Dem Stadtbetrieb Bornheim (SBB) ist die hoheitliche Aufgabenerfüllung der Verkehrssicherungspflicht auf Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Bornheim übertragen worden. Die Durchführung des Winterdienstes wird nach der gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bornheim vom 07.04.2016 (Anlage 1) in zwei Prioritäten (W 1 und W 2 ) sowie nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW jeweils in der aktuellen Fassung) ausgeführt. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind die im Vertrag (Anlage 2) näher bezeichneten Flächen so zu behandeln, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Fläche soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Vor Beginn der Wintersaison hat der Auftragnehmer (AN) das Einsatzgebiet zu erkunden und das Personal einzuweisen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-15.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Maschineller Winterdienst im Stadtgebiet Bornheim für die Winter 2024/2025 und 2025/2026 mit Verlängerungsoptionen
Referenznummer: 22-2024-EU-VgV
Kurze Beschreibung:
Dem Stadtbetrieb Bornheim (SBB) ist die hoheitliche Aufgabenerfüllung der Verkehrssicherungspflicht auf Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Bornheim übertragen worden. Die Durchführung des Winterdienstes wird nach der gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bornheim vom 07.04.2016 (Anlage 1) in zwei Prioritäten (W 1 und W 2 ) sowie nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW jeweils in der aktuellen Fassung) ausgeführt. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind die im Vertrag (Anlage 2) näher bezeichneten Flächen so zu behandeln, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Fläche soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Vor Beginn der Wintersaison hat der Auftragnehmer (AN) das Einsatzgebiet zu erkunden und das Personal einzuweisen.
Dem Stadtbetrieb Bornheim (SBB) ist die hoheitliche Aufgabenerfüllung der Verkehrssicherungspflicht auf Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Bornheim übertragen worden. Die Durchführung des Winterdienstes wird nach der gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bornheim vom 07.04.2016 (Anlage 1) in zwei Prioritäten (W 1 und W 2 ) sowie nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW jeweils in der aktuellen Fassung) ausgeführt. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind die im Vertrag (Anlage 2) näher bezeichneten Flächen so zu behandeln, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Fläche soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Vor Beginn der Wintersaison hat der Auftragnehmer (AN) das Einsatzgebiet zu erkunden und das Personal einzuweisen.
Produkte/Dienstleistungen: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 22-2024-EU-VgV
Beschreibung der Beschaffung:
Die Streukilometer der Stadt Bornheim betragen insgesamt 219,35 km unterteilt in die Prioritäten W 1 mit 115,72 km vorrangiger Winterwartung (Hauptverkehrsachsen) und W 2 mit 103,63 km nach- rangigem Winterdienst (Anliegerstraßen). Bei der im Anhang beigefügten Auflistung (Streuplan) handelt es sich um die Priorität W 1 der vorrangig zu streuenden bzw. räumenden Verkehrsachsen im Stadtgebiet. Der Winterdienst im Stadtgebiet Bornheim erstreckt sich auf den Zeitraum vom 01.11. bis zum 31.03. des Folgejahres (Winterdienstzeitraum). Die Räum- und Streupflicht ist so rechtzeitig zu erfüllen, dass bis zum Einsetzen des Haupt- oder Berufsverkehrs die Winterdienstmaßnahmen abgeschlossen sind und dauern an bis zum Ende des allgemeinen Tagesverkehrs. Während der Nachtzeit besteht grundsätzlich keine Pflicht zu räumen oder zu streuen. In den nachfolgend genannten Zeiten gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind von Montag bis Samstag ab 04:00 Uhr bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags ab 06:00 bis 09:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Winterdienstmaßnahmen sind erforderlich: Montags bis samstags in der Zeit von 04:00 Uhr bis 20:00 Uhr Sonn- und feiertags von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Die Streukilometer der Stadt Bornheim betragen insgesamt 219,35 km unterteilt in die Prioritäten W 1 mit 115,72 km vorrangiger Winterwartung (Hauptverkehrsachsen) und W 2 mit 103,63 km nach- rangigem Winterdienst (Anliegerstraßen). Bei der im Anhang beigefügten Auflistung (Streuplan) handelt es sich um die Priorität W 1 der vorrangig zu streuenden bzw. räumenden Verkehrsachsen im Stadtgebiet. Der Winterdienst im Stadtgebiet Bornheim erstreckt sich auf den Zeitraum vom 01.11. bis zum 31.03. des Folgejahres (Winterdienstzeitraum). Die Räum- und Streupflicht ist so rechtzeitig zu erfüllen, dass bis zum Einsetzen des Haupt- oder Berufsverkehrs die Winterdienstmaßnahmen abgeschlossen sind und dauern an bis zum Ende des allgemeinen Tagesverkehrs. Während der Nachtzeit besteht grundsätzlich keine Pflicht zu räumen oder zu streuen. In den nachfolgend genannten Zeiten gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind von Montag bis Samstag ab 04:00 Uhr bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags ab 06:00 bis 09:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Winterdienstmaßnahmen sind erforderlich: Montags bis samstags in der Zeit von 04:00 Uhr bis 20:00 Uhr Sonn- und feiertags von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schneeräumung📦
Postleitzahl: 53332
Stadt: Bornheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis
🏙️
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der SBB erhält zweimal eine Option auf Verlängerung des Vertrages um jeweils eine Winterperiode (Winter 2026/2027 und Winter 2027/2028). Diese Option muss spätestens zum 30.06.2026, bzw. 30.06.2027 gezogen werden.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-19 09:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadtbetrieb Bornheim AöR, Raum 1.07, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-08-19 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Stadtbetrieb Bornheim AöR, Raum 1.07, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-08-12 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Eignungskriterien gem. § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (dezimal, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintragung Berufsregister: Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, IHK oder vergleichbares Verzeichnis) des Firmen- oder Wohnsitzes
Berufsgenossenschaft: Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Umsatz: Angaben über Umsätze aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, die innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre alleine oder anteilig gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführt wurden
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzliste: Angaben über Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (mind. 5 Referenzen) und innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ausgeführt wurden (Referenzliste)
Arbeitskräfte: Angabe der Anzahl aller im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gegliedert nach Lohngruppen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Betriebshaftpflicht: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Vordruck)
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Fahrzeuge: Nachweis über die für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge und deren Ausstattung
Arbeitsschutz: Schulungsnachweise (Kopie der Bescheinigung nicht älter als 1 Jahr): - DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention - § 4 Unterweisung - § 5 Abs. 3 Gestellung des Aufsichtführenden - § 24 Erste Hilfe - § 26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer Die Anforderungen an einen systematischen und wirksamen Arbeitsschutz können auch mit einer Bescheinigung der zuständigen BG nachgewiesen werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Arbeitsschutz: Schulungsnachweise (Kopie der Bescheinigung nicht älter als 1 Jahr): - DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention - § 4 Unterweisung - § 5 Abs. 3 Gestellung des Aufsichtführenden - § 24 Erste Hilfe - § 26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer Die Anforderungen an einen systematischen und wirksamen Arbeitsschutz können auch mit einer Bescheinigung der zuständigen BG nachgewiesen werden.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Erfüllung aller genannten Eignungskriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB