Maintenance on two helicopter engines Arrius 2B2, Softwareupdate Arrius 2B2, PT-Blade and HMU Exchange, 15 Years-Inspection at one helicopter engine Arrius 2B2.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-02.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Maintenance helicopter engines Arrius 2B2
Reference number: E86311635
Kurze Beschreibung:
“Maintenance on two helicopter engines Arrius 2B2, Softwareupdate Arrius 2B2, PT-Blade and HMU Exchange, 15 Years-Inspection at one helicopter engine Arrius 2B2.”
Kurze Beschreibung
Maintenance on two helicopter engines Arrius 2B2, Softwareupdate Arrius 2B2, PT-Blade and HMU Exchange, 15 Years-Inspection at one helicopter engine Arrius 2B2.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Hubschraubern📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Maintenance on two helicopter engines Arrius 2B2, Softwareupdate Arrius 2B2, PT-Blade and HMU Exchange, 15 Years-Inspection at one helicopter engine Arrius 2B2.”
Beschreibung der Beschaffung
Maintenance on two helicopter engines Arrius 2B2, Softwareupdate Arrius 2B2, PT-Blade and HMU Exchange, 15 Years-Inspection at one helicopter engine Arrius 2B2.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-10 23:59:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-13 06:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Englisch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Self-declaration on the turnover of the last 3 financial years
Declaration by the Bidding Consortium” Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Self-declarations on the grounds for exclusion and self-cleansing pursuant to Sections 123, 124 and 125 of the ARC
Valid proof of existing business...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Self-declarations on the grounds for exclusion and self-cleansing pursuant to Sections 123, 124 and 125 of the ARC
Valid proof of existing business liability insurance
Details of the development in the number of employees over the last 3 years
Self-Declaration according to Article 5 k) paragraph 1 of Regulation (EU) No. 833/2014
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Self-Declaration on Compliance with the ILO Core Labour Standards
Self-Declaration according to Section 19, para. 3 of the Minimum Wage Act” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Submission of at least 2 references
Declaration of Commitment Subcontractors and Undertakings providing Resources in order to Ensure Suitability”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) - Oberpfaffenhofen
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 992-03005-81
Postanschrift: Münchener Straße 20
Postleitzahl: 82234
Postort: Weßling
Region: Starnberg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: evergabe@dlr.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.dlr.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional or local authority
Haupttätigkeit
General public services
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E86311635🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E86311635🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499163📞
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
• der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
• der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 236-740960 (2024-12-02)