Lieferleistung: Zur Untersuchung verschiedener Plasmaquellen zur Pyrolyse von Methan im Rahmen der Forschungsfabrik Wasserstoff MV, gilt es eine Mikrowellenquelle im unteren Kilowattbereich zu beschaffen. Mit dieser Anlage soll der Prozess mit verschiedenen Parametern untersucht und optimiert werden. Mindestanforderungen: CE-Konformität; deutsch- und/oder englischsprachiger Support; Mikrowelle Gesamtsystem mit einer Leistung von min. 5 kW bis max. 10 kW; Frequenzvorgabe 2,45 GHz mit einer Abweichung von max. 50 MHz; handelsübliche Anschlussmöglichkeiten zur Wasser-/Luftkühlung; Anschluss für frequenzüblichen Hohlleiterflansch WR340; Möglichkeit zur externen Steuerung über Bussystem; Dokumentation über Maximalleistung und Anstiegszeiten; Mikrowellendurchlässiges Quarzglasfenster vor der Plasmaquelle zur Vermeidung von Entladungen Richtung Magnetron/Generator; die angebotenen Komponenten sind aufeinander abgestimmt – die Gesamtfunktion ist gegeben und vom Hersteller bzw. Anbieter erprobt; Möglichkeit zur externen Kommunikation und Datenbereitstellung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-02.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mikrowellenplasmaanlage
Referenznummer: INP-05-2024
Kurze Beschreibung:
Lieferleistung: Zur Untersuchung verschiedener Plasmaquellen zur Pyrolyse von Methan im Rahmen der Forschungsfabrik Wasserstoff MV, gilt es eine Mikrowellenquelle im unteren Kilowattbereich zu beschaffen. Mit dieser Anlage soll der Prozess mit verschiedenen Parametern untersucht und optimiert werden.
Mindestanforderungen: CE-Konformität; deutsch- und/oder englischsprachiger Support; Mikrowelle Gesamtsystem mit einer Leistung von min. 5 kW bis max. 10 kW; Frequenzvorgabe 2,45 GHz mit einer Abweichung von max. 50 MHz; handelsübliche Anschlussmöglichkeiten zur Wasser-/Luftkühlung; Anschluss für frequenzüblichen Hohlleiterflansch WR340; Möglichkeit zur externen Steuerung über Bussystem; Dokumentation über Maximalleistung und Anstiegszeiten; Mikrowellendurchlässiges Quarzglasfenster vor der Plasmaquelle zur Vermeidung von Entladungen Richtung Magnetron/Generator; die angebotenen Komponenten sind aufeinander abgestimmt – die Gesamtfunktion ist gegeben und vom Hersteller bzw. Anbieter erprobt; Möglichkeit zur externen Kommunikation und Datenbereitstellung
Lieferleistung: Zur Untersuchung verschiedener Plasmaquellen zur Pyrolyse von Methan im Rahmen der Forschungsfabrik Wasserstoff MV, gilt es eine Mikrowellenquelle im unteren Kilowattbereich zu beschaffen. Mit dieser Anlage soll der Prozess mit verschiedenen Parametern untersucht und optimiert werden.
Mindestanforderungen: CE-Konformität; deutsch- und/oder englischsprachiger Support; Mikrowelle Gesamtsystem mit einer Leistung von min. 5 kW bis max. 10 kW; Frequenzvorgabe 2,45 GHz mit einer Abweichung von max. 50 MHz; handelsübliche Anschlussmöglichkeiten zur Wasser-/Luftkühlung; Anschluss für frequenzüblichen Hohlleiterflansch WR340; Möglichkeit zur externen Steuerung über Bussystem; Dokumentation über Maximalleistung und Anstiegszeiten; Mikrowellendurchlässiges Quarzglasfenster vor der Plasmaquelle zur Vermeidung von Entladungen Richtung Magnetron/Generator; die angebotenen Komponenten sind aufeinander abgestimmt – die Gesamtfunktion ist gegeben und vom Hersteller bzw. Anbieter erprobt; Möglichkeit zur externen Kommunikation und Datenbereitstellung
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 36 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Interne Kennung: Nicht losweise Vergabe
Titel: Nicht losweise Vergabe
Beschreibung der Beschaffung: Nicht losweise Vergabe
Postleitzahl: 17489
Stadt: Greifswald, Hansestadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Vorpommern-Greifswald
🏙️
Dauer: 2 Monate
Weitere Informationen zur Verlängerung:
(diese werden nicht in die Angebotswertung mit einbezogen): Bereitstellung von Plasmaquellenkomponenten zur Forschung und Weiterentwicklung; Support bei Simulationen, Fehlerbehebung, Optimierung des Betriebs der gelieferten Plasmaquelle
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Postanschrift: Walther-Rathenau-Str. 49
Stadt: Greifswald
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-03 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-03 11:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-05-03 11:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
die Aufklärung der Angebote wird gewährt, fehlende Unterlagen werden mit maximal einer Frist nachgefordert
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt: Eigenerklärung
Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens: Eigenerklärung
Eigenerklärung gem. §124 GWB: Eigenerklärung
Ausschlussgrund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Page 3/9
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
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Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Name und Adressen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: TEL493855885160
Abteilung: bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str.14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 (3855) 885160📞
Fax: +49 (3855) 884855817 📠
URL: https://www.regierung-mv.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch
die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch
die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 066-195802 (2024-04-02)