Migration SAP

Verband der Ersatzkassen e.V. Abteilung Verwaltung, Vergabestelle

Die Migration zu SAP GROW (Public Cloud) für das Rechnungswesen und Controlling und die Einführung von SAP SuccessFactors (SF) inkl. Employee Central Payroll (ECP)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-12-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-12-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Migration SAP
Referenznummer: vdek - 051 - 2024 - EU
Kurze Beschreibung:
Die Migration zu SAP GROW (Public Cloud) für das Rechnungswesen und Controlling und die Einführung von SAP SuccessFactors (SF) inkl. Employee Central Payroll (ECP)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Programmierung von Softwarepaketen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: vdek - 051 - 2024 EU
Titel: Migration SAP und Support
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Der vdek hat derzeit eine ERP-Lösung von Unit 4 (Unit4 Business World) im Einsatz, die sowohl für das Rechnungswesen als auch für das Controlling verwendet wird. Aufgrund der stetig wachsenden Anforderungen an eine moderne und integrierte Systemlandschaft sowie der Notwendigkeit, gesetzliche Vorgaben effizient zu erfüllen, hat sich der vdek entschieden, auf die SAP-Cloud-Lösungen zu migrieren. Ziel ist es, die Effizienz der Prozesse zu steigern, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die Flexibilität der Softwarelandschaft zu erhöhen. Die Migration zu SAP GROW (Public Cloud) für das Rechnungswesen und Controlling soll zum 1. Januar 2026 abgeschlossen sein. Dies erfordert eine umfassende Planung und Durchführung der Datenmigration, der Anpassung von Prozessen sowie der Schulung der Mitarbeitenden. Parallel bzw. im Anschluss dazu wird die Einführung von SAP SuccessFactors (SF) inkl. Employee Central Payroll (ECP) zum 1. Januar 2027 angestrebt. Die Migration erfolgt hier von dem bestehenden SAP HCM System, welches aktuell in einer Privat Cloud über einen externen Dienstleister verwaltet wird. Die Integration beider Systeme ist von zentraler Bedeutung, um einen reibungslosen Informationsfluss und eine hohe Benutzerakzeptanz zu gewährleisten.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Die Verwendung von Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen in den technischen Spezifikationen: Kriterien für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden nicht berücksichtigt, da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-01 📅
Datum des Endes: 2027-02-28 📅
Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 60% Konzept Die Bieter haben ein Umsetzungskonzept einzureichen. Das Umsetzungskonzept sollte 15 Seiten (Word)/ 30 Seiten (PPTX) nicht überschreiten (Unternehmensvorstellung und Mitarbeiterprofiele werden nicht mit eingerechnet). Im Umsetzungskonzept sollen die Bieter auf folgende Punkte eingehen: Beschreibung des geplanten Vorgehens im Hinblick auf die spezifischen Herausforderungen öffentlicher, mit dem vdek vergleichbaren Auftraggebern für das Migrationsvorhaben. Dabei ist insbesondere auf folgende Schwerpunkte die in der Anlage 2 Kapitel 1.2.3,1.2.4, 1.4, 1.5, 1.6 beschrieben werden detailliert einzugehen. Neben den spezifischen Anforderungen ist auch ein Migrationskonzept wie im Kapitel 1.3 in der Anlage 2 beschrieben einzureichen. Des Weiteren bitten wir um die Einreichung von Mitarbeiterprofielen welche für das Projekt vorgesehen werden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Postanschrift: Askanischer Platz 1
Postleitzahl: 10963
Stadt: Berlin

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-13 11:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-13 11:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Eröffnungstermin: 2025-01-13 11:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise können von der Vergabestelle nachgefordert werden. Einen Anspruch hierauf haben die Bieter jedoch nicht (§ 56 VgV).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einm Berufs- und Handelsregister und/oder Gewerberegister: Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister mit Angabe der Registernummer ggf. Kopie der Eintragung beifügen. (Bei ausländischen Bewerbern die Unterlagen gemäß §44 VgV) (Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die berufliche Tätigkeit gibt.) Eigenerklärung zur Eintragung im Gewerbezentralregister über den Bewerber (bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24EU) Falls vorhanden, Auszug aus dem Gewerberegister, ggf. auch Kopie nach § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung über den Bewerber, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist
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Umsatzangaben: Angaben zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. (Anlage 12)
Erklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. ( Anlage 5)
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Erklärung Ausschlussgründe §§ 123,124 GWB: Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen können, sowie das in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen. (Anlage 3)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung 5. EU-Sanktionspaket-RUS Sanktionen: Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des europäischen Rates wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. (Anlage 10)
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Bietergemeinschaftserklärung: zusätzlich bei Bietergemeinschaften, sowie für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft • Eigenerklärung Ausschlussgründe • Referenzen • Auszug Berufs- und Handelsregister • Erklärung zu Eintragungen im Gewerberegister (Anlage 6)
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Referenzen: Zum Nachweis der Fachkunde sind mindestens vier Referenzen jeweils zwei ausführliche Referenzen für SAP-Einführungen oder SAP Greenfield-Projekte (S/4HANA) und zwei ausführliche Referenzen für Success-Factors Einführung inkl. SAP ECP vorzulegen. Sollte der Auftragnehmer erst innerhalb der letzten drei Jahre gegründet worden sein bzw. seine Tätigkeit aufgenommen haben, reichen Sie ggf. vorhandene Referenzen ein und erläutern kurz, warum es nicht möglich ist, mehrere Referenzen einzureichen. Zur Referenz sind folgende Angaben zu liefern: Name des Auftraggebers, Art und Umfang der erbrachten Leistungen und Zeitraum der Auftragsausführung. Als Ausschlusskriterium gilt wer nicht mindestens eine Referenz für die SAP Einführung oder SAP Greenfield-Projekte (S/4HANA) und eine Referenz für Success-Factors Einführung inkl. SAP ECP vorlegen kann.
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Eignungsleihe/Unterauftragsnehmererklärung: Zusätzlich für den Leistungsteil des Unterauftragnehmers. Eigenerklärung Ausschlussgründe • Referenzen • Auszug Berufs- und Handelsregister • Erklärung zu Eintragungen im Gewerberegister (Anlage 7//a)
(Anlage 12): Nachweis der Eignung zur Projektsprache, Bonitätsrating, SAP-Gold Partner, Erfahrung in der Nutzung SAP BTP, Sap Experten, Umsatz
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform der gesamtschuldnerischen Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichen besteht.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Entrichtung von Steuern
+ 13 weitere
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 124 Zwingende Ausschlussgründe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Eigenerklärung/ Im Fall der geplanten Auftragserteilung, Abfrage Wettbewerbsregister
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe gesetz Gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Eigenerklärung/ Im Fall der geplanten Auftragserteilung, Abfrage Wettbewerbsregister
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Eigenerklärung/ Im Fall der geplanten Auftragserteilung, Abfrage Wettbewerbsregister
§ 124 Zwingende Ausschlussgründe gesetz Gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Eigenerklärung/ Im Fall der geplanten Auftragserteilung, Abfrage Wettbewerbsregister
Erklärung zum 5. EU - Sanktionspaket - Russland - Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen Bezug des Bieter Russland Anlage 10

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Verband der Ersatzkassen e.V. Abteilung Verwaltung, Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002228
Postanschrift: Askanischer Platz 1
Postleitzahl: 10963
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@vdek.com 📧
Telefon: +49 2 69 31-0 📞
URL: http://www.vdek.com 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E71262913 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E71262913 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Villemomblerstr. 76 Bonn
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +492289499163 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegenbesonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2) Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt 1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-04+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 236-740537 (2024-12-02)