Miete und Kauf Mobile WC-Anlagen und zusätzliche Dienstleistungen

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv), Möhlstraße 27, 68165 Mannheim

Ausgeschrieben teilweise Kauf und teilweise Miete mobiler WC-Anlagen für den Einsatz im rnv-Gebiet einschließlich inkl. zugehöriger Serviceleistungen sowie weitere Dienstleistungen in Bezug auf WC-Anlagen der rnv. Details zu den ausgeschriebenen Leistungen ergeben sich aus den Leistungsverzeichnis.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-06-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-06-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Miete und Kauf Mobile WC-Anlagen und zusätzliche Dienstleistungen
Referenznummer: Miete und Kauf Mobile WC-Anlagen
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben teilweise Kauf und teilweise Miete mobiler WC-Anlagen für den Einsatz im rnv-Gebiet einschließlich inkl. zugehöriger Serviceleistungen sowie weitere Dienstleistungen in Bezug auf WC-Anlagen der rnv. Details zu den ausgeschriebenen Leistungen ergeben sich aus den Leistungsverzeichnis.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Mobile, modulare Containergebäude 📦
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 7
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 7

1️⃣
Interne Kennung: (Los 1) Miete komplett autarker Toilettenkabinen und Serviceleistungen
Titel: Miete komplett autarker Toilettenkabinen und Serviceleistungen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung für die Anmietung/Lieferung von komplett autarken Toilettenkabinen mit ca. Maßen 1,2 X 1,2 m; lichte Raumhöhe 2 m, inklusive An- und Abtransport. Es ist kein externer Strom- Wasser- Abwasseranschluss o.ä. erforderlich. Es können maximal bis zu 20 Toilettenkabinen gleichzeitig angemietet werden. Die maximale Mietzeit pro Toilettenkabine beträgt 48 Mietmonate, was der Laufzeit der Rahmenvereinbarung entspricht. Die Toilettenkabinen sind an verschiedenen Standorten im Gebiet der rnv aufzustellen. Die möglichen Standorte sind den Anlagen Liniennetzplan HD und Liniennetzplan MA-LU zu entnehmen. Es ist möglich, dass im Laufe der Vertragslaufzeit einzelne Toilettenkabinen von einem Standort zu einem anderen Standort verbracht werden müssen. Dafür hat der Bieter im Preisblatt eine Ortswechselgebühr für eine Kabine anzugeben. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass der Ortswechsel während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung insgesamt ca. 10 mal erforderlich sein wird. // Die Mindestausstattung der Toilettenkabinen ist dem Leistungsverzeichnis (hier Ziff. I) zu entnehmen. // Reaktions-/Aufstellzeit: Sollte eine der eigenen WC-Anlagen aus technischen Gründen ausfallen oder nicht angefahren werden können, bzw. zusätzliche Anlagen gebraucht werden, werden autarke Toilettenkabinen als Ersatzanlagen aufgestellt. Diese Ersatzanlagen sind mit einer Reaktionszeit von 72 Stunden nach Bestellung aufzustellen und der darin beschriebene Service (siehe unten) zu erbringen. Sollte eine Traileranlage (siehe Los 2 und 3) keinen Platz haben, kann die Reaktions-/Aufstellzeit auf maximal 24 Stunden als Schnellabruf reduziert werden (siehe § 3 (1) BVB zu Los 1).// Mietpreis pro Monat: Preise werden abgefragt pro Monat Mietzeit einer autarken Toilettenkabine. Es können maximal bis zu 20 Toilettenkabinen gleichzeitig gemietet werden. Ebenfalls ist möglich, dass nur eine Toilettenkabine angemietet wird. // Im Angebotsmietpreis enthalten sind: An- und Abtransport inkl. aller zusammenhängender Kosten, Service bezogen auf alle gleichzeitig angemieteten Kabinen, 5x pro Woche: Reinigung, Auffüllen der Verbrauchsartikel (= Wasser, Seifen-, Desinfektionsmittel-, WC-Papier- und Handtuchspender usw.), 5 X pro Woche: Entsorgung Abwasser & sonstige Abfälle (entsprechend aller behördlichen und gesetzlichen Anforderungen), einmalig pro Kabine: Endreinigung. // Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 4 Jahre. Geschätzte Abrufmenge während der Vertragslaufzeit: insg. 720 Mietmonate während der Vertragslaufzeit. (ausgehend von einer Abrufmenge von geschätzt 15 Kabinen mit einer maximalen Mietzeit von jeweils 48 Monaten). Maximale Abrufmenge während der Vertragslaufzeit: insg. 960 Mietmonate während der Vertragslaufzeit (ausgehend von der maximalen Abrufmenge von 20 Kabinen mit einer maximalen Mietzeit von jeweils 48 Monaten).
