Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg - EU-Vergabe von (Mitwirkungs-)Dienstleistungen für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung "Start-up BW Summit 2025"
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von (Mitwirkungs-)Dienstleistungen für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung "Start-up BW Summit 2025"
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-13.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg - EU-Vergabe von (Mitwirkungs-)Dienstleistungen für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung "Start-up BW Summit 2025"
Referenznummer: 2024/3064
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von (Mitwirkungs-)Dienstleistungen für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung "Start-up...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von (Mitwirkungs-)Dienstleistungen für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung "Start-up BW Summit 2025"
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Event-Organisation📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Baden-Württemberg soll zu einem führenden Start-up-Hotspot in Europa werden. Der Landeskampagne Start-up BW mit Federführung im Ministerium für Wirtschaft,...”
Beschreibung der Beschaffung
Baden-Württemberg soll zu einem führenden Start-up-Hotspot in Europa werden. Der Landeskampagne Start-up BW mit Federführung im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg kommt hierbei eine zentrale Rolle zu. Als Kampagne von Baden-Württemberg zum Thema Start-up und Gründung übernimmt Start-up BW drei elementare Aufgaben bei der Stärkung des Gründungsstandorts Baden-Württemberg. 1. Start-up BW vereint die regionalen Start-up-Ökosysteme sowie sämtliche Programme und Projekte für Start-ups im Land unter einer Dachmarke. 2. Start-up BW unterstützt Gründerinnen und Gründer in Baden-Württemberg mit einem dichten Partnernetzwerk und einem breiten Angebot der Gründungsförderung. 3. Start-up BW stärkt die nationale und internationale Sichtbarkeit des Gründungsstandorts Baden-Württemberg - THE Start-up LÄND. Der Start-up BW Summit ist das zentrale Event der Landeskampagne Start-up BW. Er ist das wichtigste Netzwerktreffen der baden-württembergischen Start-up-Community und gleichzeitig nationales sowie internationales Schaufenster für das Gründerland Baden-Württemberg (THE START-UP LÄND). Im Rahmen des Start-up BW Summit 2024 wurde die Veranstaltung von einer ausschließlich fachlich geprägten Start-up-Messe hin zu einem publikumswirksameren Start-up Festival zentral in der Stuttgarter Innenstadt weiterentwickelt. Aufgrund der positiven Resonanz der Start-up Community Baden-Württembergs zum Start-up BW Summit 2024 soll das erfolgreiche Konzept mit dem Start-up BW Summits 2025 weitergeführt werden. Ziele, die mit dem Start-up BW Summit 2025 verbunden werden, sind: - Zusammenbringen der gesamten Start-up-Szene von Baden-Württemberg und Präsentation des breiten Maßnahmenangebots der Landeskampagne Start-up BW zur Steigerung der Sichtbarkeit dieser nach innen und nach außen. - Vernetzung von High-Potential-Start-ups, Start-up relevanten Institutionen und Akteuren sowie Investoren und etablierten Unternehmen in Baden-Württemberg auch mit anderen erfolgreichen nationalen und internationalen Start-up-Ökosystemen, deren Partnern und Start-ups. - Hochwertiges, kompaktes, sehr gut besuchtes und festivalartiges Start-up Event für Fachpublikum sowie für die breite Öffentlichkeit im Zentrum der Landeshauptstadt zur Steigerung der Sichtbarkeit des Gründerlandes Baden-Württemberg (THE START-UP LÄND) in der Öffentlichkeit und Erhöhung der internationalen Stahlkraft des Start-up BW Summit Zielgruppe des Start-up BW Summit 2025 sind: - High-Potential-Start-ups aus Baden-Württemberg, Deutschland, der EU und der Welt (Schwerpunkt: B-to-B Geschäftsmodelle) - Regionale Start-up-Ökosysteme in BW, Start-up-Akteure und -Stakeholder (Inkubatoren und Acceleratoren, Förderbanken und Landesagenturen, Kammern, Kommunen, Hochschulen, Fach- und Branchenverbände, regionale und branchenspezifische Wirtschaftsfördereinrichtungen, Technologie- und Gründerzentren, Beratungsdienste, Seniorexperten, u.v.m.) - Nationale und internationale Start-up-Ökosysteme, deren Start-ups, Partner und Unterstützer - Unternehmen (Corporates und Mittelstand) mit Start-up-Aktivitäten und/oder Interesse an Kooperationen mit Start-ups - Investoren (Venture Capitalists, Family Offices, Corporate VCs, private Investoren und Business Angels) - Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung und Medien - Gründungsinteressierte - Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Themen Start-up und Gründung