Miete und Instandhaltung von Multifunktionsgeräten

Securvita Krankenkasse

Lieferung (Nutzungsüberlassung), Einrichtung und Wartung von 26 Multifunktionsgeräten (Drucker mit Verwaltungssoftware) für die SECURVITA BKK, davon 25 Geräte Lübeckertordamm 1-3, 20099 Hamburg und 1 Geräte Würzburg, mit der Option eines Umzugs der Geräte in ein neues Gebäude im Raum Hamburg

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-12-19 Auftragsbekanntmachung
2025-01-16 Auftragsbekanntmachung
2025-03-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2024-12-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Miete und Instandhaltung von Multifunktionsgeräten
Referenznummer: X-SEC-2024-0006
Kurze Beschreibung:
Lieferung (Nutzungsüberlassung), Einrichtung und Wartung von 26 Multifunktionsgeräten (Drucker mit Verwaltungssoftware) für die SECURVITA BKK, davon 25 Geräte Lübeckertordamm 1-3, 20099 Hamburg und 1 Geräte Würzburg, mit der Option eines Umzugs der Geräte in ein neues Gebäude im Raum Hamburg
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Laserdrucker 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 320 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Vertrages ist der Austausch der bestehenden Drucksysteme und deren Verwaltungssoftware der SECURVITA BKK in Hamburg, sowie 1 Gerät in Würzburg, insgesamt 26 Geräte, sowie neben der Lieferung (Nutzungsüberlassung) auch die Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung der neuen Systeme sowie die Versorgung mit und Entsorgung von Verbrauchsmaterialien.
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders geeignet für:startup# Die natürlichen Personen, für die die Leistung vorgesehen ist, sind ausschließlich Mitarbeiter des Auftraggebers. Für diese stellt der Auftraggeber die Zugänglichkeit im Rahmen der üblichen Bestimmungen (z.B. SGB IX, Rücksprache im Einzelfall mit Personalabteilung) leistungsübergreifend sicher. - Die Gewichtung der Zuschlagskriterien ist so zu verstehen, dass die angegebenen Zahlen die Gewichtung in Prozent in der Gesamtwertung sind (2 bedeutet somit 2 von 100).
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln 📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Zuschlagskriterium (2% der Gesamtwertung) für zu erwartende Stromkosten auf Basis Leistungsklasse, Modell, Anzahl Geräte, kWh/Woche (TEC-Wert) pro Gerät, Vertragslaufzeit in Wochen, zu erwartende Kosten des Auftraggebers in € brutto/kWh Energieeffizienz: Blauer Engel oder vergleichbar (siehe Eignungskriterium)
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Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Postanschrift: Lübeckertordamm 1-3
Postleitzahl: 20099
Stadt: Hamburg
Postanschrift: SECURVITA BKK, Dominikanergasse 10
Postleitzahl: 97070
Stadt: Würzburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-17 📅
Datum des Endes: 2029-05-31 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Verlängerungsoption um 12 Monate. Die Vertragslaufzeit (zunächst 48 Monate) berechnet sich ab dem 01.06.2025. Die Zeit zwischen Zuschlag und dem 01.06.2025 ist das Einführungsprojekt.
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Nachmiete einzelner Geräte zu entsprechend erhöhtem Mietpreis nach § 5 des Dienstleistungsvertrags
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): zu erwartende Stromkosten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertungskriterien des Leistungsverzeichnisses
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepte, z.B. Rollout, Desaster Recovery
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.00
Preis
Preis (Gewichtung): 83.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-28 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-28 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 154 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-01-28 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Die Zulässigkeit der Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach der VgV, insbesondere nach § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung, ggf. auch Nachweis zu Eintragung ins Handelsregister oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung für Bieter aus anderen EU-Staaten Eintragung ins Handelsregister, soweit eine Eintragungspflicht besteht. Bitte machen Sie hier folgende Angaben zu Ihrer Eintragung ins Handelsregister: Registergericht: ...Registernummer: ...Die SECURVITA BKK behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, auch eine Kopie eines Handelsregisterauszugs anzufordern, der nicht älter ist als 6 Monate. - Oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung für Bieter aus anderen EU-Staaten: Eigenerklärung zu der Eintragung in einem Register in einem anderen EU-Mitgliedstaat, das im Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt ist, oder überprüfbare Darlegung, wie die Erlaubnis der Berufsausübung in dem anderen EU-Mitgliedstaat geregelt ist und dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Das Register wird bei folgender Institution geführt: ...Der Bieter hat dort folgendes Aktenzeichen, über das seine Eintragung abgerufen werden kann: ... Umsatzsteuer-ID: Bitte geben Sie hier auch Ihre Umsatzsteuer-ID an, soweit vorhanden, um uns eine Abfrage beim Wettbewerbszentralregister zu erleichtern...
