
2. Aufgabenstellung Los 3b - Bird Dog:
Während der Durchführungsphase der 3D-Seismik hat vor Ort eine Überwachung und Qualitätskontrolle der seismischen Messungen inkl. der damit verbundenen Arbeiten (z.B. Permit, Vermessung, Erschütterungsmessungen, Nahlinien) zu erfolgen. Diese Tätigkeit wird auch als „Bird-Dog“ oder QC-Kundenvertreter (Client Representative) bezeichnet. Die durchzuführende Überwachung und Qualitätskontrolle dient einer effizienten Umsetzung der Seismik entsprechend den im Vertrag mit dem seismischen Kontraktor bzw. den im Lastenheft beschriebenen technischen Spezifikationen mit bestmöglicher Qualität unter Beachtung der vorgegebenen Regularien/Genehmigungen und Einhaltung der zeitlichen Vorgaben. Die Verantwortlichkeit zur qualitäts- und termingerechten sowie sicheren Durchführung der seismischen Messungen liegt vollständig beim seismischen Messtrupp. Der Bird Dog führt eine kontrollierende und überwachende Tätigkeit aus.
Die Arbeiten des Bird Dog gliedern sich wie in den folgenden Kapiteln dargestellt in verschiedene Aufgabenbereiche zur Überwachung des seismischen Messtrupps und zur Qualitätskontrolle der Messdaten. Die Arbeiten schließen auch die Überwachung aller Subunternehmer des seismischen Kontraktors und die Qualitätskontrolle der von den Subunternehmern erzeugten Messdaten ein. Alle zu kontrollierenden Daten (z.B. Tagesberichte des Messtrupps, HSE-Berichte, Karten zum Überdeckungsgrad, Karten zum Messfortschritt, Oberserver Logs / Messprotokolle, PSS-Daten, SPS-Dateien, Ergebnisse der Similarity Tests, Ergebnisse des QC der Registriereinheiten inkl. Daten des Selbsttests, seismische QC-Daten, Protokolle der Erschütterungsmessungen) werden vom seismischen Messtrupp oder vom Auftraggeber regelmäßig und zeitnah in üblichen Datenformaten zur Verfügung gestellt. Der Bird Dog muss diese vom Messtrupp übermittelten Daten mit eigener Hard- und Software-Ausstattung, entsprechend seiner Aufgabenbeschreibung, digital analysieren, kontrollieren, aufbereiten, darstellen und an den Auftraggeber übergeben.
In folgenden Bereichen hat der Bird Dog Überwachungen vorzunehmen:
- Organisation des Messtrupps
- Health Safety and Environment (HSE)
- Vorbereitung der seismischen Messungen
- Nahlinienmessungen
- Datenakquisition
- Qualitätskontrolle
- Produktivität
- Empfehlungen und Berichte.
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Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 12 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung der Qualität der Konzepte zur Leistungserbringung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung der Qualifikation und Erfahrung des Bird Dogs
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30 %
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-26 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-26 12:01:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist;
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bieters keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen;
4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland;
5. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: — die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird; — alle Mitglieder aufgeführt sind; — ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist; — die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2. Eigenerklärungen über den Umsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind; 3. Nachweis des Versicherungsschutzes, die sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit abdeckt. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen: a) Personenschäden: 1 Mio. EUR, b) Sachschäden: 1 Mio. EUR, c) Vermögensschäden, sonstige Schäden: 0,5 Mio. EUR. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Laufzeit und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter;
2. Namentliche Benennung des Bird Dogs inklusive Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen und Sprachkenntnissen
3. Eigenerklärung zur Abwicklung des Projekts in deutscher Sprache.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Eine Vergleichbarkeit liegt insbesondere bei
- Berufserfahrung als Bird Dog bei 3D-seismischen Messungen,
- Anzahl der Projekte als Bird Dog bei seismischen Messungen in überwiegend urbanen Gebieten,
- Anzahl der Projekte als Bird Dog bei 3D-seismischen Messungen mit vibroseismischer Anregung in einem HPV-Verfahren (z.B. ISS, SRS, Slip-Sweep),
- Anzahl der Projekte als Bird-Dog bei 3D-seismischen Messungen mit kabelloser Registrierung sowie
- Fachwissen in anderen Bereichen der Seismik (Survey Design, Processing)
vor.
“1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Erklärungs- und Nachweisbogen nebst Preisblatt, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebots...”
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Erklärungs- und Nachweisbogen nebst Preisblatt, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebots verwenden müssen; 2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Erklärungs- und Nachweisbogen vorzulegen. Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/ der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen; 3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung); 4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote; 5. Die Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen; 6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig; 8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet; 9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen; 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt; 11. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Vergabeverfahren Los 3b - Bird Dog“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 12. August 2024 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen; 12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen; 13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen; 14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft auftritt. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters; 15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er /sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung); 16. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 144-448621 (2024-07-23)