Beginnend im Jahr 2019 haben die Stadtwerke Münster eine Grüne Erzeugungsstrategie für die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärme entwickelt und bevorzugte erneuerbare Erzeugungstechnologien hierfür herausgearbeitet. Eine dieser Erzeugungstechnologien ist die Tiefe Geothermie, da vorliegende Informationen, insbesondere durch die Ergebnisse der 2D-Seismik des Landes NRW aus 2021, eine gewisse Höffigkeit und das Vorhandensein von mehreren Reservoiren zeigen. Die Stadtwerke Münster wurden in diesem Kontext ermutigt, den eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen. Über die gute Vernetzung in die Branche und die relative Größe des Unternehmens kann das Vorhaben Vorbildcharakter für weitere Versorgungsunternehmen in NRW entwickeln. Die Nutzung von Erdwärme aus der Tiefe, kurz Tiefe Geothermie, stellt eine fortschrittliche Möglichkeit dar, CO2-freie Wärme für die Versorgung von Kunden zu gewinnen. Ziel der Stadtwerke Münster ist es das „Greenfield“ Tiefe Geothermie im Münsterland erfolgreich zu erschließen. Münster verfügt über drei potenzielle Reservoire für die Nutzung von Tiefer Geothermie: die Oberkreide in etwa 1.000 m Tiefe und zwei paläozoische Reservoire in Tiefen von mehr als 4.500 m. Zur weiteren Abschätzung des Potenzials soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Hierzu ist ein Förderantrag über progress.NRW – Innovation gestellt worden. Ziel der Machbarkeitsstudie ist die weitere Exploration der Tiefen Geothermie und Herbeiführung einer Entscheidung, ob und an welchem Standort eine erste Explorationsbohrung abgeteuft werden kann. Die genannten Reservoire werden auf Basis einer erweiterten Datenaufnahme und Auswertung im Rahmen einer durchzuführenden 3D-Seismik hinsichtlich des vorhandenen Potenzials exploriert. Diese aufgenommenen Daten fließen in die Entwicklung eines Bewertungsmodell zur Ermittlung von geothermischen Vorzugsstandorten ein. Dieser Modellansatz soll auf andere Standorte in NRW übertragen werden können. Darüber hinaus soll aus den gemachten Erfahrungen heraus ein „Best Practice“-Leitfaden erstellt werden, welcher die weitere Entwicklung der Tiefen Geothermie in NRW anstoßen und unterstützen soll. Vor Beginn der Durchführung der 3D-Seismik hat vor Ort eine technische Überprüfung hinsichtlich der Einhaltung der Herstellerspezifikationen der vom seismischen Kontraktor bei der seismischen Messkampagne im Wesentlichen eingesetzten Messausrüstung (Vibratoren, kabelloses Messsystem einschließlich Sensoren/Geophone sowie Vermessungsgeräte) zu erfolgen. Diese Tätigkeit wird auch als „Technisches Audit“ bezeichnet. Mit der Kontrolle soll der aktuelle Zustand der wesentlichen Messausrüstung dokumentiert und bewertet werden. Im Ergebnis erhält der Auftraggeber eine objektive Einschätzung zur Ausrüstung, inwieweit diese den Herstellerspezifikationen genügt und damit für die Durchführung der 3D-seismischen Messungen mit einwandfreier, hoher technischer Qualität geeignet ist. Die Dokumentation und Bewertung der Prüfergebnisse dienen dem Auftraggeber zur Überprüfung der Einhaltung der im Vertrag mit dem seismischen Kontraktor bzw. den im Leistungsverzeichnis beschriebenen technischen Spezifikationen der Messausrüstung. Ein vorläufiger und grober Termin- und Materialplan für die 3D-Seismik ist vom AG erstellt worden und wird den Bietern zur weiteren Planung zur Verfügung gestellt. Derzeitig ist geplant, dass die seismischen Arbeiten ab dem 01.10.2024 beginnen. Als Randbedingungen sind für das technische Audit maximal fünf Tag vorzusehen. Sofern technisch möglich, sind die technischen Eigenschaften der zu prüfenden Messausrüstung vom Technischen Audit durch geeignete eigene, unabhängige Messgeräte zu prüfen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die Testergebnisse von Eigentests der eingesetzten Messausrüstung, digital zu analysieren, zu kontrollieren, darzustellen und zu bewerten. Ein Vertreter des Auftraggebers (z.B. Bird Dog) wohnt