Auftragsbekanntmachung (2024-02-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mobile Sammlung, Beförderung und Verwertung/Beseitigung von gefährlichen Abfällen
Reference number: 2024-08-GB2-EU
Kurze Beschreibung:
“Mobile Sammlung, Beförderung und Verwertung/Beseitigung von gefährlichen Abfällen”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“- Durchführung der mobilen Schadstoffsammlung gemäß Tourenplan der Regionen Meißen und Riesa-Großenhain (Prognose pro Jahr: 261,0 Stunden Annahmezeit, 238...”
Beschreibung der Beschaffung
- Durchführung der mobilen Schadstoffsammlung gemäß Tourenplan der Regionen Meißen und Riesa-Großenhain (Prognose pro Jahr: 261,0 Stunden Annahmezeit, 238 Anfahrten)
- Verwertung und Beseitigung von gefährlichen Abfällen (Prognose pro Jahr: 800 kg ASN 15 01 10*, 60 kg ASN 15 02 02*, 3000 kg ASN 16 05 04*, 300 kg ASN 16 05 07*, 450 kg ASN 16 05 08*, 12000 kg ASN 20 01 13*, 850 kg ASN 20 01 14*, 1200 kg ASN 20 01 15*, 130 kg ASN 20 01 17*, 4300 kg ASN 20 01 19*, 300 kg ASN 20 01 21*, 7500 kg ASN 20 01 26*, 30000 kg ASN 20 01 27*, 1300 kg ASN 20 01 29*, 300 kg ASN 20 01 32, 3500 kg ASN 20 01 33*)
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Ort der Leistung: Meißen🏙️
Dauer: 2 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Kriterium:
“Wirtschaftlichstes Angebot (Vergleichspreis) gem. Formblatt V-II-10” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“- Durchführung der mobilen Schadstoffsammlung gemäß Tourenplan der Regionen Sächsische Schweiz und Weißeritzkreis (Prognose pro Jahr: 297,0 Stunden...”
Beschreibung der Beschaffung
- Durchführung der mobilen Schadstoffsammlung gemäß Tourenplan der Regionen Sächsische Schweiz und Weißeritzkreis (Prognose pro Jahr: 297,0 Stunden Annahmezeit, 321 Anfahrten)
- Verwertung und Beseitigung von gefährlichen Abfällen (Prognose pro Jahr: 900 kg ASN 15 01 10*, 60 kg ASN 15 02 02*, 3300 kg ASN 16 05 04*, 400 kg ASN 16 05 07*, 400 kg ASN 16 05 08*, 14000 kg ASN 20 01 13*, 1000 kg ASN 20 01 14*, 1500 kg ASN 20 01 15*, 200 kg ASN 20 01 17*, 3500 kg ASN 20 01 19*, 400 kg ASN 20 01 21*, 7000 kg ASN 20 01 26*, 30000 kg ASN 20 01 27*, 1800 kg ASN 20 01 29*, 350 kg ASN 20 01 32, 3500 kg ASN 20 01 33*)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es gilt der § 55 VgV.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 135
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein der zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte (Anzahl, Qualifikation),
— Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen technischen Ausrüstungen und Geräte.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen vorzulegen:
— mindestens ein Referenznachweis aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Menge; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer); Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung,
— Übersicht über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Nachweis der verfügbaren, für die Ausführung der Leistungen erforderlichen technischen Ausrüstungen und Geräte.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er auf Anforderung die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme eines Jahres”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: Id
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 032-092482 (2024-02-12)