Für Telekommunikationsdienstleistungen des AOK-Multiservicenetzes werden neue Auftragnehmer gesucht. Der Auftrag wird in zwei Lose aufgeteilt: Los 1: Sprache: Telekommunikationsdienstleistungen im Festnetz und vom Festnetz zum Mobilfunknetz inklusive physischer Anbindung aller Standorte der Auftraggeberinnen. Los 2: Mobilfunk: Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im digitalen Mobilfunknetz sowie Kommunikationsleistungen ins Festnetz einschließlich mobilen Endgeräten, SIM-Karten (physisch und digital) und Zubehör sowie Bereitstellung eines SMS-Gateways, um SMS-Nachrichten direkt an alle deutschen Mobilfunknetzbetreiber zu versenden und zu empfangen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-27.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mobilfunk und Sprache
Referenznummer: 2024-09-26-SYS-ARN
Kurze Beschreibung:
Für Telekommunikationsdienstleistungen des AOK-Multiservicenetzes werden neue Auftragnehmer gesucht. Der Auftrag wird in zwei Lose aufgeteilt: Los 1: Sprache: Telekommunikationsdienstleistungen im Festnetz und vom Festnetz zum Mobilfunknetz inklusive physischer Anbindung aller Standorte der Auftraggeberinnen. Los 2: Mobilfunk: Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im digitalen Mobilfunknetz sowie Kommunikationsleistungen ins Festnetz einschließlich mobilen Endgeräten, SIM-Karten (physisch und digital) und Zubehör sowie Bereitstellung eines SMS-Gateways, um SMS-Nachrichten direkt an alle deutschen Mobilfunknetzbetreiber zu versenden und zu empfangen.
Für Telekommunikationsdienstleistungen des AOK-Multiservicenetzes werden neue Auftragnehmer gesucht. Der Auftrag wird in zwei Lose aufgeteilt: Los 1: Sprache: Telekommunikationsdienstleistungen im Festnetz und vom Festnetz zum Mobilfunknetz inklusive physischer Anbindung aller Standorte der Auftraggeberinnen. Los 2: Mobilfunk: Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im digitalen Mobilfunknetz sowie Kommunikationsleistungen ins Festnetz einschließlich mobilen Endgeräten, SIM-Karten (physisch und digital) und Zubehör sowie Bereitstellung eines SMS-Gateways, um SMS-Nachrichten direkt an alle deutschen Mobilfunknetzbetreiber zu versenden und zu empfangen.
Produkte/Dienstleistungen: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Sprache
Geschätzter Wert ohne MwSt: 114 200 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Das Los "Sprache" umfasst die Erbringung sämtlicher Telekommunikationsdienstleistungen im Festnetz und vom Festnetz zum Mobilfunknetz nach Maßgabe der in der Leistungsbeschreibung benannten Regelungen für alle Standorte der AG, die sich in Deutschland befinden. Dies umfasst Betrieb und Instandhaltung eines Sprachnetzes, Anbindung der einzelnen Rechenzentrums-Standorte über zentrale und dezentrale SIP-Trunks, die Erbringung von Sprachdienstleistungen, die Anbindung von kleineren Standorten (z.B. Geschäftsstellen der AOK) über DSL- bzw. über IP-Anschlüsse sowie auch Sprachfestnetz-anhängige Leistungen wie z.B. virtuelle Servicerufnummern, eine Hotspotlösung oder ein Administrations-Portal. Gemäß Ziffer 1.9 des Vertrags sind über die Auftraggeberinnen hinaus weitere Begünstigte abrufberechtigt.
Das Los "Sprache" umfasst die Erbringung sämtlicher Telekommunikationsdienstleistungen im Festnetz und vom Festnetz zum Mobilfunknetz nach Maßgabe der in der Leistungsbeschreibung benannten Regelungen für alle Standorte der AG, die sich in Deutschland befinden. Dies umfasst Betrieb und Instandhaltung eines Sprachnetzes, Anbindung der einzelnen Rechenzentrums-Standorte über zentrale und dezentrale SIP-Trunks, die Erbringung von Sprachdienstleistungen, die Anbindung von kleineren Standorten (z.B. Geschäftsstellen der AOK) über DSL- bzw. über IP-Anschlüsse sowie auch Sprachfestnetz-anhängige Leistungen wie z.B. virtuelle Servicerufnummern, eine Hotspotlösung oder ein Administrations-Portal. Gemäß Ziffer 1.9 des Vertrags sind über die Auftraggeberinnen hinaus weitere Begünstigte abrufberechtigt.
Zusätzliche Informationen:
Höchstgrenze für das Abrufvolumen ist (gerechnet auf eine maximale Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerung und Outphasing von insgesamt 96 Monaten): Los 1: 123,4 Mio. EUR (netto, ohne Umsatzsteuer) Das Höchstabrufvolumen ist nicht mit dem Auftragswert zu verwechseln und berücksichtigt angemessene Risikopuffer.
Höchstgrenze für das Abrufvolumen ist (gerechnet auf eine maximale Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerung und Outphasing von insgesamt 96 Monaten): Los 1: 123,4 Mio. EUR (netto, ohne Umsatzsteuer) Das Höchstabrufvolumen ist nicht mit dem Auftragswert zu verwechseln und berücksichtigt angemessene Risikopuffer.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentliche Fernsprechdienste📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Näheres zu den Leistungsorten im Zuschlagsfall ergibt sich (auch unter Berücksichtigung von datenschutzrechtlichen Anforderungen) jeweils aus den losbezogenen Vertragsbedingungen und der losbezogenen Leistungsbeschreibung.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 72 Monate
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Anfangslaufzeit dieses Vertrags beträgt vier (4) Jahre ab Aufnahme des Regelbetriebs bei der letzten Auftraggeberin. Die Transition muss bis spätestens bis 31.12.2025 abgeschlossen sein. Der Vertrag verlängert sich am Ende der Anfangslaufzeit (bzw. der ersten Verlängerten Laufzeit) automatisch um jeweils ein (1) Jahr und insgesamt um maximal 2 (zwei) Jahre, wenn die Auftraggeberinnen der Verlängerung nicht jeweils zuvor mit einer Frist von 12 (zwölf) Monaten widersprechen (die "Verlängerte Laufzeit", gemeinsam mit der Anfangslaufzeit und dem Outphasing die "Vertragslaufzeit"). Darüber hinaus wird der Auftragnehmer die in § 30 Abs. 3 des jeweiligen Vertrags genannten Vertragsleistungen auf Wunsch der Auftraggeberinnen ganz oder teilweise auch nach dem Ende der Anfangslaufzeit oder der Verlängerten Laufzeit oder nach einer Kündigung zu den bislang vereinbarten Konditionen weiter erbringen. Diese Leistungserbringung gilt höchstens für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach dem Ende der Anfangslaufzeit oder der Verlängerten Laufzeit des Vertrags.