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eigenerklärung zum Umsatz: Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: Jeweils Mindestens € 300.000,- pro Jahr. Geschäftsjahr von ... bis ... Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bei vergleichbaren Dienstleistungen der Lieferung, Einrichtung und Wartung von Multifunktionsgeräten, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: Mindestens jeweils € 150.000,- pro Jahr. Geschäftsjahr von ... bis ... - Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Es besteht eine ungekündigte Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- Sach- und Vermögensschäden. Wir sind der Verpflichtung zur regelmäßigen Zahlung der Beiträge nachgekommen. Es bestehen keine Beitragsrückstände. Im Vergabeverfahren legen wir eine Versicherungsbestätigung der Versicherungsgesellschaft (nicht älter als 6 Monate) vor, wenn der Auftraggeber diese anfordert.* - Soweit eine Versicherung noch nicht in der angegebenen Höhe besteht, kann der Bieter statt dieser Eigenerklärung eine schriftliche Bestätigung einer Versicherung einreichen, im Auftragsfall das genannte Risiko zu versichern. Name der Versicherungsgesellschaft... Versicherungsscheinnummer:... Eigenerklärung zur Haftungssumme in €, je Schadensfall mindestens: Personenschäden ...(mind € 10 Mio), Sachschäden ... (mind. € 500.000,-), Vermögensschäden ... (mind. € 1 Mio) (dies kann pauschaliert zusammengefasst sein zu 10 Mio für Personen- Sach- und Vermögenschäden je Schadensfall) * Die SECURVITA BKK behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, auch den genannten Nachweis über die Haftpflichtversicherung zu verlangen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Die Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl insgesamt, sowie der Fachkräfte für Wartung und Support: durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des letzten Geschäftsjahres auf das Gesamtunternehmen bezogen...aktuelle Anzahl der Beschäftigten für Support (mind. 5)...aktuelle Anzahl der Beschäftigten für Wartung (mind. 10) , vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV... - Eigenerklärung zu mindestens drei Referenzen aus dem Zeitraum 01.03.2022 bis laufend) Die Vergabestelle behält sich vor, die vom Bieter gemachten Referenzangaben beim angegebenen Auftraggeber zu verifizieren, und hierzu bei Bedarf auch nach Angebotseingang um die Benennung eines persönlichen Ansprechpartners zu bitten, wobei wir eine von Ihnen ggf. gewünschte Vertraulichkeitserklärung dazu vorher unterzeichnen würden. Mit diesem Auftrag vergleichbare Leistungen wurden im Lauf der letzten drei Jahre für folgende Auftraggeber durchgeführt: Für jede Referenz gilt, damit diese noch vergleichbar mit dem Auftrag ist, folgender Mindestumfang: Lieferung und Wartung von mehreren Multifunktionsgeräten über mind. 12 Monate für einen Auftraggeber, der pro Monat mind. 150.000 Seiten in Schwarz-Weiß druckt und der keine gesonderten Mitarbeiter zur Druckerwartung beschäftigt. Angabe zu jeder Referenz : Vergleichbare Leistung im Zeitraum: ...bis ...Auftraggeber: ...Adresse: ...Ansprechpartner oder Telefonzentrale ...(bei Bedarf bitte auf eigenem Papier fortsetzen) - Eigenerklärung zu CE-Kennzeichnung: "CE" - Kennzeichnung, Eigenerklärung: Erfüllen die angebotenen Systeme die Kriterien/Merkmale des CE Zeichens, soweit dies im Produktsicherheitsgesetz vorgesehen ist? (Ankreuzfeld) Ja. Raum für ergänzende Angaben: ... - Externer Nachweis zu Energieeffizienzkriterien: Alle ausgeschriebenen Systeme müssen grundsätzlich den Anforderungen der DE-UZ 219 (Blauer Engel) sowie des Energy Star 3.0 entsprechen. Für alle Geräte muss ein entsprechendes Zertifikat oder eine Beantragung desselben bzw. ein Datenblatt vorliegen, aus dem hervorgeht, dass alle in der Zertifizierung verlangten Grenzwerte eingehalten werden. Bitte externen Nachweis beifügen (Kopie genügt) - Nachweis Qualitätsmanagementsystem: Der Auftragnehmer ist zertifiziert nach ISO 9001 oder gleichwertig: Bitte externen Nachweis beifügen (Kopie genügt) - Kopie der Herstellererklärung zur Kompatibilität mit dem Citrix-System Es besteht eine Herstellerfreigabe über die Kompatibilität mit dem Citrix-System. Bitte externen Nachweis beifügen (Kopie genügt)
