Mitwirkung bei der Erstellung von ISO Standards für Kernkraftwerke bezügl. der Auslegung von KKW gegen Einwirkungen von außen (Seismik, Hochwasser, etc.) und bei der Übernahme als EN- bzw. nationale DIN EN ISO-Normen
Zielstellung des Vorhabens ist die weitere Mitwirkung an der Gremienarbeit in den für die kerntechnische Sicherheit relevanten Ausschüssen des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN), des Europäischen Komitees für Normung (CEN) und der Internationalen Organisation für Normung (ISO) zur Ent- und Weiterentwicklung von Normen. Die Mitarbeit auf internationaler Ebene ist erforderlich, um den internationalen Stand von Wissenschaft und Technik zu verfolgen und einen Beitrag zur Weiterentwicklung internationaler Standards und Leitlinien zu leisten. Mit dem Vorhaben sollen die deutsche Mitwirkung in der Regel- und Normenarbeit für die o. g. Fachgebieten fortgeführt und damit die deutsche Beteiligung an den dazugehörigen nationalen und internationalen Gremien sichergestellt werden. Das AtG schreibt vor, dass Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb von kerntechnischen Anlagen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu treffen ist. Ausgewählte Anforderungen aus dem deutschen kerntechnischen Regelwerk (Sicherheitsanforderungen an KKW (SiAnf), KTA-Regeln) und ausgewählte DIN-Normen sind in die internationale Normungsarbeit einzubringen, um weiterhin ein hohes Maß an Sicherheit und Qualität zu gewährleisten. Ausgewählte Anforderungen internationaler Regeln sollen wiederum in das deutsche Regelwerk übernommen werden, um vom internationalen Erfahrungsrückfluss zu profitieren. Vor Übernahme ausgewählter Anforderungen internationaler Standards und Normen in das deutsche Regelwerk sind diese auf Kompatibilität mit dem existierenden nationalen Regelwerk insbesondere mit den einschlägigen KTA-Regeln und den übergeordneten Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke zu überprüfen. Dies bezieht sich zukünftig nicht alleine auf Kernkraftwerke sondern auf alle weiteren kerntechnischen Anlagen (z. B. Forschungsreaktoren, Zwischenlager, Endlager). Mit dem Vorhaben sollen die Themenfelder Auslegung gegen Einwirkungen von außen (Seismik, Hochwasser, etc.) in die einschlägigen o.g. internationalen Organisationen und Gremien eingebracht werden, um Lücken im internationalen Regelwerk zu füllen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-18.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mitwirkung bei der Erstellung von ISO Standards für Kernkraftwerke bezügl. der Auslegung von KKW gegen Einwirkungen von außen (Seismik, Hochwasser, etc.) und bei der Übernahme als EN- bzw. nationale DIN EN ISO-Normen
Referenznummer: BASE62215/4723I01510
Kurze Beschreibung:
“Zielstellung des Vorhabens ist die weitere Mitwirkung an der Gremienarbeit in den für die kerntechnische Sicherheit relevanten Ausschüssen des Deutschen...”
Kurze Beschreibung
Zielstellung des Vorhabens ist die weitere Mitwirkung an der Gremienarbeit in den für die kerntechnische Sicherheit relevanten Ausschüssen des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN), des Europäischen Komitees für Normung (CEN) und der Internationalen Organisation für Normung (ISO) zur Ent- und Weiterentwicklung von Normen. Die Mitarbeit auf internationaler Ebene ist erforderlich, um den internationalen Stand von Wissenschaft und Technik zu verfolgen und einen Beitrag zur Weiterentwicklung internationaler Standards und Leitlinien zu leisten. Mit dem Vorhaben sollen die deutsche Mitwirkung in der Regel- und Normenarbeit für die o. g. Fachgebieten fortgeführt und damit die deutsche Beteiligung an den dazugehörigen nationalen und internationalen Gremien sichergestellt werden. Das AtG schreibt vor, dass Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb von kerntechnischen Anlagen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu treffen ist. Ausgewählte Anforderungen aus dem deutschen kerntechnischen Regelwerk (Sicherheitsanforderungen an KKW (SiAnf), KTA-Regeln) und ausgewählte DIN-Normen sind in die internationale Normungsarbeit einzubringen, um weiterhin ein hohes Maß an Sicherheit und Qualität zu gewährleisten. Ausgewählte Anforderungen internationaler Regeln sollen wiederum in das deutsche Regelwerk übernommen werden, um vom internationalen Erfahrungsrückfluss zu profitieren. Vor Übernahme ausgewählter Anforderungen internationaler Standards und Normen in das deutsche Regelwerk sind diese auf Kompatibilität mit dem existierenden nationalen Regelwerk insbesondere mit den einschlägigen KTA-Regeln und den übergeordneten Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke zu überprüfen. Dies bezieht sich zukünftig nicht alleine auf Kernkraftwerke sondern auf alle weiteren kerntechnischen Anlagen (z. B. Forschungsreaktoren, Zwischenlager, Endlager). Mit dem Vorhaben sollen die Themenfelder Auslegung gegen Einwirkungen von außen (Seismik, Hochwasser, etc.) in die einschlägigen o.g. internationalen Organisationen und Gremien eingebracht werden, um Lücken im internationalen Regelwerk zu füllen.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im technischen Bereich📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zielstellung des Vorhabens ist die weitere Mitwirkung an der Gremienarbeit in den für die kerntechnische Sicherheit relevanten Ausschüssen des Deutschen...”
