Für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg soll ein integriertes, verkehrsmittelübergreifendes Verkehrskonzept erstellt werden. Mit den auf Landes- Kreis- und regionaler Ebene vorliegenden Konzepten und deren (Teil-)Betrachtungen zur Mobilität wurden Grundlagen geschaffen, die nun übergreifend in einen für alle Kommunen der Entwicklungsagentur gültigen Mobilitätsentwicklungsplan (MEP) eingearbeitet werden sollen. Vor dem Hintergrund der sich stetig wandelnden gesellschaftlichen und räumlichen Rahmenbedingungen ist dieser mit einem Planungshorizont für 2040 zu versehen. Diese Rahmenbedingungen sind insbesondere gekennzeichnet durch: − Klimawandel und die dadurch erforderliche Mobilitätswende; − Demografischer Wandel; − Veränderte Haushaltsstrukturen und Wohnformen; − Stadt- und Regionalentwicklung; − Digitalisierung und technologische Entwicklung. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Dies führt vor allem zu Fragen nach Anreizen zur Veränderung der Verkehrsmittelwahl. Gewünscht ist eine Ausrichtung zum Umweltverbund, so dass die damit zusammenhängenden Fragestellungen zur zukünftigen Konzeption des Verkehrsgeschehens in der Region zu untersuchen und zu bewerten sind. Damit soll auch eine Grundlage geschaffen werden, die finanziellen Mittel im Verkehrssektor zielgerichtet und effizient einzusetzen. Die übergeordneten Leitsätze dazu lauten: Der Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg soll für die Bürgerinnen und Bürger, Beschäftigten, Besucherinnen und Besucher, für Industrie, Handel, Dienstleistung, Erholung und Freizeit weiterhin attraktiv und mit einem hohen Maß an Lebensqualität gestaltet sein. Ferner soll die Region den Anforderungen zukünftiger Generationen entsprechen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zur Erreichung dieser Ziele wird ein Mobilitätsentwicklungsplan unter dem Titel „Mobilitätsentwicklungsplan (MEP) für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg“ erarbeitet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-28.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mobilitätsentwicklungsplan Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg
Referenznummer: ZV-K2-24-0827000-4121.01
Kurze Beschreibung:
Für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg soll ein integriertes, verkehrsmittelübergreifendes Verkehrskonzept erstellt werden. Mit den auf Landes- Kreis- und regionaler Ebene vorliegenden Konzepten und deren (Teil-)Betrachtungen zur Mobilität wurden Grundlagen geschaffen, die nun übergreifend in einen für alle Kommunen der Entwicklungsagentur gültigen Mobilitätsentwicklungsplan (MEP) eingearbeitet werden sollen. Vor dem Hintergrund der sich stetig wandelnden gesellschaftlichen und räumlichen Rahmenbedingungen ist dieser mit einem Planungshorizont für 2040 zu versehen.
Diese Rahmenbedingungen sind insbesondere gekennzeichnet durch:
− Klimawandel und die dadurch erforderliche Mobilitätswende;
− Demografischer Wandel;
− Veränderte Haushaltsstrukturen und Wohnformen;
− Stadt- und Regionalentwicklung;
− Digitalisierung und technologische Entwicklung.
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Dies führt vor allem zu Fragen nach Anreizen zur Veränderung der Verkehrsmittelwahl. Gewünscht ist eine Ausrichtung zum Umweltverbund, so dass die damit zusammenhängenden Fragestellungen zur zukünftigen Konzeption des Verkehrsgeschehens in der Region zu untersuchen und zu bewerten sind. Damit soll auch eine Grundlage geschaffen werden, die finanziellen Mittel im Verkehrssektor zielgerichtet und effizient einzusetzen.
Die übergeordneten Leitsätze dazu lauten: Der Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg soll für die Bürgerinnen und Bürger, Beschäftigten, Besucherinnen und Besucher, für Industrie, Handel, Dienstleistung, Erholung und Freizeit weiterhin attraktiv und mit einem hohen Maß an Lebensqualität gestaltet sein. Ferner soll die Region den Anforderungen zukünftiger Generationen entsprechen.
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Zur Erreichung dieser Ziele wird ein Mobilitätsentwicklungsplan unter dem Titel „Mobilitätsentwicklungsplan (MEP) für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg“ erarbeitet.
Für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg soll ein integriertes, verkehrsmittelübergreifendes Verkehrskonzept erstellt werden. Mit den auf Landes- Kreis- und regionaler Ebene vorliegenden Konzepten und deren (Teil-)Betrachtungen zur Mobilität wurden Grundlagen geschaffen, die nun übergreifend in einen für alle Kommunen der Entwicklungsagentur gültigen Mobilitätsentwicklungsplan (MEP) eingearbeitet werden sollen. Vor dem Hintergrund der sich stetig wandelnden gesellschaftlichen und räumlichen Rahmenbedingungen ist dieser mit einem Planungshorizont für 2040 zu versehen.