Die Anfangslaufzeit dieses Vertrags beträgt vier (4) Jahre ab Aufnahme des Regelbetriebs bei der letzten Auftraggeberin. Die Transition muss bis spätestens bis 31.12.2025 abgeschlossen sein. Der Vertrag verlängert sich am Ende der Anfangslaufzeit (bzw. der ersten Verlängerten Laufzeit) automatisch um jeweils ein (1) Jahr und insgesamt um maximal 2 (zwei) Jahre, wenn die Auftraggeberinnen der Verlängerung nicht jeweils zuvor mit einer Frist von 12 (zwölf) Monaten widersprechen (die "Verlängerte Laufzeit", gemeinsam mit der Anfangslaufzeit und dem Outphasing die "Vertragslaufzeit"). Darüber hinaus wird der Auftragnehmer die in § 30 Abs. 3 des jeweiligen Vertrags genannten Vertragsleistungen auf Wunsch der Auftraggeberinnen ganz oder teilweise auch nach dem Ende der Anfangslaufzeit oder der Verlängerten Laufzeit oder nach einer Kündigung zu den bislang vereinbarten Konditionen weiter erbringen. Diese Leistungserbringung gilt höchstens für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach dem Ende der Anfangslaufzeit oder der Verlängerten Laufzeit des Vertrags.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gem. Katalog der Vergabeunterlagen
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Mobilfunk
Geschätzter Wert ohne MwSt: 71 100 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Los 2: Mobilfunk: Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im digitalen Mobilfunknetz sowie Kommunikationsleistungen ins Festnetz einschließlich mobilen Endgeräten, SIM-Karten (physisch und digital) und Zubehör sowie Bereitstellung eines SMS-Gateways, um SMS-Nachrichten direkt an alle deutschen Mobilfunknetzbetreiber zu versenden und zu empfangen. Das Los "Mobilfunk" umfasst Sprach- und Datenkommunikationsleistungen in einem digitalen Mobilfunknetz einschließlich Beschaffung von Endgeräten, Mobilfunkkarten aller Art und Zubehör. Weiterhin enthalten sind Kommunikationsleistungen in alle Netze sowie Datenkommunikation auf den aktuellen Standards. Außerdem beinhaltet das Los die Bereitstellung eines SMS-Gateway mit Direktanbindung an alle nationalen Providernetze sowie optional anzubietende Leistungen zu Device Lifecycle Management (DLM) und Mobile Device Management (MDM). Gemäß Ziffer 1.9 des Vertrags sind über die Auftraggeberinnen hinaus weitere Begünstigte abrufberechtigt.
Los 2: Mobilfunk: Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im digitalen Mobilfunknetz sowie Kommunikationsleistungen ins Festnetz einschließlich mobilen Endgeräten, SIM-Karten (physisch und digital) und Zubehör sowie Bereitstellung eines SMS-Gateways, um SMS-Nachrichten direkt an alle deutschen Mobilfunknetzbetreiber zu versenden und zu empfangen. Das Los "Mobilfunk" umfasst Sprach- und Datenkommunikationsleistungen in einem digitalen Mobilfunknetz einschließlich Beschaffung von Endgeräten, Mobilfunkkarten aller Art und Zubehör. Weiterhin enthalten sind Kommunikationsleistungen in alle Netze sowie Datenkommunikation auf den aktuellen Standards. Außerdem beinhaltet das Los die Bereitstellung eines SMS-Gateway mit Direktanbindung an alle nationalen Providernetze sowie optional anzubietende Leistungen zu Device Lifecycle Management (DLM) und Mobile Device Management (MDM). Gemäß Ziffer 1.9 des Vertrags sind über die Auftraggeberinnen hinaus weitere Begünstigte abrufberechtigt.
Zusätzliche Informationen:
Höchstgrenze für das Abrufvolumen ist (gerechnet auf eine maximale Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerung und Outphasing von insgesamt 96 Monaten): Los 2: 88,6 Mio. EUR (netto, ohne Umsatzsteuer) Das Höchstabrufvolumen ist nicht mit dem Auftragswert zu verwechseln und berücksichtigt angemessene Risikopuffer.
Höchstgrenze für das Abrufvolumen ist (gerechnet auf eine maximale Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerung und Outphasing von insgesamt 96 Monaten): Los 2: 88,6 Mio. EUR (netto, ohne Umsatzsteuer) Das Höchstabrufvolumen ist nicht mit dem Auftragswert zu verwechseln und berücksichtigt angemessene Risikopuffer.
