Auftragsbekanntmachung (2024-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: mobile Röntgengeräte für die Radiologie
Reference number: 035 24
Kurze Beschreibung:
“Lieferung, Inbetriebsetzung und Einweisung von 4 St. mobilen Röntgengeräten sowie kabellosen Flachdetektoren für die Radiologie.”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Röntgengeräte📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Klinikum St. Georg gGmbH beabsichtigt, veraltete Bestandsgeräte durch vier zu beschaffende mobile Röntgenaufnahmegeräte mit kabellosen Flachdetektoren...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Klinikum St. Georg gGmbH beabsichtigt, veraltete Bestandsgeräte durch vier zu beschaffende mobile Röntgenaufnahmegeräte mit kabellosen Flachdetektoren zu ersetzen. Einsatzort der Geräte sind unterschiedliche Patientenbereiche des Klinikums. Die Geräte sind neuwertig anzubieten. Die zu ersetzenden 4 Geräte werden ausgesondert und sind durch den Auftragnehmer zu übernehmen. Neben der Lieferung, Inbetriebsetzung und Einweisung der Röntgengeräte hat der Auftragnehmer die Einbindung der Geräte in die IT-Infrastruktur des Klinikums herzustellen.
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Zusätzliche Informationen:
“Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Haus 20”
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-12-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-02 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-02 12:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Klinikum St. Georg gGmbH, Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig, Ausschreibungsstelle Haus 46, Aufgang A, 1. Etage
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“nichtöffentliche elektronische Angebotseröffnung”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 11
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Im Bedarfsfall sind vorzulegen: -...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Im Bedarfsfall sind vorzulegen: - Erklärung Bietergemeinschaft (Anlage Formular 234 - sofern Bietergemeinschaft vorgesehen) - Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter Leistungen oder Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Anlage Formular 235, oben auszufüllen - sofern Nachunternehmereinsatz vorgesehen) Ist eine Eignungsleihe mit einem Einsatz des benannten Unternehmens als Nachunternehmer verbunden, ist das Formblatt 235 zusätzlich unten auszufüllen. - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer (Anlage Formular 236 - sofern NU-Einsatz und/oder Eignungsleihe vorgesehen, Vorlage nur auf Anforderung erforderlich ) . Weiterhin sind vorzulegen: 1.1 unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung und über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB (Anlage 1) . 1.2 Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheini- gung einer Behörde des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist. (Vorlage Kopie) . 1.3 Gewerbean- und ggf. -ummeldung, wenn keine Eintragungspflicht im Handels- bzw. Berufsregister besteht (Vorlage Kopie im Bedarfsfall)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1.4 Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflicht- versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.4 Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflicht- versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 10 Mio. EUR für Personenschäden und 7,5 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden betragen. Die zu versichernde Gesamtsumme für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Versicherungssummen. Sofern die geforderten Deckungssummen nicht abgesichert sind, ist mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe zu Vertragsbeginn vorzulegen. Der Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Police ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen. Bei Nichtvorlage kann der Zuschlag nicht erteilt werden. . Mindestanforderung zu 1.4: Höhe der vorgenannten Deckungssummen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1.5 Referenzen Mindestanforderung zu 1.5 Referenzen: Benennung von mindestens 3 Referenzprojekten (Lieferung, Installation, Einweisung und Inbetriebnahme...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.5 Referenzen Mindestanforderung zu 1.5 Referenzen: Benennung von mindestens 3 Referenzprojekten (Lieferung, Installation, Einweisung und Inbetriebnahme von vergleichbaren mobilen Röntgengeräten), welche nach dem 31.12.2020 in Betrieb gegangen sind. Anzugeben ist je Referenz die Einrichtung, das Produkt, der Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie ein Ansprechpartner mit Tel.-Nr. (Anlage 2) . 1.6 Anzahl der in Deutschland durchschnittlich angestellten Servicetechniker zur Reparatur und Wartung der Anlagen einschließlich Angabe der Anzahl der installierten Anlagen. (Anlage 2)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Für den Fall einer absehbaren Lieferung in 2025 behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage einer Vorauszahlungsbürgschaft in Höhe von 65 % der...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Für den Fall einer absehbaren Lieferung in 2025 behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage einer Vorauszahlungsbürgschaft in Höhe von 65 % der Auftragssumme, vorzulegen mit erster Abschlagsrechnung in selbiger Höhe nach Auftragserteilung, zu vereinbaren.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04HQEC
Die Angebotseinreichung erfolgt ausschließlich in Textform über die vom AG genutzte elektronische Vergabeplattform...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04HQEC
Die Angebotseinreichung erfolgt ausschließlich in Textform über die vom AG genutzte elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de. Zur Fristwahrung kommt es auf den Zeitpunkt der Einreichung auf der Vergabeplattform an. Der Bieter trägt das Übermittlungsrisiko und ist für den fristgerechten Eingang des vollständigen Angebotes verantwortlich. Andere Zustellungsformen (z.B. E-Mail oder Fax) ersetzen die oben genannte Form nicht. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und vollständig, d.h. einschließlich aller geforderten Unterlagen auf der Vergabeplattform hochzuladen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: PF 101364
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3202📞
Fax: +49 341977-1049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 150-467840 (2024-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 EUR 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts. Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1)...”
Zusätzliche Informationen
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts. Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Da im Formular die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch 1,00 EURO entschieden.
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 035 24
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-11-05 📅
Titel: Lieferung, Inbetriebsetzung und Einweisung von mobilen Röntgengeräten für die Radiologie
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Siemens Healthineers AG
Nationale Registrierungsnummer: HRB 237558
Postanschrift: Karlheinz-Kaske-Str. 2
Postleitzahl: 91052
Postort: Erlangen
Region: Erlangen, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: xxx@siemens-healthineers.com📧
Telefon: +49 9131840📞
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y045Y74” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber. 1) gegen § 134 verstoßen hat oder; 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2024/S 220-689002 (2024-11-11)