der Durchführung des Technischen Audits bei und steht ggf. dabei beratend zur Verfügung. Die Verantwortung bleibt vollumfänglich beim Bieter. Es sind folgende Leistungen im Rahmen des Technical Audits zu erbringen: - Prüfungen der seismischen Quellen - Prüfungen der seismischen Empfänger -Prüfung der Vermessungsgeräte Sollten einzelne der oben aufgeführten Tests nicht durchführbar sein, so ist dies entsprechend zu dokumentieren und der Auftraggeber (Bird Dog) unverzüglich zu informieren. Mit dem Technischen Audit soll das einwandfreie Funktionieren der Ausrüstung gemäß den Spezifikationen der Hersteller nachgewiesen werden und eine Bewertung der Technik zur Einsatzfähigkeit im Projekt gegeben werden. Das Audit muss außerdem überprüfen, ob notwendige Ersatzteile vorhanden, regelmäßige Wartungsarbeiten durchgeführt worden, ausreichende Instandhaltungsmaßnahmen vorgesehen sind und das geplante Personal für das vorgesehene Equipment die erforderlichen Qualifikationen besitzt und damit fachgerecht umgehen kann. Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Programm für das Technische Audit mit zeitlichen Abläufen und dem Personaleinsatz für die einzelnen Prüfungen vorzulegen, dass die obigen Mengenabschätzungen und Zeitvorgaben berücksichtigt. Der Bieter muss darstellen, dass er über entsprechende personelle Kapazitäten verfügt, das Team für das Technische Audit gegebenenfalls kurzfristig zu vergrößern, um den vorgegebenen Zeitraum, unter gleichzeitiger Beachtung der Arbeitsschutz- und Arbeitsbedingungen am Ort der Leistungserbringung, einzuhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-24.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Machbarkeitsstudie Tiefe Geothermie Münster - Los 3c: Technical Audit
Kurze Beschreibung:
Beginnend im Jahr 2019 haben die Stadtwerke Münster eine Grüne Erzeugungsstrategie für die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärme entwickelt und bevorzugte erneuerbare Erzeugungstechnologien hierfür herausgearbeitet. Eine dieser Erzeugungstechnologien ist die Tiefe Geothermie, da vorliegende Informationen, insbesondere durch die Ergebnisse der 2D-Seismik des Landes NRW aus 2021, eine gewisse Höffigkeit und das Vorhandensein von mehreren Reservoiren zeigen. Die Stadtwerke Münster wurden in diesem Kontext ermutigt, den eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen. Über die gute Vernetzung in die Branche und die relative Größe des Unternehmens kann das Vorhaben Vorbildcharakter für weitere Versorgungsunternehmen in NRW entwickeln. Die Nutzung von Erdwärme aus der Tiefe, kurz Tiefe Geothermie, stellt eine fortschrittliche Möglichkeit dar, CO2-freie Wärme für die Versorgung von Kunden zu gewinnen. Ziel der Stadtwerke Münster ist es das „Greenfield“ Tiefe Geothermie im Münsterland erfolgreich zu erschließen. Münster verfügt über drei potenzielle Reservoire für die Nutzung von Tiefer Geothermie: die Oberkreide in etwa 1.000 m Tiefe und zwei paläozoische Reservoire in Tiefen von mehr als 4.500 m. Zur weiteren Abschätzung des Potenzials soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Hierzu ist ein Förderantrag über progress.NRW – Innovation gestellt worden. Ziel der Machbarkeitsstudie ist die weitere Exploration der Tiefen Geothermie und Herbeiführung einer Entscheidung, ob und an welchem Standort eine erste Explorationsbohrung abgeteuft werden kann. Die genannten Reservoire werden auf Basis einer erweiterten Datenaufnahme und Auswertung im Rahmen einer durchzuführenden 3D-Seismik hinsichtlich des vorhandenen Potenzials exploriert. Diese aufgenommenen Daten fließen in die Entwicklung eines Bewertungsmodell zur Ermittlung von geothermischen Vorzugsstandorten ein. Dieser Modellansatz soll auf andere Standorte in NRW übertragen werden können. Darüber hinaus soll aus den gemachten Erfahrungen heraus ein „Best Practice“-Leitfaden erstellt werden, welcher die weitere Entwicklung der Tiefen Geothermie in NRW anstoßen und unterstützen soll.