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 21 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 124 GWB
§ 123 GWB
§ 21 SchwarzarbG, § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 98c AufenthG, § 22 LieferkettenG, § 128 Abs. 1 GWB, §§ 42, 57 VgV. Hinsichtlich aller in der Bekanntmachung genannten Ausschlussgründe wird eine Eigenerklärung verlangt.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: SECURVITA Krankenkasse
Nationale Registrierungsnummer: 992-80141-18
Postanschrift: Lübeckertordamm 1-3
Postleitzahl: 20099
Postort: Hamburg
Region: Hamburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: SECURVITA BKK, Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@securvita-bkk.de 📧
Telefon: +49 4033478419 📞
Fax: +49 40334798120 📠
URL: http://www.securvita.de 🌏
Federführendes Mitglied
Adresse des Käuferprofils: https://www.securvita.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Sozialwesen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SEC-2024-0006 🌏
Teilnahme-URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SEC-2024-0006 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Es erfolgt keine Aufteilung in Lose. Bei den Zuschlagskriterien ist Miete ohne Seitenpreise anzugeben, Seitenpreise sind gesondert anzugeben. Die unverbindliche Schätzung des Auftraggebers ist ein Verbrauch von 211.750 Seiten pro Monat ingesamt über die Geräte aller Leistungsklassen. Die Geräte sind in 4 Leistungsklassen aufgeteilt (1 Leistungsklasse Arbeitsplatzdrucker, 3 Leistungsklassen Multifunktionsgeräte). 25 Geräte sind für den Standort Lübeckertordamm 1-3, 20099 Hamburg, 1 Multifunktionsgerät für einen Standort in Würzburg. Zu Beginn steht das Einführungsprojekt. Betriebsbereitschaft aller Geräte mit der zugehörigen Software ab 01.06.2025. Ein Full-Service-Vertrag gehört zu den Vertragsbedingungen. Option des Umzugs der 25 Hamburger Geräte in ein neues Gebäude. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers bedarf der Zustimmung der SECURVITA BKK.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.bund.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nachprüfungsverfahren bei den Vergabekammern des Bundes. Darlegung Antragsbefugnis nach § 160 Abs. 2 GWB (Darlegung Verletzung in Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB). Fristen des § 160 Abs. 3 Nrn. 1-3 GWB für Rügen (nicht bei Antrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Frist § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB für Antrag auf Nachprüfungsverfahren, dass nicht "mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Auftraggeberin ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlag sind nur noch Anträge nach § 135 GWB zulässig. Dort Frist § 135 Abs. 2 GWB. Weitere Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auftragsberatungsstellen der Länder. Einzelzeiten: Gesetzestexte §§ 160, 134, 135 GWB: GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeabgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 249-790477 (2024-12-19)
Auftragsbekanntmachung (2025-01-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 320 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Es erfolgt keine Aufteilung in Lose. Bei den Zuschlagskriterien ist Miete ohne Seitenpreise anzugeben, Seitenpreise sind gesondert anzugeben. Die unverbindliche Schätzung des Auftraggebers ist ein Verbrauch von 211.750 Seiten pro Monat ingesamt über die Geräte aller Leistungsklassen. Die Geräte sind in 4 Leistungsklassen aufgeteilt (1 Leistungsklasse Arbeitsplatzdrucker, 3 Leistungsklassen Multifunktionsgeräte). 25 Geräte sind für den Standort Lübeckertordamm 1-3, 20099 Hamburg, 1 Multifunktionsgerät für einen Standort in Würzburg. Zu Beginn steht das Einführungsprojekt. Betriebsbereitschaft aller Geräte mit der zugehörigen Software ab 01.06.2025. Ein Full-Service-Vertrag gehört zu den Vertragsbedingungen. Option des Umzugs der 25 Hamburger Geräte in ein neues Gebäude. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers bedarf der Zustimmung der SECURVITA BKK. - In unseren Antworten auf Bieterfragen wurde für die 12 Monate der Verlängerungsoption nach 48 Monaten eine Preisanpassungsklausel (für diese 12 Monate) eingeführt..
