Mehr anzeigen
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Anstricharbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“HWK Saarland Neubau ZUPRO Malerarbeiten”
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-20 📅
Datum des Endes: 2025-02-07 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-12 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-12 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): GESSNER RAe PartGmbB
Neumarkt 15
66117 Saarbrücken
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur elektronisch ohne Anwesenheit von Bietern.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Formblatt Eigenerklärung” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt
124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Folgenden Anforderungen sind abzudecken:
A) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro, soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen der Lieferung und Montage Mess, Steuer- und Regeltechnik auch einschließlich Gebäudeleittechnik.
B) Erklärung, dass in Bezug auf das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
C) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
D) Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 5 Mio. EUR
Sowohl präqualifizierte Unternehmen, als auch nicht-präqualifizierte Unternehmen müssen einen Nachweis der Haftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit den Angebotsunterlagen vorlegen.
E) Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen zusätzlich auf Anforderung folgende Nachweise vorzulegen:
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
vorzulegen.
F) Soweit ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bieter verpflichtet dies mitzuteilen und hat den Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“s.o. III.1.2)”
“Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Auch die gesamte Bieterkommunikation erfolgt...”
Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Auch die gesamte Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Nationale Registrierungsnummer: 0
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 6815014994📞
Fax: +49 6815013506 📠
URL: https://www.saarland.de/3339.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen:
§ 160
Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen:
§ 160
Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 053-156784 (2024-03-12)