Vor Beginn der Durchführung der 3D-Seismik hat vor Ort eine technische Überprüfung hinsichtlich der Einhaltung der Herstellerspezifikationen der vom seismischen Kontraktor bei der seismischen Messkampagne im Wesentlichen eingesetzten Messausrüstung (Vibratoren, kabelloses Messsystem einschließlich Sensoren/Geophone sowie Vermessungsgeräte) zu erfolgen. Diese Tätigkeit wird auch als „Technisches Audit“ bezeichnet. Mit der Kontrolle soll der aktuelle Zustand der wesentlichen Messausrüstung dokumentiert und bewertet werden. Im Ergebnis erhält der Auftraggeber eine objektive Einschätzung zur Ausrüstung, inwieweit diese den Herstellerspezifikationen genügt und damit für die Durchführung der 3D-seismischen Messungen mit einwandfreier, hoher technischer Qualität geeignet ist. Die Dokumentation und Bewertung der Prüfergebnisse dienen dem Auftraggeber zur Überprüfung der Einhaltung der im Vertrag mit dem seismischen Kontraktor bzw. den im Leistungsverzeichnis beschriebenen technischen Spezifikationen der Messausrüstung.
Ein vorläufiger und grober Termin- und Materialplan für die 3D-Seismik ist vom AG erstellt worden und wird den Bietern zur weiteren Planung zur Verfügung gestellt. Derzeitig ist geplant, dass die seismischen Arbeiten ab dem 01.10.2024 beginnen. Als Randbedingungen sind für das technische Audit maximal fünf Tag vorzusehen.
Sofern technisch möglich, sind die technischen Eigenschaften der zu prüfenden Messausrüstung vom Technischen Audit durch geeignete eigene, unabhängige Messgeräte zu prüfen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die Testergebnisse von Eigentests der eingesetzten Messausrüstung, digital zu analysieren, zu kontrollieren, darzustellen und zu bewerten. Ein Vertreter des Auftraggebers (z.B. Bird Dog) wohnt der Durchführung des Technischen Audits bei und steht ggf. dabei beratend zur Verfügung. Die Verantwortung bleibt vollumfänglich beim Bieter. Es sind folgende Leistungen im Rahmen des Technical Audits zu erbringen:
- Prüfungen der seismischen Quellen
- Prüfungen der seismischen Empfänger
-Prüfung der Vermessungsgeräte
Sollten einzelne der oben aufgeführten Tests nicht durchführbar sein, so ist dies entsprechend zu dokumentieren und der Auftraggeber (Bird Dog) unverzüglich zu informieren.
Mit dem Technischen Audit soll das einwandfreie Funktionieren der Ausrüstung gemäß den Spezifikationen der Hersteller nachgewiesen werden und eine Bewertung der Technik zur Einsatzfähigkeit im Projekt gegeben werden. Das Audit muss außerdem überprüfen, ob notwendige Ersatzteile vorhanden, regelmäßige Wartungsarbeiten durchgeführt worden, ausreichende Instandhaltungsmaßnahmen vorgesehen sind und das geplante Personal für das vorgesehene Equipment die erforderlichen Qualifikationen besitzt und damit fachgerecht umgehen kann.
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Programm für das Technische Audit mit zeitlichen Abläufen und dem Personaleinsatz für die einzelnen Prüfungen vorzulegen, dass die obigen Mengenabschätzungen und Zeitvorgaben berücksichtigt. Der Bieter muss darstellen, dass er über entsprechende personelle Kapazitäten verfügt, das Team für das Technische Audit gegebenenfalls kurzfristig zu vergrößern, um den vorgegebenen Zeitraum, unter gleichzeitiger Beachtung der Arbeitsschutz- und Arbeitsbedingungen am Ort der Leistungserbringung, einzuhalten.
