Die Universitätsklinik und die Poliklinik für Radiologie am Universitätsklinikum Halle (Saale) plant die Anschaffung eines dedizierten, tomosynthesefähigen Mammographie-Systems als Ersatz für das seit 2013 genutzte System. Eine zentrale Anforderung besteht in der Möglichkeit, mammographische Untersuchungen nach den Standards einer Klinik der Maximalversorgung durchzuführen. Besondere Anforderungen an das neue System sind die Option einer 3D-Weitwinkel-Tomosynthese zur sensitiven und spezifischen Abklärung verdächtiger Läsionen, auch bei Patientinnen mit dichtem Brustgewebe, die Einhaltung der aktuellen diagnostischen Dosisreferenzwerte des Bundesamtes für Strahlenschutz sowie der entsprechenden Leitliniengremien, die Möglichkeit zur Durchführung von Untersuchungen mit Kontrastmittelgabe, kurze Untersuchungszeiten sowie dedizierte Algorithmen für die Bildrekonstruktion mit hervorragender Qualität und Schärfe. Darüber hinaus muss das System über ausreichende Vorrichtungen für die Untersuchung von Brüsten beliebiger Größe und Form verfügen. Nicht zuletzt muss das System eine ergonomische Bedienung für das Personal gewährleisten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-21.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mammographiesystem mit Tomosyntheseoption
Referenznummer: HAL_UK_2024_12
Kurze Beschreibung:
“Die Universitätsklinik und die Poliklinik für Radiologie am Universitätsklinikum Halle (Saale) plant die Anschaffung eines dedizierten, tomosynthesefähigen...”
Kurze Beschreibung
Die Universitätsklinik und die Poliklinik für Radiologie am Universitätsklinikum Halle (Saale) plant die Anschaffung eines dedizierten, tomosynthesefähigen Mammographie-Systems als Ersatz für das seit 2013 genutzte System. Eine zentrale Anforderung besteht in der Möglichkeit, mammographische Untersuchungen nach den Standards einer Klinik der Maximalversorgung durchzuführen.
Besondere Anforderungen an das neue System sind die Option einer 3D-Weitwinkel-Tomosynthese zur sensitiven und spezifischen Abklärung verdächtiger Läsionen, auch bei Patientinnen mit dichtem Brustgewebe, die Einhaltung der aktuellen diagnostischen Dosisreferenzwerte des Bundesamtes für Strahlenschutz sowie der entsprechenden Leitliniengremien, die Möglichkeit zur Durchführung von Untersuchungen mit Kontrastmittelgabe, kurze Untersuchungszeiten sowie dedizierte Algorithmen für die Bildrekonstruktion mit hervorragender Qualität und Schärfe. Darüber hinaus muss das System über ausreichende Vorrichtungen für die Untersuchung von Brüsten beliebiger Größe und Form verfügen. Nicht zuletzt muss das System eine ergonomische Bedienung für das Personal gewährleisten.
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Produkte/Dienstleistungen: Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 218 487 EUR 💰
Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Interne Kennung: HAL_UK_2024_12
Geschätzter Wert ohne MwSt: 218 487 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Universitätsklinik und die Poliklinik für Radiologie am Universitätsklinikum Halle (Saale) plant die Anschaffung eines dedizierten, tomosynthesefähigen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Universitätsklinik und die Poliklinik für Radiologie am Universitätsklinikum Halle (Saale) plant die Anschaffung eines dedizierten, tomosynthesefähigen Mammographie-Systems als Ersatz für das seit 2013 genutzte System. Eine zentrale Anforderung besteht in der Möglichkeit, mammographische Untersuchungen nach den Standards einer Klinik der Maximalversorgung durchzuführen.
Besondere Anforderungen an das neue System sind die Option einer 3D-Weitwinkel-Tomosynthese zur sensitiven und spezifischen Abklärung verdächtiger Läsionen, auch bei Patientinnen mit dichtem Brustgewebe, die Einhaltung der aktuellen diagnostischen Dosisreferenzwerte des Bundesamtes für Strahlenschutz sowie der entsprechenden Leitliniengremien, die Möglichkeit zur Durchführung von Untersuchungen mit Kontrastmittelgabe, kurze Untersuchungszeiten sowie dedizierte Algorithmen für die Bildrekonstruktion mit hervorragender Qualität und Schärfe. Darüber hinaus muss das System über ausreichende Vorrichtungen für die Untersuchung von Brüsten beliebiger Größe und Form verfügen. Nicht zuletzt muss das System eine ergonomische Bedienung für das Personal gewährleisten.
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Zusätzliche Informationen:
“weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen:
- Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform)
- ausgefüllte und unterschriebene...”
Zusätzliche Informationen
weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen:
- Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform)
- ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (Textform)
- ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (oder Nachweis über Präqualifizierung) (Textform)
- ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
- vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis in den Teilen Systemspezifikation, Lieferung / Installation / Einweisung, Technische Serviceleistungen, IT-Sicherheit
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Preisblatt (Textform)
- Angebotszusammenstellung des Bieters inkl. der einzelnen technischen Bezeichnungen seines Angebotes einschließlich der Angabe der Modellnummer und Herstellernummer
- Nachweis der Konformitätserklärungen / CE-Zertifizierung des angebotenen Systems/ Systeme (Kopie)
- vollständige Datenblätter/ Prospekte oder Produktbeschreibungen und Bedienungsanleitungen aller angebotenen Positionen in Wort und Bild
- vollständig ausgefüllte Ergänzende Vertragsbedingungen (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen.
- vollständig ausgefüllte Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben (Textform)
- vollständig ausgefüllte Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen
- vollständig ausgefüllte Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen
- unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
- vollständig ausgefüllte Geschäftspartnerbedingungen UKH (in Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen
- ausgefüllte und unterzeichnete Standard-Auftragsverarbeitungsvereinbarung inkl. Anlage 1-5
- ggf. weitere abgeforderte Unterlagen (vgl. Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis, Bekanntmachung)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-23 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-09-23 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
“Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige...”
Zusätzliche Informationen
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auszug Berufs- und/oder Handelsregister: Vorlage eines aktuellen Auszug Beruf- und/oder Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 3 Monate) (in...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auszug Berufs- und/oder Handelsregister: Vorlage eines aktuellen Auszug Beruf- und/oder Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 3 Monate) (in einfacher Kopie)
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Ausschlussgrund: crime-org
nati-ground
socsec-pay
insolvency
prof-misconduct
distorsion
partic-confl
prep-confl
sanction
socsec-law
terr-offence
fraud
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch?
“- Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
- Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch?
- Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung:
- Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch?
- Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch?
- Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch?
- Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?
- Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig
festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.
- Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch?
- Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln?
- Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen?
- Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln?
- Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht.
- Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde.
- Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (10) “Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?
“Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?
“Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird?
“Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
“Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann?
“Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?
“Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?
“Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.
“Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch?
“Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch?
“weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen:
- Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform)
- ausgefüllte und unterschriebene...”
Zusätzliche Informationen
weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen:
- Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform)
- ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (Textform)
- ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (oder Nachweis über Präqualifizierung) (Textform)
- ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
- vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis in den Teilen Systemspezifikation, Lieferung / Installation / Einweisung, Technische Serviceleistungen, IT-Sicherheit
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Preisblatt (Textform)
- Angebotszusammenstellung des Bieters inkl. der einzelnen technischen Bezeichnungen seines Angebotes einschließlich der Angabe der Modellnummer und Herstellernummer
- Nachweis der Konformitätserklärungen / CE-Zertifizierung des angebotenen Systems/ Systeme (Kopie)
- vollständige Datenblätter/ Prospekte oder Produktbeschreibungen und Bedienungsanleitungen aller angebotenen Positionen in Wort und Bild
- vollständig ausgefüllte Ergänzende Vertragsbedingungen (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen.
- vollständig ausgefüllte Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben (Textform)
- vollständig ausgefüllte Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen
- vollständig ausgefüllte Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen
- unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
- vollständig ausgefüllte Geschäftspartnerbedingungen UKH (in Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen
- ausgefüllte und unterzeichnete Standard-Auftragsverarbeitungsvereinbarung inkl. Anlage 1-5
- ggf. weitere abgeforderte Unterlagen (vgl. Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis, Bekanntmachung)
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Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 345 5141529📞
Fax: +49 345 5141115 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 164-505954 (2024-08-21)