interessieren Rahmenbedingungen der Veranstaltung: Der Start-up BW Summit 2025 wird am 02. Juni 2025 für Fachpublikum sowie für die breite Öffentlichkeit in der Stuttgarter Innenstadt - Haus der Wirtschaft, Gustav-Heinemann-Platz, Börsenstraße, Börsenplatz - von ca. 9 Uhr bis 22 Uhr für 3.000 bis 4.000 Teilnehmende stattfinden. Der Start-up BW Summit 2025 soll im Wesentlichen aus zwei Teilen bestehen: 1. Start-up BW Summit als "Fair & Congress" von 10 bis 18 Uhr im Haus der Wirtschaft und auf dem Gustav-Heinemann-Platz mit Festivalatmosphäre 2. Start-up BW Festival ab 17 Uhr auf dem Börsenplatz und in der Börsenstraße als eine Art Abschlussparty des Start-up BW Summit Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Verfahrensleitfaden). Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die (Mitwirkungs-)Dienstleistungen für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung "Start-up BW Summit 2025" in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Insbesondre folgende Leistungen sind zu erbringen: - Unterstützung bei der konzeptionellen und inhaltlichen Vorbereitung der Veranstaltung (vgl. Ziffer 3.1 der Leistungsbeschreibung) - Organisatorische Vorbereitung der Veranstaltung (vgl. Ziffer 3.2.1 bis 3.2.6 der Leistungsbeschreibung) - Marketing- und Einladungsmanagement, Drucksachen und digitale Erzeugnisse (vgl. Ziffer 3.3 der Leistungsbeschreibung) - Projektmanagement (vgl. Ziffer 3.4 der Leistungsbeschreibung) - Organisatorische Umsetzung der Veranstaltung (vgl. Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung) - Nachbereitung der Veranstaltung (vgl. Ziffer 3.6 der Leistungsbeschreibung) Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Verfahrensleitfaden) und dem Vertrag (Anlage 3). Leistungszeitraum Die Dienstleistungen sollen unmittelbar nach Vertragsschluss beginnen. Geplant ist der Leistungsbeginn am 3. Februar 2025. Die Großveranstaltung "Start-up BW Summit" findet am 2. Juni 2025 statt. Die Nachbereitungsleistungen sind bis 28. November 2025 abzu-schließen. Im Übrigen wird auf den Zeitplan unter Ziffer 3.7 der Leistungsbeschreibung verwiesen (Anlage 2 zum Verfahrensleitfaden).
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Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-03 📅
Datum des Endes: 2025-11-28 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-13 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-13 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 MiLoG vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" entsprechend.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Beratungsleistungen zur Organisation und Umsetzung einer Großveranstaltung). Es gilt folgende Mindestanforderung: Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023) muss mindestens EUR 750.000,00 netto betragen. Hinweis der Vergabestelle: Der geforderte Mindestumsatz ist von Bewerbergemeinschaften in Summe nachzuweisen. (2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2 Mio. EUR Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Mit dem Angebot ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung / Bescheinigung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen. Hinweis der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich (2021, 2022, 2023) sind. (2) Angabe von Referenzen: Es gelten folgende Mindestanforderungen: Der Bieter hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen: - Vorlage von mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen (z.B. (internationale) Veranstaltungen im Bereich Kongress- und Messeorganisation) für einen öffentlichen Auftraggeber für mindestens 1.000 Teilnehmer und einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 250.000,00 netto. Die Eventveranstaltung muss in den letzten fünf Jahren und bis zum Ablauf der Angebotsfrist (frühestens 1. November 2019, maßgeblich ist der letzte Tag der Veranstaltung) erfolgt sein. Hinweise: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Öffentlicher Auftraggeber - Vergleichbarkeit der Leistungserbringung (z.B. (internationale) Veranstaltungen im Bereich Kongress- und Messeorganisation), - Zeitraum der Leistungserbringung (frühestens 1. November 2019), - Teilnehmerzahl (mind. 1.000 Teilnehmer) - Veranstaltungsvolumen in EUR netto (mind. EUR 250.000,00 netto), - Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild Die Vorlage von mehr als 2 Referenzen ist nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vergabeunterlagen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5RYH
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5RYH
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Angebotsformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 245-772780 (2024-12-13)