Beginnend im Jahr 2019 haben die Stadtwerke Münster eine Grüne Erzeugungsstrategie für die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärme entwickelt und bevorzugte erneuerbare Erzeugungstechnologien hierfür herausgearbeitet. Eine dieser Erzeugungstechnologien ist die Tiefe Geothermie, da vorliegende Informationen, insbesondere durch die Ergebnisse der 2D-Seismik des Landes NRW aus 2021, eine gewisse Höffigkeit und das Vorhandensein von mehreren Reservoiren zeigen. Die Stadtwerke Münster wurden in diesem Kontext ermutigt, den eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen. Über die gute Vernetzung in die Branche und die relative Größe des Unternehmens kann das Vorhaben Vorbildcharakter für weitere Versorgungsunternehmen in NRW entwickeln. Die Nutzung von Erdwärme aus der Tiefe, kurz Tiefe Geothermie, stellt eine fortschrittliche Möglichkeit dar, CO2-freie Wärme für die Versorgung von Kunden zu gewinnen. Ziel der Stadtwerke Münster ist es das „Greenfield“ Tiefe Geothermie im Münsterland erfolgreich zu erschließen. Münster verfügt über drei potenzielle Reservoire für die Nutzung von Tiefer Geothermie: die Oberkreide in etwa 1.000 m Tiefe und zwei paläozoische Reservoire in Tiefen von mehr als 4.500 m. Zur weiteren Abschätzung des Potenzials soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Hierzu ist ein Förderantrag über progress.NRW – Innovation gestellt worden. Ziel der Machbarkeitsstudie ist die weitere Exploration der Tiefen Geothermie und Herbeiführung einer Entscheidung, ob und an welchem Standort eine erste Explorationsbohrung abgeteuft werden kann. Die genannten Reservoire werden auf Basis einer erweiterten Datenaufnahme und Auswertung im Rahmen einer durchzuführenden 3D-Seismik hinsichtlich des vorhandenen Potenzials exploriert. Diese aufgenommenen Daten fließen in die Entwicklung eines Bewertungsmodell zur Ermittlung von geothermischen Vorzugsstandorten ein. Dieser Modellansatz soll auf andere Standorte in NRW übertragen werden können. Darüber hinaus soll aus den gemachten Erfahrungen heraus ein „Best Practice“-Leitfaden erstellt werden, welcher die weitere Entwicklung der Tiefen Geothermie in NRW anstoßen und unterstützen soll.
Vor Beginn der Durchführung der 3D-Seismik hat vor Ort eine technische Überprüfung hinsichtlich der Einhaltung der Herstellerspezifikationen der vom seismischen Kontraktor bei der seismischen Messkampagne im Wesentlichen eingesetzten Messausrüstung (Vibratoren, kabelloses Messsystem einschließlich Sensoren/Geophone sowie Vermessungsgeräte) zu erfolgen. Diese Tätigkeit wird auch als „Technisches Audit“ bezeichnet. Mit der Kontrolle soll der aktuelle Zustand der wesentlichen Messausrüstung dokumentiert und bewertet werden. Im Ergebnis erhält der Auftraggeber eine objektive Einschätzung zur Ausrüstung, inwieweit diese den Herstellerspezifikationen genügt und damit für die Durchführung der 3D-seismischen Messungen mit einwandfreier, hoher technischer Qualität geeignet ist. Die Dokumentation und Bewertung der Prüfergebnisse dienen dem Auftraggeber zur Überprüfung der Einhaltung der im Vertrag mit dem seismischen Kontraktor bzw. den im Leistungsverzeichnis beschriebenen technischen Spezifikationen der Messausrüstung.
Ein vorläufiger und grober Termin- und Materialplan für die 3D-Seismik ist vom AG erstellt worden und wird den Bietern zur weiteren Planung zur Verfügung gestellt. Derzeitig ist geplant, dass die seismischen Arbeiten ab dem 01.10.2024 beginnen. Als Randbedingungen sind für das technische Audit maximal fünf Tag vorzusehen.
Sofern technisch möglich, sind die technischen Eigenschaften der zu prüfenden Messausrüstung vom Technischen Audit durch geeignete eigene, unabhängige Messgeräte zu prüfen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die Testergebnisse von Eigentests der eingesetzten Messausrüstung, digital zu analysieren, zu kontrollieren, darzustellen und zu bewerten. Ein Vertreter des Auftraggebers (z.B. Bird Dog) wohnt der Durchführung des Technischen Audits bei und steht ggf. dabei beratend zur Verfügung. Die Verantwortung bleibt vollumfänglich beim Bieter. Es sind folgende Leistungen im Rahmen des Technical Audits zu erbringen:
- Prüfungen der seismischen Quellen
- Prüfungen der seismischen Empfänger
-Prüfung der Vermessungsgeräte
Sollten einzelne der oben aufgeführten Tests nicht durchführbar sein, so ist dies entsprechend zu dokumentieren und der Auftraggeber (Bird Dog) unverzüglich zu informieren.
Mit dem Technischen Audit soll das einwandfreie Funktionieren der Ausrüstung gemäß den Spezifikationen der Hersteller nachgewiesen werden und eine Bewertung der Technik zur Einsatzfähigkeit im Projekt gegeben werden. Das Audit muss außerdem überprüfen, ob notwendige Ersatzteile vorhanden, regelmäßige Wartungsarbeiten durchgeführt worden, ausreichende Instandhaltungsmaßnahmen vorgesehen sind und das geplante Personal für das vorgesehene Equipment die erforderlichen Qualifikationen besitzt und damit fachgerecht umgehen kann.