Produkte/Dienstleistungen: Mobiltelefondienste📦 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-29 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
Die verlängerte Laufzeit in Form von 2 möglichen Verlängerungen von 1 Jahr begründet sich durch die sehr hohen Transitions- und Exit-Aufwände, die jeweils mit weiteren maximal 12 Monaten angesetzt sind. Im Falle des Loses 1 Sprache müssen im Falle eines neuen Providers physische Kommunikations-Leitungen in die Rechenzentren der AOK-Gemeinschaft geplant und tiefbautechnisch gelegt werden. Der Bestandsprovider muss die heute vorhandenen Leitungen rückbauen. Eine besondere Herausforderung ist zudem, dass sich Bestandsprovider und neuer Anbieter bzgl. technischer "Umschaltung" eng abstimmen müssen. Evtl. muss auch der Bestandsprovider neue Leitungen legen, da sich die Anforderungen an knoten- und kantenfreie Verbindungen im Rahmen der Hochverfügbarkeit deutlich erhöht haben. Im Falle des Loses 2 Mobilfunk sind eine hohe Anzahl an Einzelkartenverträgen sowie private Rufnummernanteile auf dienstlichen Verträgen zum neuen AN zu portieren. Die Herausforderung bei der Portierung der Bestandsverträge liegt in der individuellen Laufzeit der Einzelverträge beim Bestandsprovider: Erst wenn ein Vertrag ausläuft, kann dieser portiert werden. Da vor Zuschlag zu Los 2 Vertragsverlängerungen beim Bestandsprovider nicht ausgesetzt werden können, ist ein regulierendes Eingreifen vor Zuschlag auch nicht ohne finanzielle Einbußen möglich. Daneben sind vom AN die AG-spezifischen Tarife aufzusetzen und zu testen, da die marktüblichen Abrechnungssysteme solche speziellen Tarife nicht als Standard hinterlegt haben und diese folglich speziell implementiert werden müssen. Im Falle des SMS-Gateways muss ebenfalls ein störungsfreier Übergang erfolgen.
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Die verlängerte Laufzeit in Form von 2 möglichen Verlängerungen von 1 Jahr begründet sich durch die sehr hohen Transitions- und Exit-Aufwände, die jeweils mit weiteren maximal 12 Monaten angesetzt sind. Im Falle des Loses 1 Sprache müssen im Falle eines neuen Providers physische Kommunikations-Leitungen in die Rechenzentren der AOK-Gemeinschaft geplant und tiefbautechnisch gelegt werden. Der Bestandsprovider muss die heute vorhandenen Leitungen rückbauen. Eine besondere Herausforderung ist zudem, dass sich Bestandsprovider und neuer Anbieter bzgl. technischer "Umschaltung" eng abstimmen müssen. Evtl. muss auch der Bestandsprovider neue Leitungen legen, da sich die Anforderungen an knoten- und kantenfreie Verbindungen im Rahmen der Hochverfügbarkeit deutlich erhöht haben. Im Falle des Loses 2 Mobilfunk sind eine hohe Anzahl an Einzelkartenverträgen sowie private Rufnummernanteile auf dienstlichen Verträgen zum neuen AN zu portieren. Die Herausforderung bei der Portierung der Bestandsverträge liegt in der individuellen Laufzeit der Einzelverträge beim Bestandsprovider: Erst wenn ein Vertrag ausläuft, kann dieser portiert werden. Da vor Zuschlag zu Los 2 Vertragsverlängerungen beim Bestandsprovider nicht ausgesetzt werden können, ist ein regulierendes Eingreifen vor Zuschlag auch nicht ohne finanzielle Einbußen möglich. Daneben sind vom AN die AG-spezifischen Tarife aufzusetzen und zu testen, da die marktüblichen Abrechnungssysteme solche speziellen Tarife nicht als Standard hinterlegt haben und diese folglich speziell implementiert werden müssen. Im Falle des SMS-Gateways muss ebenfalls ein störungsfreier Übergang erfolgen.
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-10-29 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-10-23 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1) Berufs-oder Handelsregister: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Berufs- oder Handelsregister von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(1) Berufs-oder Handelsregister: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Berufs- oder Handelsregister von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(2) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die zuvor genannte Erklärung für jeden Unterauftragnehmer einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(2) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die zuvor genannte Erklärung für jeden Unterauftragnehmer einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen: Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen: Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
(1) Zertifizierungen: Für unser Unternehmen bestehen folgende aktuell (=zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) gültige Zertifizierungen: -ISO/IEC 27001 - (im Falle einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines eignungsverleihenden Nachunternehmers: nachzuweisen durch das mit dem Betrieb des Services beauftragte/ verantwortliche Mitglied der Bietergemeinschaft oder den eignungsverleihende Nachunternehmer) oder gleichwertig -ISO 9001 - Qualitätsmanagement oder gleichwertig Zum Nachweis der Zertifizierungen sind Kopien der jeweiligen Zertifizierungen einzureichen. Bei den oben genannten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen.