Diese Rahmenbedingungen sind insbesondere gekennzeichnet durch:
− Klimawandel und die dadurch erforderliche Mobilitätswende;
− Demografischer Wandel;
− Veränderte Haushaltsstrukturen und Wohnformen;
− Stadt- und Regionalentwicklung;
− Digitalisierung und technologische Entwicklung.
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Dies führt vor allem zu Fragen nach Anreizen zur Veränderung der Verkehrsmittelwahl. Gewünscht ist eine Ausrichtung zum Umweltverbund, so dass die damit zusammenhängenden Fragestellungen zur zukünftigen Konzeption des Verkehrsgeschehens in der Region zu untersuchen und zu bewerten sind. Damit soll auch eine Grundlage geschaffen werden, die finanziellen Mittel im Verkehrssektor zielgerichtet und effizient einzusetzen.
Die übergeordneten Leitsätze dazu lauten: Der Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg soll für die Bürgerinnen und Bürger, Beschäftigten, Besucherinnen und Besucher, für Industrie, Handel, Dienstleistung, Erholung und Freizeit weiterhin attraktiv und mit einem hohen Maß an Lebensqualität gestaltet sein. Ferner soll die Region den Anforderungen zukünftiger Generationen entsprechen.
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Zur Erreichung dieser Ziele wird ein Mobilitätsentwicklungsplan unter dem Titel „Mobilitätsentwicklungsplan (MEP) für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg“ erarbeitet.
Der Erstellungsprozess des MEP lässt sich nach aktueller Planung in sieben Phasen unterteilen:
Phase 0: Projektmanagement (prozessbegleitend).
- Kick-Off mit dem AG zur Abstimmung des Projektumfangs, der Projektorganisation, der einzubindenden Stakeholder und des Projektterminplans.
- Definition von inhaltlichen Schwerpunkten.
- Regelmäßiges Überprüfen und Anpassen des Projektterminplans.
- Regelmäßige Abstimmungstermine mit dem AG.
- Zwischenberichte zu den einzelnen Projektphasen.
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Phase 1: Beteiligungsverfahren (prozessbegleitend).
- Stakeholder- und Bürgerbeteiligung planen.
- Beteiligung der Gremien der Entwicklungsagentur (Vorstand. Verwaltungsrat).
- Beteiligung der örtlichen Gremien der Gesellschafterkommunen der Entwicklungsagentur.
- Beteiligung der relevanten Fachbehörden und -verbände.
- Beteiligung der Öffentlichkeit durch passende Formate in den einzelnen Erstellungsphasen.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Phase 2: Bestandsanalyse und -erhebungen.
- Grundlagenermittlung unter Berücksichtigung bzw. Integration von sektoralen Plänen der EA, der Gesellschafter der EA und der Kiel-Region.
- Aufnahme der Verkehrsinfrastruktur, Verkehrsdaten und sozioökonomische Daten.
- Auswertung aller vorliegenden Untersuchungen und Datengrundlagen (Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Rendsburg, Klimaschutzteilkonzept Mobilität, sonstige relevante Gutachten).
- Ergänzende Verkehrserhebungen (Knotenstrom- und Querschnittszählungen. Kfz-Verkehr, Radverkehr).
- Erhebungen zum ruhenden Verkehr.
- Digitale Erhebung des Mobilitätsverhaltens der Bevölkerung.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Phase 3: SWOT-Analyse.
- Unter besonderer Berücksichtigung der Minimierung von THG-Emissionen:
Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV, ruhender und fließender Fahrradverkehr, fließender und ruhender Kfz-Verkehr, Wirtschaftsverkehr, Verkehrssicherheit, Verknüpfung der Verkehrsträger.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Phase 4: Zieldefinition und Maßnahmen.
- Entwicklung und Definition von klimagerechten Leitbildern und Zielen auf der Basis SWOT-Analyse (Zielsystem).
- Entwicklung und Definition von Szenarien.
- Ableitung von Indikatoren aus dem Zielsystem.
- Erstellung Maßnahmenpakete für alle Verkehrsträger.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Phase 5: Maßnahmendetaillierung und Wirkungsbetrachtung.
- Einzelmaßnahmen aus Maßnahmenpaketen mit Standortempfehlungen ableiten und priorisieren (Maßnahmen im Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV und SPN, motorisierten Individualverkehr, ruhenden Kfz-Verkehr, Wirtschaftsverkehr, Verbesserung der Verkehrssicherheit, Förderung des multimodalen Verkehrs und für Organisation und Management der Verkehrsangebote).