Beschreibung der Beschaffung
Zielstellung des Vorhabens ist die weitere Mitwirkung an der Gremienarbeit in den für die kerntechnische Sicherheit relevanten Ausschüssen des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN), des Europäischen Komitees für Normung (CEN) und der Internationalen Organisation für Normung (ISO) zur Ent- und Weiterentwicklung von Normen. Die Mitarbeit auf internationaler Ebene ist erforderlich, um den internationalen Stand von Wissenschaft und Technik zu verfolgen und einen Beitrag zur Weiterentwicklung internationaler Standards und Leitlinien zu leisten. Mit dem Vorhaben sollen die deutsche Mitwirkung in der Regel- und Normenarbeit für die o. g. Fachgebieten fortgeführt und damit die deutsche Beteiligung an den dazugehörigen nationalen und internationalen Gremien sichergestellt werden. Das AtG schreibt vor, dass Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb von kerntechnischen Anlagen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu treffen ist. Ausgewählte Anforderungen aus dem deutschen kerntechnischen Regelwerk (Sicherheitsanforderungen an KKW (SiAnf), KTA-Regeln) und ausgewählte DIN-Normen sind in die internationale Normungsarbeit einzubringen, um weiterhin ein hohes Maß an Sicherheit und Qualität zu gewährleisten. Ausgewählte Anforderungen internationaler Regeln sollen wiederum in das deutsche Regelwerk übernommen werden, um vom internationalen Erfahrungsrückfluss zu profitieren. Vor Übernahme ausgewählter Anforderungen internationaler Standards und Normen in das deutsche Regelwerk sind diese auf Kompatibilität mit dem existierenden nationalen Regelwerk insbesondere mit den einschlägigen KTA-Regeln und den übergeordneten Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke zu überprüfen. Dies bezieht sich zukünftig nicht alleine auf Kernkraftwerke sondern auf alle weiteren kerntechnischen Anlagen (z. B. Forschungsreaktoren, Zwischenlager, Endlager). Mit dem Vorhaben sollen die Themenfelder Auslegung gegen Einwirkungen von außen (Seismik, Hochwasser, etc.) in die einschlägigen o.g. internationalen Organisationen und Gremien eingebracht werden, um Lücken im internationalen Regelwerk zu füllen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst# Fehler im System - Feld kann nicht leer bleiben...”
Ort der Leistung: Salzgitter, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 26 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität - Erfüllung der inhaltlichen Ziele der LB /// AP1 Darlegung der geplanten Mitwirkung in den nationalen DIN Gremien /// AP2 Darlegung der geplanten Mitwirkung in den internationalen ISO Gremien /// AP3 Darlegung der geplanten Mitwirkung in den internationalen CEN Gremien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 75
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-21 20:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-22 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“fachliche Eignung: Für die Bearbeitung des Vorhabens ist eine Mitwirkung im Normungsausschuss NA 062-07-43 unbedingt erforderlich. Der NA 062-07-43 AA ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
fachliche Eignung: Für die Bearbeitung des Vorhabens ist eine Mitwirkung im Normungsausschuss NA 062-07-43 unbedingt erforderlich. Der NA 062-07-43 AA ist offizielles Spiegelgremium für ISO/TC85/SC 6 „Reactor technology und die dazugehörige workinggroup WG 3 „Power reactor, siting, design, operation, and decommissioning“. Nur Mitarbeiter des NA 062-07-43 AA dürfen bei ISO TC 85 SC 6 und WG 3 mitarbeiten, erhalten alle Informationen und dürfen abstimmen, somit muss der AN im o. g. DIN Ausschuss mitarbeiten.
Für die Durchführung des Vorhabens hat der potentielle Auftragnehmer nachstehende Eignungen des/der eingesetzten Mitarbeiter:in bzw. Mitarbeiter:innen nachzuweisen:
• Mindestens 3 Jahre Mitarbeit bei der nationalen Normen- und Regelarbeit, konkret im DIN Normungsausschuss NA 062-07-43, nachzuweisen durch aktuelle Belege der Mitgliedschaft.
• detaillierte englische Sprachkenntnisse nachzuweisen durch mindestens 3 englischsprachige Publikationen.
• Nachweis der Meldung als Experte/ Expertin im Global Directory der ISO.
“Es gilt deutsches Recht.
Hinweis:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur...”
Es gilt deutsches Recht.
Hinweis:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den
Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de/status.html?
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49228 9499 0📞
Fax: +49228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 014-039960 (2024-01-18)