(1) Zertifizierungen: Für unser Unternehmen bestehen folgende aktuell (=zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) gültige Zertifizierungen: -ISO/IEC 27001 - (im Falle einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines eignungsverleihenden Nachunternehmers: nachzuweisen durch das mit dem Betrieb des Services beauftragte/ verantwortliche Mitglied der Bietergemeinschaft oder den eignungsverleihende Nachunternehmer) oder gleichwertig -ISO 9001 - Qualitätsmanagement oder gleichwertig Zum Nachweis der Zertifizierungen sind Kopien der jeweiligen Zertifizierungen einzureichen. Bei den oben genannten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen.
(2) Referenzen: (1) Der Bieter weist anhand von mindestens einem nachprüfbaren Referenzauftrag in den letzten 4 Jahren (gerechnet vom Tag der Angebotsfrist) nach, die Einrichtung hochverfügbarer Session Initiation Protocol (SIP)-Trunks über zwei Rechenzentrumsstandorte ausgeführt zu haben. (2) Der Bieter weist anhand von mindestens einem nachprüfbaren Referenzauftrag in den letzten 4 Jahren (gerechnet vom Tag der Angebotsfrist) nach, die Realisierung von Anbindungen von IP Basis- und Anlagenanschlüssen, sowie DSL-Anschlüssen ausgeführt zu haben. (3) Der Bieter weist anhand einem prüfbaren Referenzauftrag nach, dass er seit mindestens 3 Jahren (gerechnet vom Tag der Angebotsfrist) Leistungen unter Anwendung der EU-Datenschutzgrundverordnung erbracht hat. Verletzungen dieser Verordnung in diesem Zeitraum waren nicht auf seine Leistungserbringung zurückzuführen oder sind nicht aufgetreten. Bei den oben genannten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen. Es sind bei allen Referenzen nur Aufträge über Leistungen aus den für das Eignungskriterium vorgegebenen Zeitraum zu benennen. Ältere Referenzen werden nicht berücksichtigt. Die Referenzen müssen den in den Formblättern enthaltenen Hinweisen und Anforderungen entsprechen. Anonymisierte Referenzen erfüllen die Anforderungen nicht. Je Einzelreferenzerklärung soll das befüllte Formblatt nicht mehr als 2 DIN A4 Seiten in ausgedruckter Form umfassen. Bei jeder Referenz muss der Bieter/ die Bietergemeinschaft Angaben zum Titel des Referenzprojekts, Name des auftraggebenden Unternehmens, Ansprechpartner/-in der Referenz, Auftragsvolumen in Euro und Beschreibung der Detailleistung vornehmen.
