Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot
(§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§132aStPO), wirksame
Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der
letzten 2 Jahre gegen den Bieter oder Mitgliedschaft in einer kriminellen
Vereinigung (§129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334
StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242StGB),
Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§
263StGB), Subventionsbetrug (§ 264StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB),
Untreue (§ 266StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung
technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange
mit Insolvenzverfahren (§ 283ff.StGB), wettbewerbsbeschränkende
Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298StGB), Bestechung im
geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306StGB),
Baugefährdung (§ 319StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324,
324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326StGB),
die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr
als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Erklärung, dass der Bieter in den
letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu
einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden
ist. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für
den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen
Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Angaben zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung:
Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß
erfüllt hat. Für die bislang genannten Punkte ist die entsprechende
Eigenerklärung im Formblatt 124 ausreichend.