Machbarkeitsstudie zur Stützung des oberirdischen und unterirdischen Wasserdargebots im Einzugsgebiet des Straussees Phase 2 - Teil 2 Probenahme und Analytik
Es soll eine Machbarkeitsstudie zur Stützung des oberirdischen und unterirdischen Wasserdargebots im Einzugsgebiet des Straussees weitergeführt werden. Mit der Machbarkeitsstudie soll geprüft werden, ob es unter ökologischen und ökonomischen Voraussetzungen möglich ist, Seewasser aus dem Kriensee, welches mit Sümpfungswasser aus der Wasserhaltung des Kalksteintagebau Rüdersdorf verschnitten ist, in die Zuflüsse des Straussees zurückzuführen. Neben dem Wiedererreichen konstanter Zuflüsse in den Straussee, soll ebenso nach dem Erreichen des Normalpegels im Straussee ein Abfluss über Annafließ, Herrensee, Beckerfließ in Richtung Stienitzsee ermöglicht werden. Somit soll sich auch für diese Feuchtgebiete wieder ein ökologisch stabiler Zustand einstellen. Für die angestrebte Maßnahme soll außerdem untersucht und bewertet werden, inwieweit die Einleitung von "verschnittenem" Sümpfungswasser in den Klostersee/ Roten Hofgraben, mit Abfluss in den Straussee als WRRL-berichtspflichtigen Gewässer, zu keiner Zustands-Verschlechterung führt. Die Bearbeitung der Machbarkeitsstudie gliedert sich in zwei Phasen. Die erste, bereits erfolgreich abgeschlossene Phase beinhaltete Fragestellungen bezüglich Wirtschaftlichkeit und Genehmigungsfähigkeit der Wasserüberleitung von dem Kriensee in den Straussee. In der zweiten nun ausgeschriebenen Phase sind Fraggestellungen bezüglich des Wasserhaushaltes zu beantworten und der Einfluss auf den ökologischen sowie chemischen Zustand der betroffenen Wasserkörper ist zu bewerten. Die Leistungen umfassen die Durchführung von Messungen sowie Probennahmen und die entsprechende Analytik.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-31.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Machbarkeitsstudie zur Stützung des oberirdischen und unterirdischen Wasserdargebots im Einzugsgebiet des Straussees Phase 2 - Teil 2 Probenahme und Analytik
Kurze Beschreibung:
Es soll eine Machbarkeitsstudie zur Stützung des oberirdischen und unterirdischen Wasserdargebots im Einzugsgebiet des Straussees weitergeführt werden. Mit der Machbarkeitsstudie soll geprüft werden, ob es unter ökologischen und ökonomischen Voraussetzungen möglich ist, Seewasser aus dem Kriensee, welches mit Sümpfungswasser aus der Wasserhaltung des Kalksteintagebau Rüdersdorf verschnitten ist, in die Zuflüsse des Straussees zurückzuführen. Neben dem Wiedererreichen konstanter Zuflüsse in den Straussee, soll ebenso nach dem Erreichen des Normalpegels im Straussee ein Abfluss über Annafließ, Herrensee, Beckerfließ in Richtung Stienitzsee ermöglicht werden. Somit soll sich auch für diese Feuchtgebiete wieder ein ökologisch stabiler Zustand einstellen. Für die angestrebte Maßnahme soll außerdem untersucht und bewertet werden, inwieweit die Einleitung von "verschnittenem" Sümpfungswasser in den Klostersee/ Roten Hofgraben, mit Abfluss in den Straussee als WRRL-berichtspflichtigen Gewässer, zu keiner Zustands-Verschlechterung führt. Die Bearbeitung der Machbarkeitsstudie gliedert sich in zwei Phasen. Die erste, bereits erfolgreich abgeschlossene Phase beinhaltete Fragestellungen bezüglich Wirtschaftlichkeit und Genehmigungsfähigkeit der Wasserüberleitung von dem Kriensee in den Straussee. In der zweiten nun ausgeschriebenen Phase sind Fraggestellungen bezüglich des Wasserhaushaltes zu beantworten und der Einfluss auf den ökologischen sowie chemischen Zustand der betroffenen Wasserkörper ist zu bewerten. Die Leistungen umfassen die Durchführung von Messungen sowie Probennahmen und die entsprechende Analytik.