(2) Referenzen: (1) Der Bieter weist anhand von mindestens einem nachprüfbaren Referenzauftrag in den letzten 4 Jahren (gerechnet vom Tag der Angebotsfrist) nach, die Einrichtung hochverfügbarer Session Initiation Protocol (SIP)-Trunks über zwei Rechenzentrumsstandorte ausgeführt zu haben. (2) Der Bieter weist anhand von mindestens einem nachprüfbaren Referenzauftrag in den letzten 4 Jahren (gerechnet vom Tag der Angebotsfrist) nach, die Realisierung von Anbindungen von IP Basis- und Anlagenanschlüssen, sowie DSL-Anschlüssen ausgeführt zu haben. (3) Der Bieter weist anhand einem prüfbaren Referenzauftrag nach, dass er seit mindestens 3 Jahren (gerechnet vom Tag der Angebotsfrist) Leistungen unter Anwendung der EU-Datenschutzgrundverordnung erbracht hat. Verletzungen dieser Verordnung in diesem Zeitraum waren nicht auf seine Leistungserbringung zurückzuführen oder sind nicht aufgetreten. Bei den oben genannten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen. Es sind bei allen Referenzen nur Aufträge über Leistungen aus den für das Eignungskriterium vorgegebenen Zeitraum zu benennen. Ältere Referenzen werden nicht berücksichtigt. Die Referenzen müssen den in den Formblättern enthaltenen Hinweisen und Anforderungen entsprechen. Anonymisierte Referenzen erfüllen die Anforderungen nicht. Je Einzelreferenzerklärung soll das befüllte Formblatt nicht mehr als 2 DIN A4 Seiten in ausgedruckter Form umfassen. Bei jeder Referenz muss der Bieter/ die Bietergemeinschaft Angaben zum Titel des Referenzprojekts, Name des auftraggebenden Unternehmens, Ansprechpartner/-in der Referenz, Auftragsvolumen in Euro und Beschreibung der Detailleistung vornehmen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Versicherung Der gemäß § 25 des jeweiligen Vertrags geforderte Versicherungsschutz muss bis zum Ende des Vertrags aufrecht erhalten werden und ist innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsbeginn den Auftraggeberinnen nachzuweisen. (2) Bürgschaft Die gemäß § 28 des jeweiligen Vertrags geforderte Bürgschaft muss bis zum Ende des Vertrags aufrecht erhalten werden und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsbeginn den Auftraggeberinnen nachzuweisen. (3) Datenschutz Die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Auftraggeberinnen zu Sozialdaten, personenbezogenen Daten und sonstigen Daten werden uneingeschränkt durch den Bieter/ die Bietergemeinschaft bzw. eventuelle Nach- und Drittunternehmer über die komplette Vertragslaufzeit erfüllt.
(1) Versicherung Der gemäß § 25 des jeweiligen Vertrags geforderte Versicherungsschutz muss bis zum Ende des Vertrags aufrecht erhalten werden und ist innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsbeginn den Auftraggeberinnen nachzuweisen. (2) Bürgschaft Die gemäß § 28 des jeweiligen Vertrags geforderte Bürgschaft muss bis zum Ende des Vertrags aufrecht erhalten werden und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsbeginn den Auftraggeberinnen nachzuweisen. (3) Datenschutz Die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Auftraggeberinnen zu Sozialdaten, personenbezogenen Daten und sonstigen Daten werden uneingeschränkt durch den Bieter/ die Bietergemeinschaft bzw. eventuelle Nach- und Drittunternehmer über die komplette Vertragslaufzeit erfüllt.
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Bundesrepublik Deutschland.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Nationale Registrierungsnummer: GsR634B
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Telefon: +49 3034646-0📞
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Gesundheit
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH20E/documents🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH20E🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKH20E🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKH20E
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 191-589224 (2024-09-27)
Auftragsbekanntmachung (2024-10-02) Objekt Beschreibung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 114 200 000 EUR 💰
71 100 000 EUR 💰
Verfahren Art des Verfahrens
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Wichtiger Hinweis zu den Vergabeunterlagen: Für die Vorbereitung der Teilnahme und Angebotserstellung in diesem Vergabeverfahren erhält der Bieter vertrauliche Informationen. Der Bieter hat daher eine Erklärung über die Geheimhaltungsverpflichtung zur Kenntnis zu nehmen, zu unterzeichnen und dann unterzeichnet an die Vergabestelle zurücksenden. Erst im Anschluss daran werden die folgenden weiteren Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt: - Los 1: Anhang S2 zur Leistungsbeschreibung (Inventarliste), Anhang S3 zur Leistungsbeschreibung (Standort- und Mengenliste) und Anhang S5 zur Leistungsbeschreibung (AOK Security Policy 5.1); - Los 2: Anhang M5 zur Leistungsbeschreibung (AOK Security Policy 5.1).