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Zusätzliche Informationen: Entfällt.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Der Erfüllungsort erstreckt sich auf das Gebiet der RNV.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Dauer: 4 Jahre
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren. Bei entsprechendem Bedarf erfolgt die Abnahme bis zum Erreichen der angegebenen Höchstmengen.
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: Kauf Sanitär-Trailer -AUTARK- mit Tanksystem
Titel: Kauf Sanitär-Trailer -AUTARK- mit Tanksystem
Beschreibung der Beschaffung:
Los 2 betrifft eine Rahmenvereinbarung über den Kauf von bis zu 2 WC-Anhängern/Sanitär-Trailern, autark, mit Tanksystem. Jeder Sanitär-Trailer lässt sich komplett autark ohne jeglichen Strom-, Wasser- & Abwasseranschlüsse betreiben (mind. 300 Benutzungen pro Befüllung). Der Medienanschluss (Wasser, Strom und Abwasser) muss jeweils aber möglich sein. Die Sanitär-Trailer sind in der Möhlstraße 27, 68165 Mannheim inkl. aller Fahrzeugpapiere kostenneutral anzuliefern.// Lieferzeiten: Die festgelegte Lieferzeit beträgt maximal 6 Monate ab Bestellung. // Die Trailerdaten, Mindestausstattung der WC-Anhängern/Sanitär-Trailern sind dem Leistungsverzeichnis (hier Ziff. 2) zu entnehmen. // Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 4 Jahre. Geschätzte Abrufmenge während der Vertragslaufzeit: 1 Stück während der Vertragslaufzeit. Maximale Abrufmenge während der Vertragslaufzeit: 2 Stück während der Vertragslaufzeit. //
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: Miete Sanitär-Trailer-AUTARK- mit Tanksystem
Titel: Rahmenvereinbarung über die Miete (Preis pro Monat) von bis zu 5 autarken Sanitär-Trailern mit den beschriebenen Eigenschaften sowie dazugehörige Serviceleistungen (= Frischwasser-Versorgung und Entsorgung von Abwasser). Es können maximal bis zu 5 Anlagen zeitgleich gemietet werden. Die maximale Mietzeit pro Sanitär-Trailer beträgt 48 Mietmonate, was der Laufzeit der Rahmenvereinbarung entspricht.
Beschreibung der Beschaffung:
Sollte eine eigene WC-Anlage aus technischen Gründen ausfallen oder nicht angefahren werden können, bzw. zusätzliche Anlagen gebraucht werden, werden Ersatzanlagen (z.B. diese Sanitär-Trailer) aufgestellt. Diese Ersatzanlagen sind mit einer Reaktionszeit von 72h aufzustellen und der darin beschriebene Service zu erbringen. // Die Sanitär-Trailer sind an verschiedenen Standorten im Gebiet der rnv aufzustellen. Die möglichen Standorte sind den Anlagen Liniennetzplan HD und Liniennetzplan MA-LU zu entnehmen. // Der Leistungsumfang, die Trailerdaten und die Mindestausstattung (insb. für Damen-/Herrenbereich) sind dem Leistungsverzeichnis (Hier: Ziff. 3) zu entnehmen. // Reaktions-/Aufstellzeit: Sollte eine der eigenen WC-Anlagen aus technischen Gründen ausfallen oder nicht angefahren werden können, bzw. zusätzliche Anlagen gebraucht werden, werden Ersatzanlagen aufgestellt. Diese Ersatzanlagen sind mit einer Reaktionszeit von 72h nach Bestellung aufzustellen und ggf. der darin beschriebene Service zu erbringen. // Angebotsmietpreis: Im Angebotsmietpreis ist enthalten: - An- und Abtransport inkl. aller zusammenhängender Kosten. - Einmalig pro Kabine: Endreinigung inkl. Desinfektion der Wasseranlagen (Trink.