Für die Wärmeabfuhr bzw. die Kühlung von inneren Raumbereichen des Landtags NRW, Platz des Landtags 1 in 40221 Düsseldorf, soll als provisorische Übergangsmaßnahme eine mobile Kälteanlage während der Kühlperiode von Anfang April bis Ende September die hierfür benötigte Energie zu Verfügung stellen. Da es sich hierbei um eine provisorische, zeitlich begrenzte Maßnahme handelt, werden die in der nachfolgenden Ausschreibungsunterlage beschriebenen Komponenten seitens des AG lediglich für diesen Zeitraum angemietet. Die Leistung des AN besteht daher darin, die in der Ausschreibungsunterlage beschriebenen Komponenten in Abstimmung mit dem AG zu liefern, als funktionierendes Gesamtsystem zu verbinden, an die seitens des AG vorgesehenen Anschlusspositionen anzuschließen und die Gesamtanlage in Betrieb zu nehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-16.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mobile Kälteanlage für den Landtag NRW
Kurze Beschreibung:
Für die Wärmeabfuhr bzw. die Kühlung von inneren Raumbereichen des Landtags NRW, Platz des Landtags 1 in 40221 Düsseldorf, soll als provisorische Übergangsmaßnahme eine mobile Kälteanlage während der Kühlperiode von Anfang April bis Ende September die hierfür benötigte Energie zu Verfügung stellen. Da es sich hierbei um eine provisorische, zeitlich begrenzte Maßnahme handelt, werden die in der nachfolgenden Ausschreibungsunterlage beschriebenen Komponenten seitens des AG lediglich für diesen Zeitraum angemietet. Die Leistung des AN besteht daher darin, die in der Ausschreibungsunterlage beschriebenen Komponenten in Abstimmung mit dem AG zu liefern, als funktionierendes Gesamtsystem zu verbinden, an die seitens des AG vorgesehenen Anschlusspositionen anzuschließen und die Gesamtanlage in Betrieb zu nehmen.
Für die Wärmeabfuhr bzw. die Kühlung von inneren Raumbereichen des Landtags NRW, Platz des Landtags 1 in 40221 Düsseldorf, soll als provisorische Übergangsmaßnahme eine mobile Kälteanlage während der Kühlperiode von Anfang April bis Ende September die hierfür benötigte Energie zu Verfügung stellen. Da es sich hierbei um eine provisorische, zeitlich begrenzte Maßnahme handelt, werden die in der nachfolgenden Ausschreibungsunterlage beschriebenen Komponenten seitens des AG lediglich für diesen Zeitraum angemietet. Die Leistung des AN besteht daher darin, die in der Ausschreibungsunterlage beschriebenen Komponenten in Abstimmung mit dem AG zu liefern, als funktionierendes Gesamtsystem zu verbinden, an die seitens des AG vorgesehenen Anschlusspositionen anzuschließen und die Gesamtanlage in Betrieb zu nehmen.
s. die Dokumente Leistungsverzeichnis L01 und die Hinweise zum Vergabeverfahren und vertragliche Regelungen L01a
Art des Vertrags: Lieferungen
Postanschrift: Der Präsident des Landtags NRW
Platz des Landtags 1
Postleitzahl: 40221
Stadt: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Laufzeit des Vertrages wird für 24 Monate abgeschlossen und beginnt nach Auftragserteilung zum 26.03.2024 und endet am 25.03.2026. Optional kann der Vertrag zweimalig um 12 Monate durch den Auftraggeber verlängert werden, so dass dieser spätestens am 25.03.2028 endet. Einer schriftlichen Kündigung zum Ende der Laufzeit bzw. einer Option bedarf es nicht. Option: Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal automatisch um 12 Monate, falls nicht durch den AG das Auslaufen des Vertrages 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich angekündigt wird. Laufzeitverlängerung 1 (Option): Vom 26.03.2026 bis 25.03.2027 Laufzeitverlängerung 2 (Option): Vom 26.03.2027 bis 25.03.2028
Die Laufzeit des Vertrages wird für 24 Monate abgeschlossen und beginnt nach Auftragserteilung zum 26.03.2024 und endet am 25.03.2026. Optional kann der Vertrag zweimalig um 12 Monate durch den Auftraggeber verlängert werden, so dass dieser spätestens am 25.03.2028 endet. Einer schriftlichen Kündigung zum Ende der Laufzeit bzw. einer Option bedarf es nicht. Option: Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal automatisch um 12 Monate, falls nicht durch den AG das Auslaufen des Vertrages 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich angekündigt wird. Laufzeitverlängerung 1 (Option): Vom 26.03.2026 bis 25.03.2027 Laufzeitverlängerung 2 (Option): Vom 26.03.2027 bis 25.03.2028
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-20 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-20 09:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Aufgrund von elektronisch eingereichten Angeboten findet gem. § 55 VgV kein öffentlicher Submissionstermin statt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-02-20 09:01:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Aufgrund von elektronisch eingereichten Angeboten findet gem. § 55 VgV kein öffentlicher Submissionstermin statt.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Hierzu gehören das Dokument L01 inkl. Preisangaben und die Wertungsdokumente W01 bis W03 (§ 56 Abs. 3 VgV)
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Hierzu gehören das Dokument L01 inkl. Preisangaben und die Wertungsdokumente W01 bis W03 (§ 56 Abs. 3 VgV)
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: E01 - Eigenerklärung zur Insolvenz
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: E02 - Selbstdarstellung des bietenden Unternehmens
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: E03 - Umsatzentwicklung
Technische und berufliche Fähigkeiten
E04 - Mitarbeiterzahl / Mitarbeiterinnenzahl
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
E05 - Haftpflichtversicherung
E06 - Unterauftragnehmer / Unterauftragnehmerin
E07 - Bieter/Bieterinnengemeinschaft
E08 - Referenzen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
s. die Dokumente L01 - Leistungsverzeichnis und L01a - Hinweise zum Vergabeverfahren
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRWDXEZ
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221 1470📞
Fax: +49 221 1472 889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nach-prüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird. Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nach-prüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird. Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-16+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 012-033816 (2024-01-16)