Beschreibung der Beschaffung
Das Markus Krankenhaus Frankfurt plant die Erweiterung der Strahlentherapie des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) um einen dritten Linearbeschleuniger (LINAC3) mit Nebenräumen auf deren Liegenschaft an der Ginnheimer Landstraße 94, 60487 Frankfurt am Main.
Der eingeschossige unterirdische Anbau wird im nördlichen Teil des
Krankenhausgeländes auf einer Grünfläche zwischen der Wilhelm-Eppstein-Straße und den bestehenden Gebäuden Haus E und Haus A entstehen. Die bestehende Strahlentherapie ist im Untergeschoss des Hauses E untergebracht und ist als
Nutzungseinheit des Krankenhauses Teil der Radiotherapie zur Behandlung von Krebserkrankungen. Der Anbau zur Erweiterung der Strahlentherapie schließt niveaugleich an das UG des Hauses E und die dortige Strahlentherapie an. Im Anschlussbereich des Hauses E wird der vorhandene Bestand im inneren umgebaut.
Der Anbau besteht aus einem Bunker für den erforderlichen 3. Linearbeschleuniger und zugehörigen Nebenräumen. Der Bunker wird aufgrund des Strahlenschutzes sehr massiv ausgebildet, mit mehr als 1,0m starken Wänden und Decken und einem massiven Strahlenschutztor. Zur Behandlung von Krebserkrankungen werden im Linearbeschleuniger elektrisch Elektronen- und Photonenstrahlungen erzeugt, im ausgeschalteten Zustand wird keine Strahlung ausgegeben.
Zur Unterbringung der Raumlufttechnik des Anbaus wird die im EG des Hauses E vorhandene Lüftungszentrale erweitert und über die vorhandene Pflasterfläche erschlossen. Die Kälteanlage im Dachgeschoss wird um drei Geräte ergänzt.
Der dem Haus E im Untergeschoss vorgelagerte bestehende Lichthof bleibt zu ca. 2/3 erhalten, 1/3 des bestehenden Lichthofes wird zugunsten des Neubaus zurückgebaut.
Vor dem Neubau wird zur Belichtung und Vorhaltung des Fluchtweges in Richtung Wilhelm-Eppstein-Straße ein neuer begrünter Lichthof errichtet. Das Geländeniveau im bestehenden Lichthof bleibt erhalten, das des neuen Lichthofes wird um ca. 30cm gegenüber der OK FFB des Neubaus abgesenkt. Beide Lichthöfe werden gestalterisch in die Außenanlage integriert. Der die Lichthöfe umgebende Vorgarten wird in hochwertiger Gestaltung wiederhergestellt. Die Erschließung im Bestand,
Treppenhäuser und Aufzüge, sind nicht Teil der Baumaßnahme. Die Zugangssituation bleibt unverändert.
Der Auftraggeberin liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Schnitte, Details und Informationen für vereinzelte Gewerke vor, so dass eine finale Planung der Baumaßnahmen an einigen Stellen nicht möglich war.
Im Wesentlichen sind die Schnittstellen zwischen der Freianlagenplanung und der Gebäude-, Entwässerungs- und Elektroplanung abgestimmt und die Übergabepunkte definiert. Dennoch kann es zu Anpassungen der Ausführung kommen, weil bspw.:
- Fundament Pylon nicht mehr genutzt werden kann und erneuert werden muss, weil dieses durch die Baustellentätigkeiten nicht mehr nutzbar ist. Derzeit ist der Zustand nicht kontrollierbar, da überdeckt und gesichert;
- der Dachflächenbereich von Haus E geöffnet werden muss, für den Anschluss der Entwässerungen;
- die Wasserleitprofile auf den begehbaren Dachflächen nicht ausreichend sind, weil die Bestandentwässerungsleitungen nicht ausreichend sind;
- die Position der bestehenden Aufzugsaußentür sich ggf. noch ändert und eine andere Fassadenrinne erforderlich wird; und
- ggf. Stemmarbeiten an Bestandsöffnungen erforderlich werden, um die Einbautiefe/Eibausituation zu erreichen und derzeit nicht messbar sind.
Die vorgenannten Punkte werden daher ggf. im Zuge der Auftragsausführung noch konkretisiert.