Die GSI betreibt in Darmstadt eine Beschleunigeranlage. In dieser ist die Strahlführung LEBT die Verbindung zwischen der Ionenquelle und dem Linearbeschleuniger UNILAC. Die Quadrupolmagnete sind für die Fokussierung und Defokussierung des Strahls in eine definierte Form zuständig. Die bestehenden Stromversorgungen dieser Magnete sollen durch neue Netzgeräte mit den unten aufgelisteten Anforderungen ersetzt werden. Netzgeräte für LEBT Quadrupol Magnete: Leistungsteil des stromgeregelten Netzgerätes Der Ausgangsstrom kann bis auf 170 A geregelt werden, mit einer absoluten Genauigkeit von 1 x 10-4 *IN. Die maximale Ausgangsspannung beträgt ca. 40 V. Die Eingangsspannung des Netzgerätes beträgt 400 V AC. Steuerungsteil des Netzgerätes Die Regelung erfolgt mittels eines ACU (Adaptive Control Unit) -Regelungssystems und einer hochgenauen DCCT Strommessung. Die Beistellung dieser Komponenten erfolgt durch den Auftraggeber. Die Integration von ACU und DCCT ist Aufgabe des Auftragnehmers. Leistungskabel Die Magnete werden jeweils mit zwei Kabeln mit 1x70 mm2 Kupfer-Querschnitt angeschlossen. Beistellung der Kabel, Kabelverlegung und Kabelanschluss erfolgt durch den Auftraggeber.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-25.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Magnetstromversorgung für LEBT Quadrupol Magnete am Linearbeschleuniger UNILAC
Referenznummer: 35/2600016916
Kurze Beschreibung:
Die GSI betreibt in Darmstadt eine Beschleunigeranlage. In dieser ist die Strahlführung LEBT die Verbindung zwischen der Ionenquelle und dem Linearbeschleuniger UNILAC. Die Quadrupolmagnete sind für die Fokussierung und Defokussierung des Strahls in eine definierte Form zuständig.
Die bestehenden Stromversorgungen dieser Magnete sollen durch neue Netzgeräte mit den unten aufgelisteten Anforderungen ersetzt werden.
Netzgeräte für LEBT Quadrupol Magnete:
Leistungsteil des stromgeregelten Netzgerätes
Der Ausgangsstrom kann bis auf 170 A geregelt werden, mit einer absoluten Genauigkeit von 1 x 10-4 *IN. Die maximale Ausgangsspannung beträgt ca. 40 V. Die Eingangsspannung des Netzgerätes beträgt 400 V AC.
Steuerungsteil des Netzgerätes
Die Regelung erfolgt mittels eines ACU (Adaptive Control Unit) -Regelungssystems und einer hochgenauen DCCT Strommessung. Die Beistellung dieser Komponenten erfolgt durch den Auftraggeber. Die Integration von ACU und DCCT ist Aufgabe des Auftragnehmers.
Leistungskabel
Die Magnete werden jeweils mit zwei Kabeln mit 1x70 mm2 Kupfer-Querschnitt angeschlossen. Beistellung der Kabel, Kabelverlegung und Kabelanschluss erfolgt durch den Auftraggeber.
Die GSI betreibt in Darmstadt eine Beschleunigeranlage. In dieser ist die Strahlführung LEBT die Verbindung zwischen der Ionenquelle und dem Linearbeschleuniger UNILAC. Die Quadrupolmagnete sind für die Fokussierung und Defokussierung des Strahls in eine definierte Form zuständig.
Die bestehenden Stromversorgungen dieser Magnete sollen durch neue Netzgeräte mit den unten aufgelisteten Anforderungen ersetzt werden.
Netzgeräte für LEBT Quadrupol Magnete:
Leistungsteil des stromgeregelten Netzgerätes
Der Ausgangsstrom kann bis auf 170 A geregelt werden, mit einer absoluten Genauigkeit von 1 x 10-4 *IN. Die maximale Ausgangsspannung beträgt ca. 40 V. Die Eingangsspannung des Netzgerätes beträgt 400 V AC.