- und Abwasseranlage/­ rohre/-tank). // Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 4 Jahre. Geschätzte Abrufmenge: 144 Monate (von 3 Sanitär-Trailern mit einer maximalen Mietzeit von jeweils 48 Monaten). Max. Abrufmenge: 240 Monate (von 5 Sanitär-Trailern mit einer max. Mietzeit von jeweils 48 Monaten). // Vom Los 3 umfasste Serviceleistungen (keine Möglichkeit eines Festanschlusses von Abwasser vor Ort): Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 4 Jahre. // 1) Abrufmengen bei autarkem Betrieb: Geschätzte Abrufmenge (ausgehend von der Abrufmenge von 3 Sanitär-Trailern mit 3-4 Serviceeinheiten pro Monat): 480 Frischwasser-Versorgung & Entsorgung von Abwasser pro Anfahrt inkl. Entsorgung (bis 6.000 Liter; nach allen behördlichen und gesetzlichen Anforderungen) & Fahrtkosten- & Arbeitszeit. Max. Abrufmenge (ausgehend von der Abrufmenge von 3 Sanitär-Trailern mit 4 Serviceeinheiten pro Monat): 576 Frischwasser-Versorgung & Entsorgung von Abwasser pro Anfahrt inkl. Entsorgung (bis 6.000 Liter; nach allen behördlichen und gesetzlichen Anforderungen) & Fahrtkosten- & Arbeitszeit. // 2) Abrufmengen bei teilautarkem Betrieb. Geschätzte Abrufmenge (ausgehend von der Abrufmenge von 1 Sanitär-Trailer mit 3-4 Serviceein-heiten pro Monat): 160 Frischwasser-Versorgung & inkl. Fahrtkosten & Arbeitszeit. Max. Abrufmenge (ausgehend von der Abrufmenge von 1 Sanitär-Trailer mit 4 Serviceeinheiten pro Monat): 192 Frischwasser-Versorgung & inkl. Fahrtkosten & Arbeitszeit.// 3) Abrufmengen bei autarkem Betrieb. Geschätzte Abrufmenge (ausgehend von der Abrufmenge von 1 Sanitär-Trailer mit 3-4 Serviceein-heiten pro Monat): 160 Entsorgung von Abwasser pro Anfahrt inkl. Entsorgung (bis 6.000 Liter; nach allen behördlichen und gesetzlichen Anforderungen) & Fahrtkosten & Arbeitszeit. Max. Abrufmenge (ausgehend von der Abrufmenge von 1 Sanitär-Trailer mit 4 Serviceeinheiten pro Monat): 192 Entsorgung von Abwasser pro Anfahrt inkl. Entsorgung (bis 6.000 Liter; nach allen behördlichen und gesetzlichen Anforderungen) & Fahrtkosten & Arbeitszeit). //
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Entfällt.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Der Erfüllungsort erstreckt sich auf das Gebiet des RNV.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: Miete Sanitär- und Pausenraum-Container -AUTARK- mit Tanksystem
Titel: Miete Sanitär- und Pausenraum-Container -AUTARK- mit Tanksystem
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Rahmvereinbarung ist die gleichzeitige Anmietung von bis zu 5 sog. Containern mit Abwassertank (Container A) und bis zu 5 weiteren Containern ohne Abwassertank (Container B). Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre (48 Monate). Die maximale Mietzeit pro Container beträgt 48 Mietmonate, was der Laufzeit der Rahmenvereinbarung entspricht. Die Container sind an verschiedenen Standorten im Gebiet der rnv aufzustellen. Die möglichen Standorte sind den Anlagen Liniennetzplan HD und Liniennetzplan MA-LU zu entnehmen. Diese Ersatzanlagen sind mit einer Liefer- bzw. Reaktionszeit von maximal 3 Wochen (21 Kalendertagen) ab Bestellung aufzustellen. // 1. Miete von Sanitär-Container -AUTARK- mit Tanksystem (Wasser & Abwasser) (Container A mit Abwassertank): Die Eigenschaften, die der Container A aufweisen muss, sind dem Leistungsverzeichnis (hier Ziff. IV.) zu entnehmen. Es können maximal bis zu 5 Anlagen gleichzeitig gemietet werden. Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 4 Jahre. Geschätzte Abrufmenge während der Vertragslaufzeit: 144 Monate während der Vertragslaufzeit (ausgehend von der Abrufmenge von 3 Containern mit max. Mietdauer 48 Monate). Maximale Abrufmenge während der Vertragslaufzeit: 240 Monate während der Vertragslaufzeit (ausgehend von der Abrufmenge von 5 Containern mit max. Mietdauer 48 Monate). // 2. Miete von Sanitär-Container -AUTARK- mit Tanksystem (Wasser) (Container B ohne Abwassertank). Die Eigenschaften, die der Container B aufweisen muss, sind dem Leistungsverzeichnis (hier Ziff. IV.) zu entnehmen. Es können über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal bis zu 5 Anlagen gleichzeitig gemietet werden. Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 4 Jahre. Geschätzte Abrufmenge während der Vertragslaufzeit: 192 Monate während der Vertragslaufzeit (ausgehend von der Abrufmenge von 4 Containern mit max. Mietdauer 48 Monate). Maximale Abrufmenge während der Vertragslaufzeit: 240 Monate während der Vertragslaufzeit (ausgehend von der Abrufmenge von 5 Containern mit max. Mietdauer 48 Monate). //
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004

5️⃣
Interne Kennung: Frischwasser-Lieferung/Tankreinigung
Titel: Frischwasser-Lieferung/Tankreinigung
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind verschiedene (Dienst-)Leistungen rund um den rnv-eigenen WC-Tank an der Haltestelle Tiergartenstraße in Heidelberg, sowie weitere Sanitär-Container im rnv-Gebiet. Mit weiteren Sanitär-Containern sind die in Los 4 ausgeschriebenen Container mit und ohne Abwassertank (Container A und Container B) gemeint. Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die regelmäßige Lieferung von Frischwasser und die ggf. zusätzlich erforderliche außerplanmäßige Lieferung von Frischwasser, sowie die regelmäßige Tankreinigung (Leersaugen, Reinigung und Desinfektion) der rnv-eigenen WC-Anlage an der Haltestelle Tiergartenstraße in Heidelberg. Die im Los 4 zu beschaffenden Sanitär-Container werden an verschiedenen Standorten im Gebiet der rnv aufgestellt sein. Die möglichen Standorte sind den Anlagen Liniennetzplan HD und Liniennetzplan MA-LU zu entnehmen. Im Einzelnen: 1. WC/Tank z.Zt. an der Haltestelle Heidelberg Sportzentrum Nord. // 1.1. Regelmäßige Leistungen: Wöchentlich 3.000 Liter Frischwasser liefern und einfüllen inkl. Anfahrts- & Tankzeit. 4x jährlich (quartalweise) den rnv-eigenen Tank (Volumen: 3X1.000I) leersaugen, reinigen & desinfizieren + inkl. Anfahrts- & Tankzeit. Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 4 Jahre. Garantierte Abrufmenge: 208 Lieferungen Frischwasser über die Vertragslaufzeit. Garantierte Abrufmenge: 16 Tankreinigungen über die Vertragslaufzeit.// 1.2. Außerplanungsmäßige Lieferung: Außerplanmäßige Lieferung, wenn Wasserverlust durch techn. Defekt, von 3.000 Liter Frischwasser und einfüllen inkl. ´ Anfahrts- & Tankzeit (Rahmenvereinbarung). Der Service ist innerhalb von 24h nach Beauftragung zu beginnen. Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 4 Jahre. Geschätzte Abrufmenge: 35 Lieferungen über die Vertragslaufzeit (Annahme: Erhöhung auf Grund von Störungen). Maximale Abrufmenge: 40 Lieferungen über die Vertragslaufzeit (Annahme: Erhöhung auf Grund von Störungen). // 2. Weitere Sanitär-Container im Gebiet der rnv (siehe Los 4): Es handelt sich um die Sanitär-Container gemäß Los 4 (Container A + Container B), s.o.. Frischwasserauffüllung (bis 3.000I) inkl. Anfahrts- & Tankzeit. Mit dem Service ist innerhalb von 24h nach Beauftragung zu beginnen. Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 4 Jahre. Geschätzte Abrufmenge: 1040 Lieferungen über die Vertragslaufzeit (Annahme einer 14-tägigen Füllung ausgehend von den maximalen Abrufmengen in dem Los 4, s.o.). Maximale Abrufmenge: 2080 Lieferungen über die Vertragslaufzeit (Annahme einer wöchentlichen Füllung ausgehend von den maximalen Abrufmengen in dem Los 4, s.o.).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Wasserversorgung 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tankreinigung 📦
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005

6️⃣
Interne Kennung: Abwasser-Entsorgung
Titel: Abwasser-Entsorgung
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind regelmäßige und ggf. erforderliche außerplanmäßige Leistungen der Fäkalien- und Abwasserentsorgung bzw. Entsorgung von menschlichen Exkrementen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften. Im Einzelnen: 1. WC Wendeschleife Wallstadt // 1.1. Regelmäßige Leistungen: 2x jährlich (Halbjährlich) den Inhalt aus den Fäkalientanks (2 Tanks a ca. 2 cbm) absaugen, die Tanks mit Hochdruck reinigen und die abgesaugten Inhalte nach allen behördlichen und gesetzlichen Anforderungen entsorgen. Der Preis beinhaltet Saug-Spül-LKW inkl. Fahrer und 1 Monteur, Transport zur Entsorgungsanlage, Lade/Abladezeit, Faßreinigung, Maut, An/Abfahrt. Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 4 Jahre. Garantierte Abrufmenge: 8 mal Absaugen/Entsorgen über die Vertragslaufzeit.// 1.2. Außerplanmäßige Leistungen: Außerplanmäßige Absaugung des Inhalts aus den Fäkalientanks (2 Tanks a ca. 2 cbm), inkl. Tanks mit Hochdruck reinigen und die abgesaugten Inhalte, nach allen behördlichen und gesetzlichen Anforderungen entsorgen. Mit dem Service ist innerhalb von 24h nach Beauftragung zu beginnen. Der Preis beinhaltet: Saug-Spül-LKW inkl. Fahrer und 1 Monteur, Transport zur Entsorgungsanlage inkl. Entsorgung (nach allen behördlichen und gesetzlichen Anforderungen). Tanks mit Hochdruck reinigen, Lade/Abladezeit, Faßreinigung, Maut, An/Abfahrt.Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 4 Jahre. Geschätzte Abrufmenge: 8 mal Absaugen/Entsorgen über die Vertragslaufzeit (Annahme: Erhöhung auf Grund von Störungen). Maximale Abrufmenge: 10 mal Absaugen/Entsorgen über die Vertragslaufzeit (Annahme: Erhöhung auf Grund von Störungen).// 2. Weitere Sanitär-Container im Gebiet der rnv: Es handelt sich um die max. 5 Sanitär-Container mit Abwassertank gemäß Los 4 (nur Container A!), s.o. Fäkalienabsaugung (Absaugung erfolgt nach AVV200304) inkl. Entsorgung (bis 6000 Liter; nach allen behördlichen und gesetzlichen Anforderungen) & Fahrtkosten & Arbeitszeit. Mit dem Service ist innerhalb von 24h nach Beauftragung zu beginnen. Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 4 Jahre. Geschätzte Abrufmenge: 520 mal Absaugen/Entsorgen (Annahme einer 14-tägigen Entleerung ausgehend von den maximalen Abrufmengen in dem Los 4, s.o.). Maximale Abrufmenge: 1040 mal Absaugen/Entsorgen über die Vertragslaufzeit (Annahme einer wöchentlichen Entleerung ausgehend von den maximalen Abrufmengen in dem Los 4, s.o.).