Wichtiger Hinweis zu den Vergabeunterlagen: Für die Vorbereitung der Teilnahme und Angebotserstellung in diesem Vergabeverfahren erhält der Bieter vertrauliche Informationen. Der Bieter hat daher eine Erklärung über die Geheimhaltungsverpflichtung zur Kenntnis zu nehmen, zu unterzeichnen und dann unterzeichnet an die Vergabestelle zurücksenden. Erst im Anschluss daran werden die folgenden weiteren Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt: - Los 1: Anhang S2 zur Leistungsbeschreibung (Inventarliste), Anhang S3 zur Leistungsbeschreibung (Standort- und Mengenliste) und Anhang S5 zur Leistungsbeschreibung (AOK Security Policy 5.1); - Los 2: Anhang M5 zur Leistungsbeschreibung (AOK Security Policy 5.1).
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-02+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
Wichtiger Hinweis zu den Vergabeunterlagen: Für die Vorbereitung der Teilnahme und Angebotserstellung in diesem Vergabeverfahren erhält der Bieter vertrauliche Informationen. Der Bieter hat daher eine Erklärung über die Geheimhaltungsverpflichtung zur Kenntnis zu nehmen, zu unterzeichnen und dann unterzeichnet an die Vergabestelle zurücksenden. Erst im Anschluss daran werden die folgenden weiteren Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt: - Los 1: Anhang S2 zur Leistungsbeschreibung (Inventarliste), Anhang S3 zur Leistungsbeschreibung (Standort- und Mengenliste) und Anhang S5 zur Leistungsbeschreibung (AOK Security Policy 5.1); - Los 2: Anhang M5 zur Leistungsbeschreibung (AOK Security Policy 5.1).
Wichtiger Hinweis zu den Vergabeunterlagen: Für die Vorbereitung der Teilnahme und Angebotserstellung in diesem Vergabeverfahren erhält der Bieter vertrauliche Informationen. Der Bieter hat daher eine Erklärung über die Geheimhaltungsverpflichtung zur Kenntnis zu nehmen, zu unterzeichnen und dann unterzeichnet an die Vergabestelle zurücksenden. Erst im Anschluss daran werden die folgenden weiteren Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt: - Los 1: Anhang S2 zur Leistungsbeschreibung (Inventarliste), Anhang S3 zur Leistungsbeschreibung (Standort- und Mengenliste) und Anhang S5 zur Leistungsbeschreibung (AOK Security Policy 5.1); - Los 2: Anhang M5 zur Leistungsbeschreibung (AOK Security Policy 5.1).
Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund eines technischen Problems wurde der unter "Zusätzlichen Angaben" eingetragene Hinweis zur Einreichung einer Geheimhaltungsverpflichtung nicht veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund wird der bereits in dem oben genannten Feld eingetragene Hinweis nun nochmals an anderer Stelle eingetragen.
Aufgrund eines technischen Problems wurde der unter "Zusätzlichen Angaben" eingetragene Hinweis zur Einreichung einer Geheimhaltungsverpflichtung nicht veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund wird der bereits in dem oben genannten Feld eingetragene Hinweis nun nochmals an anderer Stelle eingetragen.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 25aabc5c-0b51-4e05-bf1d-35fdf107a78d-01
Quelle: OJS 2024/S 193-594731 (2024-10-02)
Auftragsbekanntmachung (2024-10-11) Objekt Beschreibung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 114 200 000 EUR 💰
71 100 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-18 10:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-11-18 10:01:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-11-11 00:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-11+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text: Die Angebotsfrist wurde auf den 18.11.2024 um 10.00 Uhr verlängert.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2024-10-11 📅
Andere zusätzliche Informationen
Fristverlängerung
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 979e1c7d-cff6-44cc-b8fb-27ed0db16bcc-01
Quelle: OJS 2024/S 201-622946 (2024-10-11)
Auftragsbekanntmachung (2024-11-15) Objekt Beschreibung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 114 200 000 EUR 💰
71 100 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-25 10:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-11-25 10:01:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-11-15 00:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-15+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
Die Angebotsfrist wird auf den 25.11.2024 um 10:00 Uhr verlängert. Bieterfragen können bis einschließlich den 15.11.2024 gestellt werden.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2024-11-14 📅
Andere zusätzliche Informationen
Fristverlängerung
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: a0366200-97ba-452a-b91f-052ebf9ddea3-01
Quelle: OJS 2024/S 224-700362 (2024-11-15)