Steuerungsteil des Netzgerätes
Die Regelung erfolgt mittels eines ACU (Adaptive Control Unit) -Regelungssystems und einer hochgenauen DCCT Strommessung. Die Beistellung dieser Komponenten erfolgt durch den Auftraggeber. Die Integration von ACU und DCCT ist Aufgabe des Auftragnehmers.
Leistungskabel
Die Magnete werden jeweils mit zwei Kabeln mit 1x70 mm2 Kupfer-Querschnitt angeschlossen. Beistellung der Kabel, Kabelverlegung und Kabelanschluss erfolgt durch den Auftraggeber.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Regelbare Stromversorgung📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 35/2600016916
Beschreibung der Beschaffung:
Postanschrift: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
Postleitzahl: 64291
Stadt: Darmstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Option: 1 Schrank (mit 2 Netzgeräten)
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Detaillierungsgrad des Angebotes Qualität und Plausibilität des Lieferplans
Qualitätskriterium (Gewichtung): 17.5000
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einfachheit der technischen Lösung
Auslastung der Leistungskomponenten
konstruktiver Aufbau (Anordnung der Komponenten, Reparatur- und Wartungsfreundlichkeit)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-05-28 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-05-21 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
GSI behält sich eine einmalige Nachforderung von Unterlagen innerhalb einer im Nachforderungsschreiben festzusetzenden Frist gemäß § 56 VgV vor.
Die Bewerber können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV)
GSI behält sich eine einmalige Nachforderung von Unterlagen innerhalb einer im Nachforderungsschreiben festzusetzenden Frist gemäß § 56 VgV vor.
Die Bewerber können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV)
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre - auf dem GSI Formblatt Unternehmensdarstellung
- Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre - auf dem GSI Formblatt Unternehmensdarstellung
- Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Einzureichende Unterlagen:
- Ggf. Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
- Ggf. Verfügbarkeitserklärung zur Erklärung Unterauftragnehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nur parallel zur "Erklärung Unterauftragnehmer" auszufüllen und vom Unterauftragnehmer zu unterzeichnen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden (Leistungsausführung durch Unterauftragnehmer) oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe - siehe Formblatt Unterauftragnehmer). Sollen mehrere Unterauftragnehmer eingesetzt werden, so ist dieses Formblatt mehrfach zu verwenden. Pro einzusetzendem Unterauftragnehmer ist je eine Verpflichtungserklärung abzugeben.
- Weitere Angaben zum Bieter - neue Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die im entsprechenden Formblatt aufgeführten Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.
- Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Einzureichende Unterlagen:
- Ggf. Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
- Ggf. Verfügbarkeitserklärung zur Erklärung Unterauftragnehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nur parallel zur "Erklärung Unterauftragnehmer" auszufüllen und vom Unterauftragnehmer zu unterzeichnen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden (Leistungsausführung durch Unterauftragnehmer) oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe - siehe Formblatt Unterauftragnehmer). Sollen mehrere Unterauftragnehmer eingesetzt werden, so ist dieses Formblatt mehrfach zu verwenden. Pro einzusetzendem Unterauftragnehmer ist je eine Verpflichtungserklärung abzugeben.
- Weitere Angaben zum Bieter - neue Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die im entsprechenden Formblatt aufgeführten Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.
- Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - GSI Formblatt
- Unternehmensdarstellung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit der Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, u.a. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren.
Eignung zur Berufsausübung: Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - GSI Formblatt
- Unternehmensdarstellung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit der Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, u.a. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten.
Mindestanforderung:
- Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
- Aus mind. 2 Referenzen muss hervorgehen, dass der Bieter Erfahrung hat mit:
o dem Bau des Leistungsteils von Netzgeräten, bzw. Schaltschränken mit leistungselektronischen Komponenten (Halbleiter-Module, induktive/kapazitive Bauteile) und Ausgangsleistung >10kVA
- Aus mind. 2 Referenzen muss hervorgehen, dass der Bieter Erfahrung hat mit:
o der Entwicklung von Netzgeräten, bzw. Schaltschränken mit leistungselektronischen Komponenten (Halbleiter-Module, induktive/kapazitive Bauteile) und Ausgangsleistung >10kVA
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten.