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Produkte/Dienstleistungen: Abwasserbeseitigung 📦
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006

7️⃣
Interne Kennung: Frischwasser-Lieferung und Abwasser-Entsorgung der Trailer
Titel: Frischwasser-Lieferung und Abwasser-Entsorgung der Trailer (Los 2)
Beschreibung der Beschaffung:
Das Los 7 umfasst Serviceleistungen für die rnv- WC-Trailer. Dies umfasst zum einen die sich bereits im Eigentum der rnv befindlichen 2 Sanitär-Trailer und zum anderen die zusätzlich in dem Los 2 zu beschaffenden bis zu 2 WC-Anhänger/Sanitär-Trailer autark mit Tanksystem. Die WC-Trailer sind im rnv-Gebiet verteilt. Die möglichen Standorte sind den Anlagen Liniennetzplan HD und Liniennetzplan MA-LU zu entnehmen. Mit dem Service ist innerhalb von 24h nach Beauftragung zu beginnen. 1) Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre (48 Monate). Geschätzte Abrufmenge: 208 Frischwasser-Versorgung & Entsorgung von Abwasser pro Anfahrt inkl. Entsorgung (bis 6.000 Liter; nach allen behördlichen und gesetzlichen Anforderungen ) & Fahrtkosten- & Arbeitszeit (Annahme einer 14-tägigen Auffüllung und Entleerung ausgehend von 2 Trailern während der Vertragslaufzeit). Maximale Abrufmenge: 416 Frischwasser-Versorgung & Entsorgung von Abwasser pro Anfahrt inkl. Entsorgung (bis 6.000 Liter; nach allen behördlichen und gesetzlichen Anforderungen ) & Fahrtkosten- & Arbeitszeit (Annahme einer wöchentlichen Auffüllung und Entleerung ausgehend von 2 Trailern während der Vertragslaufzeit). 2) Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre (48 Monate). Geschätzte Abrufmenge: 104 Frischwasser-Versorgung pro Anfahrt inkl. Fahrtkosten- & Arbeitszeit (Annahme einer 14-tägige Füllung ausgehend von 1 Trailern während der Vertragslaufzeit). Maximale Abrufmenge: 208 Frischwasser-Versorgung pro Anfahrt inkl. Fahrtkosten- & Arbeitszeit (Annahme einer wöchentlichen Füllung ausgehend von 1 Trailern während der Vertragslaufzeit). 3) Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre (48 Monate). Geschätzte Abrufmenge: 104 Entsorgung von Abwasser pro Anfahrt inkl. Entsorgung (bis 6.000 Liter; nach allen behördlichen und gesetzlichen Anforderungen) & Fahrtkosten & Arbeitszeit. Maximale Abrufmenge: 208 Entsorgung von Abwasser pro Anfahrt inkl. Entsorgung (bis 6.000 Liter; nach allen behördlichen und gesetzlichen Anforderungen) & Fahrtkosten & Arbeitszeit (Annahme einer wöchentlichen Entleerung ausgehend von 1 Trailern während der Vertragslaufzeit).
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abwasserbeseitigung 📦
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sanitäre Anlagen 📦

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-15 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-15 12:01:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-07-15 12:01:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nach Maßgabe § 51 SektVO nachzufordern.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und des 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Diese Erklärungen sind in den Angebotsvordruck integriert. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Aus-schlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Angebot eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Der Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist in den Vordruck Eignungsanforderungen integriert. Die Eigenerklärung ist ausreichend. Gesonderte Nach-weise sind nicht einzureichen. Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Ferner muss der Bieter wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Eine entsprechende Eigenerklärung hat der Bieter auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen. Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter auf dem Vordruck Eignungsanforderungen Angaben zu den Unternehmensumsätzen insgesamt sowie zu den Umsätzen zu den aus mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Tätigkeiten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023) zu machen. Schließlich muss der Bieter zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen: - für Personenschäden: 3 Mio. Euro. - für Sach- und Vermögensschäden: 3 Mio. Euro. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen betragen. Hinweise: Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung ab. Da-bei ist zu unterscheiden: (a) Sofern der Bieter über die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen je Schadensart bereits verfügt, ist dies in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen. Der Bieter hat sich zu vergewissern, dass seine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung tatsächlich die hier geforderten Mindestdeckungssummen vollständig abdeckt. Nur, wenn er dies positiv festgestellt hat, hat er dies in dem Vordruck Eignungsanforderung anzukreuzen. Die Eigenerklärung auf dem Vordruck Eignungsanforderungen ist ausreichend. Eine Versicherungsbestätigung oder vergleichbare Nachweise sind mit dem Angebot nicht einzureichen. Entsprechende Nachweise sind erst nach Zuschlagserteilung unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen. (b) Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots über die beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt oder aber sofern die bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung nicht die genannten Deckungssummen aufweist, hat der Bieter zu prüfen, ob ihm im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung gewährt werden wird. Sofern das bejaht werden kann, hat er in dem Vordruck Eignungsanforderungen sodann anzukreuzen, dass er in der Lage ist, spätestens im Auftrags-fall eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für den Zeitraum von Auftragsbeginn bis zum Vertragsende mit der geforderten Mindestdeckungssumme abzu-schließen und entsprechende Nachweise unaufgefordert dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorlegen wird. Diese Erklärung ist unwiderruflich.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftraggeber zudem die Angabe von mindestens 1 Unternehmensreferenzen je Los, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Gewertet werden Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 3 Jahren erbracht wurden. Die gleichen Referenzen können für verschiedene Lose grundsätzlich mehrfach eingereicht werden (betreffende Lose sind anzugeben). Darüber hinaus hat der Bieter im Vordruck Eignungsanforderungen Angaben zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl (FTE) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 20221 2023) zu machen, sowohl insgesamt als auch in vergleichbaren Tätigkeitsfeldern. Die genannten Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgen im Vordruck Eignungsanforderungen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Keine besonderen Ausführungsbedingungen. Zu den Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 8 weitere