- Wirkungsbetrachtung der Einzelmaßnahmen anhand der Szenarien.
- Auswirkungen von Trends zur Mobilitätswende.
- Erstellung einer integrierten Netzkonzeption für den Fuß- und Radverkehr unter Berücksichtigung des MIV und des ÖPNV.
- Untersuchung und Bewertung von Varianten der Einzelmaßnahmen.
- Bewertung der Maßnahmen am Zielsystem.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Phase 6: Integriertes Umsetzungs- und Evaluationskonzept, Endbericht zum MEP.
- Zusammenführung der Einzelmaßnahmen zu einem integrierten Umsetzungskonzept.
- Priorisierung (kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen).
- Stufenkonzept, Abhängigkeit von Maßnahmen untereinander.
- Erstellung eines Evaluationskonzepts.
- Fördermöglichkeiten.
- Endbericht des MEP (Am Ende der Phase 6 wird die Verschriftlichung der letzten Ergebnisse und die Redaktion abgeschlossen. Anschließend wird der MEP in den Gremien der Entwicklungsagentur und bedarfsweise den örtlichen Gremien vorgestellt).
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Alle Dateien mit Ergebnissen und Dokumentationen sowie der MEP selbst gehen mit allen Rechten an den Auftraggeber über. Am Ende der Phase 6 ist die Verschriftlichung des MEP durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber , abzuschließen und sowohl im Lenkungskreis als auch in der Regionalkonferenz vorzustellen, zu diskutieren und ggf. zu überarbeiten.
Dieser Endbericht wird abschließend von den zuständigen Gremien verabschiedet. Die Berichte sowie die Endversion sind dem Auftraggeber, in einer druckfähigen Datei zur Verfügung zu stellen.
Der Erstellungsprozess des MEP lässt sich nach aktueller Planung in sieben Phasen unterteilen:
Phase 0: Projektmanagement (prozessbegleitend).
- Kick-Off mit dem AG zur Abstimmung des Projektumfangs, der Projektorganisation, der einzubindenden Stakeholder und des Projektterminplans.
- Definition von inhaltlichen Schwerpunkten.
- Regelmäßiges Überprüfen und Anpassen des Projektterminplans.
- Regelmäßige Abstimmungstermine mit dem AG.
- Zwischenberichte zu den einzelnen Projektphasen.
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Phase 1: Beteiligungsverfahren (prozessbegleitend).
- Stakeholder- und Bürgerbeteiligung planen.
- Beteiligung der Gremien der Entwicklungsagentur (Vorstand. Verwaltungsrat).
- Beteiligung der örtlichen Gremien der Gesellschafterkommunen der Entwicklungsagentur.
- Beteiligung der relevanten Fachbehörden und -verbände.
- Beteiligung der Öffentlichkeit durch passende Formate in den einzelnen Erstellungsphasen.
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Phase 2: Bestandsanalyse und -erhebungen.
- Grundlagenermittlung unter Berücksichtigung bzw. Integration von sektoralen Plänen der EA, der Gesellschafter der EA und der Kiel-Region.
- Aufnahme der Verkehrsinfrastruktur, Verkehrsdaten und sozioökonomische Daten.
- Auswertung aller vorliegenden Untersuchungen und Datengrundlagen (Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Rendsburg, Klimaschutzteilkonzept Mobilität, sonstige relevante Gutachten).
- Ergänzende Verkehrserhebungen (Knotenstrom- und Querschnittszählungen. Kfz-Verkehr, Radverkehr).
- Erhebungen zum ruhenden Verkehr.
- Digitale Erhebung des Mobilitätsverhaltens der Bevölkerung.
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Phase 3: SWOT-Analyse.
- Unter besonderer Berücksichtigung der Minimierung von THG-Emissionen:
Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV, ruhender und fließender Fahrradverkehr, fließender und ruhender Kfz-Verkehr, Wirtschaftsverkehr, Verkehrssicherheit, Verknüpfung der Verkehrsträger.
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Phase 4: Zieldefinition und Maßnahmen.
- Entwicklung und Definition von klimagerechten Leitbildern und Zielen auf der Basis SWOT-Analyse (Zielsystem).
- Entwicklung und Definition von Szenarien.
- Ableitung von Indikatoren aus dem Zielsystem.
- Erstellung Maßnahmenpakete für alle Verkehrsträger.
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Phase 5: Maßnahmendetaillierung und Wirkungsbetrachtung.
- Einzelmaßnahmen aus Maßnahmenpaketen mit Standortempfehlungen ableiten und priorisieren (Maßnahmen im Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV und SPN, motorisierten Individualverkehr, ruhenden Kfz-Verkehr, Wirtschaftsverkehr, Verbesserung der Verkehrssicherheit, Förderung des multimodalen Verkehrs und für Organisation und Management der Verkehrsangebote).