Es soll eine Machbarkeitsstudie zur Stützung des oberirdischen und unterirdischen Wasserdargebots im Einzugsgebiet des Straussees weitergeführt werden. Mit der Machbarkeitsstudie soll geprüft werden, ob es unter ökologischen und ökonomischen Voraussetzungen möglich ist, Seewasser aus dem Kriensee, welches mit Sümpfungswasser aus der Wasserhaltung des Kalksteintagebau Rüdersdorf verschnitten ist, in die Zuflüsse des Straussees zurückzuführen. Neben dem Wiedererreichen konstanter Zuflüsse in den Straussee, soll ebenso nach dem Erreichen des Normalpegels im Straussee ein Abfluss über Annafließ, Herrensee, Beckerfließ in Richtung Stienitzsee ermöglicht werden. Somit soll sich auch für diese Feuchtgebiete wieder ein ökologisch stabiler Zustand einstellen. Für die angestrebte Maßnahme soll außerdem untersucht und bewertet werden, inwieweit die Einleitung von "verschnittenem" Sümpfungswasser in den Klostersee/ Roten Hofgraben, mit Abfluss in den Straussee als WRRL-berichtspflichtigen Gewässer, zu keiner Zustands-Verschlechterung führt. Die Bearbeitung der Machbarkeitsstudie gliedert sich in zwei Phasen. Die erste, bereits erfolgreich abgeschlossene Phase beinhaltete Fragestellungen bezüglich Wirtschaftlichkeit und Genehmigungsfähigkeit der Wasserüberleitung von dem Kriensee in den Straussee. In der zweiten nun ausgeschriebenen Phase sind Fraggestellungen bezüglich des Wasserhaushaltes zu beantworten und der Einfluss auf den ökologischen sowie chemischen Zustand der betroffenen Wasserkörper ist zu bewerten. Die Leistungen umfassen die Durchführung von Messungen sowie Probennahmen und die entsprechende Analytik.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Tests, Analysen und Beratung📦 Beschreibung
Interne Kennung: #1
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Stadt Strausberg
Hegermühlenstraße 58
Postleitzahl: 15344
Stadt: Strausberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Märkisch-Oderland
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-02 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-04 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2024-03-04 10:01:00 📅
Zusätzliche Informationen: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert waren, werden nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung) wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz sowie zum Nettojahresumsatz im Tätigkeitsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020,2021,2022) 2. Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1,0 Mio EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (siehe Eigenerklärung Haftpflichtversicherung) Die Versicherung muss mindestens 2-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Mindeststandard: Nettojahresumsatz insgesamt größer/gleich 110.000 EUR Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (Probenahme und Analytik von Wasserproben aus Stand- und/oder Fließgewässern) der letzten 5 Jahre mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers Angebote, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Eignung zur Berufsausübung: Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung) wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz sowie zum Nettojahresumsatz im Tätigkeitsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020,2021,2022) 2. Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1,0 Mio EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (siehe Eigenerklärung Haftpflichtversicherung) Die Versicherung muss mindestens 2-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Mindeststandard: Nettojahresumsatz insgesamt größer/gleich 110.000 EUR Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (Probenahme und Analytik von Wasserproben aus Stand- und/oder Fließgewässern) der letzten 5 Jahre mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers Angebote, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Bietergemeinschaft, gesamtschuldnerisch haftend.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOL/B
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
* Nachweis Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 mit Angaben der Analyseverfahren mit den geforderten Bestimmungsgrenzen * Akkreditierungsurkunde des Bieters mit Nachweis der Befähigung zur Probenahme nach DIN EN ISO 5667-6:2016-12 und DIN EN ISO 5667-4:2016-06
* Nachweis Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 mit Angaben der Analyseverfahren mit den geforderten Bestimmungsgrenzen * Akkreditierungsurkunde des Bieters mit Nachweis der Befähigung zur Probenahme nach DIN EN ISO 5667-6:2016-12 und DIN EN ISO 5667-4:2016-06
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH66J6G
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download bereit . Die Bieterkommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens wird ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg - auch für Nachforderungen von Erklärungen und Nachweisen - geführt. Hierzu ist der Button "Kommunikation" zu nutzen. Bieteranfragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich bis spätestens zum 26.02.2024 an die Vergabestelle zu stellen. Im eigenen Interesse sollten sich Interessenten zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des Unternehmernamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und somit sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden. Nicht gestattet ist die Einreichung von Angeboten über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail. Diese Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download bereit . Die Bieterkommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens wird ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg - auch für Nachforderungen von Erklärungen und Nachweisen - geführt. Hierzu ist der Button "Kommunikation" zu nutzen. Bieteranfragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich bis spätestens zum 26.02.2024 an die Vergabestelle zu stellen. Im eigenen Interesse sollten sich Interessenten zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des Unternehmernamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und somit sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden. Nicht gestattet ist die Einreichung von Angeboten über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail. Diese Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331-8661617📞
Fax: +49 331-8661652 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-31+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 023-066849 (2024-01-31)