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und des 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Diese Erklärungen sind in den Angebotsvordruck integriert. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Aus-schlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unter-schrieben und mit dem Angebot eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
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Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Diese Erklärungen sind in den Angebotsvordruck integriert. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Aus-schlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unter-schrieben und mit dem Angebot eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
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Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Diese Erklärungen sind in den Angebotsvordruck integriert. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Aus-schlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unter-schrieben und mit dem Angebot eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
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Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Diese Erklärungen sind in den Angebotsvordruck integriert. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Aus-schlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unter-schrieben und mit dem Angebot eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
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Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Diese Erklärungen sind in den Angebotsvordruck integriert. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Aus-schlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unter-schrieben und mit dem Angebot eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
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Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Diese Erklärungen sind in den Angebotsvordruck integriert. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Aus-schlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unter-schrieben und mit dem Angebot eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
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Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Diese Erklärungen sind in den Angebotsvordruck integriert. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Aus-schlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unter-schrieben und mit dem Angebot eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
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Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung. Diese Erklärungen sind in den Angebotsvordruck integriert. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Ausschlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unter-schrieben und mit dem Angebot eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
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Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Diese Erklärungen sind in den Angebotsvordruck integriert. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Ausschlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unter-schrieben und mit dem Angebot eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
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Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Diese Erklärungen sind in den Angebotsvordruck integriert. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Ausschlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unter-schrieben und mit dem Angebot eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv), Möhlstraße 27, 68165 Mannheim
Nationale Registrierungsnummer: DE 213122348
Postanschrift: Möhlstr. 27
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@rnv-online.de 📧
Telefon: +49 621 4 65 44 44 📞
URL: https://www.rnv-online.de 🌏
Haupttätigkeit
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E48391326 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E48391326 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bieter dürfen Angebote nur für ein Los, für mehrere oder für alle Lose einreichen. Eine Zuschlagslimitierung gibt es nicht. Bezuschlagt wird in jedem Los das jeweils wirtschaftlichste Angebot. Der Auftraggeber weist gemäß § 5 Abs. 1 LTMG darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 5 Abs. 1 LTMG abzugeben haben. Die hierfür zu verwendenden Vordrucke sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Wenn Bietergemeinschaften gebildet werden, ist zusätzlich der Vordruck Bietergemeinschaft auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Dort sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu bezeichnen. Es ist ein uneingeschränkt bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages anzugeben. Dieser ausgewählte Vertreter dient dem Auftraggeber für sämtliche Mitglieder als Ansprechpartner. Im Angebotsvordruck ist Adresse und Telefonnummer eines Ansprechpartners aus diesem Unternehmen anzugeben. Zusätzlich zu dem Vordruck Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Vordruck Mit
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +497219268730 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 116-357427 (2024-06-13)