- Wirkungsbetrachtung der Einzelmaßnahmen anhand der Szenarien.
- Auswirkungen von Trends zur Mobilitätswende.
- Erstellung einer integrierten Netzkonzeption für den Fuß- und Radverkehr unter Berücksichtigung des MIV und des ÖPNV.
- Untersuchung und Bewertung von Varianten der Einzelmaßnahmen.
- Bewertung der Maßnahmen am Zielsystem.
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Phase 6: Integriertes Umsetzungs- und Evaluationskonzept, Endbericht zum MEP.
- Zusammenführung der Einzelmaßnahmen zu einem integrierten Umsetzungskonzept.
- Priorisierung (kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen).
- Stufenkonzept, Abhängigkeit von Maßnahmen untereinander.
- Erstellung eines Evaluationskonzepts.
- Fördermöglichkeiten.
- Endbericht des MEP (Am Ende der Phase 6 wird die Verschriftlichung der letzten Ergebnisse und die Redaktion abgeschlossen. Anschließend wird der MEP in den Gremien der Entwicklungsagentur und bedarfsweise den örtlichen Gremien vorgestellt).
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Alle Dateien mit Ergebnissen und Dokumentationen sowie der MEP selbst gehen mit allen Rechten an den Auftraggeber über. Am Ende der Phase 6 ist die Verschriftlichung des MEP durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber , abzuschließen und sowohl im Lenkungskreis als auch in der Regionalkonferenz vorzustellen, zu diskutieren und ggf. zu überarbeiten.
Dieser Endbericht wird abschließend von den zuständigen Gremien verabschiedet. Die Berichte sowie die Endversion sind dem Auftraggeber, in einer druckfähigen Datei zur Verfügung zu stellen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Postleitzahl: 24768
Stadt: Rendsburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rendsburg-Eckernförde
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Leistungserbringung
Nachhaltigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-19 08:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-19 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2024-08-19 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-08-12 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
5. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer,
vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
6. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inklusive
Leistungsportfolio (max. 4 DIN A4-Seiten).
Technische und berufliche Fähigkeiten
7. Angaben über mind. 2 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2021 - 2023) erbrachten und hinsichtlich Art und Umfang vergleichbarer Leistungen (hier:
Entwicklung eines Mobilitätsplans) unter Nennung von Leistungsumfang, Auftraggeber, Dauer
des Auftrages sowie Auftragssumme inklusive Angaben zu Ansprechpartnern mit
Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
7. Angaben über mind. 2 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2021 - 2023) erbrachten und hinsichtlich Art und Umfang vergleichbarer Leistungen (hier:
Entwicklung eines Mobilitätsplans) unter Nennung von Leistungsumfang, Auftraggeber, Dauer
des Auftrages sowie Auftragssumme inklusive Angaben zu Ansprechpartnern mit
Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bietergemeinschaften sind zugelassen.: Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bietergemeinschaften sind zugelassen.: Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR)
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 21 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Verstoß führt zum Ausschluss.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.evergabesh.deeingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.evergabesh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der eVergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Vorbefasstes Unternehmen: Die Leistungsbeschreibung dieser Ausschreibung wurde zum Teil von der Firma DREES & SOMMER SE angefertigt. Aus diesem Grund wird eine verlängerte Frist für die Einreichung der Angebote gewährt. Alle relevanten Unterlagen, die dem Unternehmen für die Erstellung der Leistungsbeschreibung zur Verfügung standen, sind ebenso den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Fördermittel: Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt eines positiven Förderbescheids des Landes (Projektträger IB.SH).
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
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2. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
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3. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
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4. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und abzugeben.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.evergabesh.deeingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.evergabesh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der eVergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Vorbefasstes Unternehmen: Die Leistungsbeschreibung dieser Ausschreibung wurde zum Teil von der Firma DREES & SOMMER SE angefertigt. Aus diesem Grund wird eine verlängerte Frist für die Einreichung der Angebote gewährt. Alle relevanten Unterlagen, die dem Unternehmen für die Erstellung der Leistungsbeschreibung zur Verfügung standen, sind ebenso den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Fördermittel: Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt eines positiven Förderbescheids des Landes (Projektträger IB.SH).
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
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2. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
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3. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
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4. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und abzugeben.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Nationale Registrierungsnummer: 01-2002-79
Postanschrift: Küterstrasse 30
Postleitzahl: 24103
Kontaktperson: Fachbereich 412
E-Mail: e-vergabe-beschaffung@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991940📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 126-390021 (2024-06-28)