Mindestanforderung:
- Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
- Aus mind. 2 Referenzen muss hervorgehen, dass der Bieter Erfahrung hat mit:
o dem Bau des Leistungsteils von Netzgeräten, bzw. Schaltschränken mit leistungselektronischen Komponenten (Halbleiter-Module, induktive/kapazitive Bauteile) und Ausgangsleistung >10kVA
- Aus mind. 2 Referenzen muss hervorgehen, dass der Bieter Erfahrung hat mit:
o der Entwicklung von Netzgeräten, bzw. Schaltschränken mit leistungselektronischen Komponenten (Halbleiter-Module, induktive/kapazitive Bauteile) und Ausgangsleistung >10kVA
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Sind im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Vorleistungen erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur gegen Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft gezahlt.
GSI nimmt grundsätzlich nur Bürgschaften an, die die folgenden Mindestbedingungen einhalten:
- Selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede des §§ 770, 771 BGB
- ausschließlich Bürgschaften nach deutschem Recht
- unwiderrufliche Bürgschaften
- kostenlos für die GSI
- ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt europäischen Bank
- in der Regel unbefristet bzw. eine Frist, die an das Datum des Eigentumsübergangs ge-
bunden ist.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Sind im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Vorleistungen erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur gegen Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft gezahlt.
GSI nimmt grundsätzlich nur Bürgschaften an, die die folgenden Mindestbedingungen einhalten:
- Selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede des §§ 770, 771 BGB
- ausschließlich Bürgschaften nach deutschem Recht
- unwiderrufliche Bürgschaften
- kostenlos für die GSI
- ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt europäischen Bank
- in der Regel unbefristet bzw. eine Frist, die an das Datum des Eigentumsübergangs ge-
bunden ist.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Normen im Sinne der ISO 9001 (oder einer gleichwertigen Norm) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Einhaltung der Normen im Sinne der ISO 9001
- Erklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Mindestlohngesetz - MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Normen im Sinne der ISO 9001 (oder einer gleichwertigen Norm) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Einhaltung der Normen im Sinne der ISO 9001
- Erklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Mindestlohngesetz - MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY1X9WUVWD
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
Elektronisch in Textform
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL: http://www.dtvp.de/Center/
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
Zuschlagskritierien:
Preis: 30%
Weitere Kritierien: 70%; davon
- 25% Detaillierungsgrad des Angebotes, Qualität und Plausibilität des Lieferplans
- 25% Einfachheit der technischen Lösung
- 25% Auslastung der Leistungskomponenten
- 25% konstruktiver Aufbau (Anordnung der Komponenten, Reparatur- und Wartungsfreundlichkeit)
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
Zuschlagskritierien:
Preis: 30%
Weitere Kritierien: 70%; davon
- 25% Detaillierungsgrad des Angebotes, Qualität und Plausibilität des Lieferplans
- 25% Einfachheit der technischen Lösung
- 25% Auslastung der Leistungskomponenten
- 25% konstruktiver Aufbau (Anordnung der Komponenten, Reparatur- und Wartungsfreundlichkeit)
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Informationen gemäß Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten Sie unter:
www.gsi.de/datenschutzhinweise
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Informationen gemäß Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten Sie unter:
www.gsi.de/datenschutzhinweise
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-25+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 083-249278 (2024-04-25)
Auftragsbekanntmachung (2024-05-21) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-06-11 10:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-21+02:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
Verlängerung der Angebotsfrist.
Neues Fristende für Angebote: 11.06.2024 um 10:00 Uhr
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2024-05-16 📅
Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist.
Neues Fristende für Angebote: 11.06.2024 um 10:00 Uhr
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: b51f2953-ad34-49cf-851a-10f7636b0a6e-01
Quelle: OJS 2024/S 098-298496 (2024-05-21)