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Programm für das Technische Audit mit zeitlichen Abläufen und dem Personaleinsatz für die einzelnen Prüfungen vorzulegen, dass die obigen Mengenabschätzungen und Zeitvorgaben berücksichtigt. Der Bieter muss darstellen, dass er über entsprechende personelle Kapazitäten verfügt, das Team für das Technische Audit gegebenenfalls kurzfristig zu vergrößern, um den vorgegebenen Zeitraum, unter gleichzeitiger Beachtung der Arbeitsschutz- und Arbeitsbedingungen am Ort der Leistungserbringung, einzuhalten.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Kontrolle📦 Beschreibung
Interne Kennung: E22318553
Titel: Los 3c: Technical Audit
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Stadt: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 12 Monate
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Wertung der Angebote erfolgt sowohl anhand des Preises als auch der Konzepte zur Leistungserbringung. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichen Angebotes erfolgt dabei auf Grundlage einer Bewertungsmatrix. Hierbei werden die Konzepte zur Leistungserbringung mit insgesamt 45% gewichtet. Die Bewertung der Konzepte zur Leistungserbringung erfolgt anhand der Kategorien 1. Methodisches Vorgehen (15 %), 2. Fristen- und Terminplankonzept (15 %), 3. Qualität und Plausibilität der Personalplanung (15 %). Für die Einzelheiten der Bewertungsmatrix wird auf den Verfahrensbrief verwiesen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Geologische, geophysikalische und sonstige wissenschaftliche Prospektionstätigkeiten📦 Beschreibung
Postleitzahl: 48155
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-26 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-26 12:01:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-08-26 12:01:00.000 📅
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Mit dem vorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 51 Abs. 3 SektVO).
Mit dem vorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 51 Abs. 3 SektVO).
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist;
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bieters keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen;
4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland;
5. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
— alle Mitglieder aufgeführt sind; — ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist;
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder
Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben.
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist;
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bieters keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen;
4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland;
5. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
— alle Mitglieder aufgeführt sind; — ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist;
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder
Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2. Eigenerklärungen über den Umsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind; 3. Nachweis des Versicherungsschutzes, die sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit abdeckt. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen: a) Personenschäden: 1 Mio. EUR,
b) Sachschäden: 1 Mio. EUR,
c) Vermögensschäden, sonstige Schäden: 0,5 Mio. EUR. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2. Eigenerklärungen über den Umsatz des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind; 3. Nachweis des Versicherungsschutzes, die sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit abdeckt. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen: a) Personenschäden: 1 Mio. EUR,
b) Sachschäden: 1 Mio. EUR,
c) Vermögensschäden, sonstige Schäden: 0,5 Mio. EUR. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten
1. Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Laufzeit und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter;
2. Eigenerklärung über das Vorhandensein des zur Abwicklung des Projekts erforderlichen Equipments;
3. Eigenerklärung zur Abwicklung des Projekts in deutscher Sprache.
1. Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Laufzeit und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter;
2. Eigenerklärung über das Vorhandensein des zur Abwicklung des Projekts erforderlichen Equipments;
3. Eigenerklärung zur Abwicklung des Projekts in deutscher Sprache.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtwerke Münster GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Amtsgerichts Münster - HRB 343
Postanschrift: Hafenplatz 1
Postleitzahl: 48155
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Robert Elsner
E-Mail: r.elsner@stadtwerke-muenster.de📧
Telefon: +49 251 6942647📞
URL: http://www.stadtwerke-muenster.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E22318553🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E22318553🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Erklärungs- und Nachweisbogen nebst Preisblatt, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebots verwenden müssen;
2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Erklärungs- und Nachweisbogen vorzulegen. Erfolgt durch den
Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/ der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen;
3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote;
5. Die Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen;
6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig;
8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet;
9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen;
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt;
11. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Vergabeverfahren Los 3c - Technical Audit“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 12. August 2024 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen;
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen;
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft auftritt. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen;
16. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Erklärungs- und Nachweisbogen nebst Preisblatt, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebots verwenden müssen;
2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Erklärungs- und Nachweisbogen vorzulegen. Erfolgt durch den
Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/ der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen;
3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote;
5. Die Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen;
6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig;
8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet;
9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen;
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt;
11. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Vergabeverfahren Los 3c - Technical Audit“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 12. August 2024 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen;
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen;
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft auftritt. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen;
16. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 145-449054 (2024-07-24)