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-16+01:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE
Andere zusätzliche Informationen
Antworten auf Bieterfragen, Hinweis im Bekanntmachungstext auf Einführung Preisgleitklausel für das letzte, optionale Jahr (Verlängerungsoption 12 Monate)
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 1df62420-3725-4beb-9de0-da18599f4b38-01
Quelle: OJS 2025/S 013-037183 (2025-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 320 000 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 296 316 EUR 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Die natürlichen Personen, für die die Leistung vorgesehen ist, sind ausschließlich Mitarbeiter des Auftraggebers. Für diese stellt der Auftraggeber die Zugänglichkeit im Rahmen der üblichen Bestimmungen (z.B. SGB IX, Rücksprache im Einzelfall mit Personalabteilung) leistungsübergreifend sicher. - Die Gewichtung der Zuschlagskriterien ist so zu verstehen, dass die angegebenen Zahlen die Gewichtung in Prozent in der Gesamtwertung sind (2 bedeutet somit 2 von 100).
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Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-01 📅

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-03-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 296 316 EUR 💰
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Friedrich Karl Schroeder GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE118471324
Postanschrift: Schwarzer Weg 8
Postleitzahl: 22309
Postort: Hamburg
Region: Hamburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ingo.habermann@fks.de 📧
Telefon: +49 40 63705209 📞
Fax: +49 40 63705204 📠
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
URL: www.securvita.de 🌏
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 790477-2024

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Es erfolgte keine Aufteilung in Lose. Bei den Zuschlagskriterien war Miete ohne Seitenpreise anzugeben, Seitenpreise waren gesondert anzugeben. Die unverbindliche Schätzung des Auftraggebers ist ein Verbrauch von 211.750 Seiten pro Monat ingesamt über die Geräte aller Leistungsklassen. Die Geräte sind in 4 Leistungsklassen aufgeteilt (1 Leistungsklasse Arbeitsplatzdrucker, 3 Leistungsklassen Multifunktionsgeräte). 25 Geräte sind für den Standort Lübeckertordamm 1-3, 20099 Hamburg, 1 Multifunktionsgerät für einen Standort in Würzburg. Zu Beginn steht das Einführungsprojekt. Betriebsbereitschaft aller Geräte mit der zugehörigen Software ab 01.06.2025. Ein Full-Service-Vertrag gehört zu den Vertragsbedingungen. Option des Umzugs der 25 Hamburger Geräte in ein neues Gebäude. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers bedarf der Zustimmung der SECURVITA BKK. - In unseren Antworten auf Bieterfragen wurde für die 12 Monate der Verlängerungsoption nach 48 Monaten eine Preisanpassungsklausel (für diese 12 Monate) eingeführt.
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Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachprüfungsverfahren bei den Vergabekammern des Bundes. Darlegung Antragsbefugnis nach § 160 Abs. 2 GWB (Darlegung Verletzung in Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB). Fristen des § 160 Abs. 3 Nrn. 1-3 GWB für Rügen (nicht bei Antrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Frist § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB für Antrag auf Nachprüfungsverfahren, dass nicht "mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Auftraggeberin ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlag sind nur noch Anträge nach § 135 GWB zulässig. Dort Frist § 135 Abs. 2 GWB. Weitere Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auftragsberatungsstellen der Länder. Einzelzeiten: Gesetzestexte §§ 160, 134, 135 GWB: GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. ... (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeabgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 056-182446 (2025-03-19)