Möblierung für den Neubau der Staatlichen Realschule Landshut

Stadt Landshut

Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um die Vergabe der Möblierung für das Neubauprojekt "Staatliche Realschule Landshut" in der Fuggerstraße 2 in 84034 Landshut, im Stadtteil Münchnerau. Die geplanten Leistungen umfassen die Lieferung und Montage von loser Möblierung wie Tische, Stühle, Bänke, Regale, Schränke, Garderoben und sonstige Einzelmöbel. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen: Möblierung 1: Bereich: Gebäude Schule und Gebäude Sporthalle - Stühle, Tische, Schränke, Bühnenelemente, Garderobeneinrichtung. Möblierung 2: Bereich: Gebäude Schule - Sessel, Tische, Regale

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-07-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Möblierung für den Neubau der Staatlichen Realschule Landshut
Referenznummer: 2024-032
Kurze Beschreibung:
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um die Vergabe der Möblierung für das Neubauprojekt "Staatliche Realschule Landshut" in der Fuggerstraße 2 in 84034 Landshut, im Stadtteil Münchnerau. Die geplanten Leistungen umfassen die Lieferung und Montage von loser Möblierung wie Tische, Stühle, Bänke, Regale, Schränke, Garderoben und sonstige Einzelmöbel. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen: Möblierung 1: Bereich: Gebäude Schule und Gebäude Sporthalle - Stühle, Tische, Schränke, Bühnenelemente, Garderobeneinrichtung. Möblierung 2: Bereich: Gebäude Schule - Sessel, Tische, Regale
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schulmöbel 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt

1️⃣
Interne Kennung: c24afcf1-8272-4235-b628-8cf1d00b019c
Titel: Möblierung I
Beschreibung der Beschaffung:
Bereich: Gebäude Schule und Gebäude Sporthalle - Stühle, Tische, Schränke, Bühnenelemente, Garderobeneinrichtung. Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte dem Dokument "LV_604_Lose Möblierung Los 1_RS Landshut"
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-06 📅
Datum des Endes: 2025-03-03 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind Beschreibungen und Produktdatenblätter einzureichen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 5ede7a27-1d30-4405-b6b3-63f80296ad59
Titel: Möblierung II
Beschreibung der Beschaffung:
Bereich: Gebäude Schule - Sessel, Tische, Regale Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte dem Dokument "LV_604_Lose Möblierung Los 2_RS Landshut"
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Beschreibung
Ort der Leistung: Landshut, Kreisfreie Stadt 🏙️
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beschreibung
Postleitzahl: 84034
Stadt: Landshut
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-04 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des öffentlichen Auftraggebers
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des öffentlichen Auftraggebers
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-08-28 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
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Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Der Bieter hat zum Nachweis der wirtschaftl. und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je mindestens 5.000.000,00 EUR für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europ. Wirtschaftsraum zugel. Versicherungsunternehmens nachzuweisen.: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/fdeb9b8f-6ffc-4ba5-8faa-07cd7ce0ab3c/suitabilitycriteria
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Der Bieter hat z. Nachweis der techn. und berufl. Leistungsfähigkeit, näher bez. geeignete Referenzen über VERGLEICHB. DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH "Lieferung, Aufbau und Montage von Möblierung" mit einem Auftragswert v. mind. 150.000,00 Euro a. d. letzten 5 Jahren mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, sowie des öff. oder priv.Empfängers anzugeben; Erklärung z. Verwendung v. Holzprodukten: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/fdeb9b8f-6ffc-4ba5-8faa-07cd7ce0ab3c/suitabilitycriteria
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Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielshaft ausgewählt. Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB und §§ 57 und 42 Abs. 1 VgV vorliegen. 2.1.6.1. Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen von Ihnen mit dem Angebot einzureichen 2.1.6.2. Neben den unter dem Abschnitt 5.1.9) ("Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben“) angegebenen Unterlagen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot die nachstehenden Unterlagen einzureichen 2.1.6.2.1.) Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient im Angebots- bzw. Bieterassistenten der Workflowpunkt „Eignungskriterien." Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 7 der „Bewerbungsbedingungen" verwiesen. 2.1.6.2.2.) Mit der Verordnung EU 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die Stadt Landshut hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient im Angebots- bzw. Bieterassistenten der Workflowpunkt „Eignungskriterien“, in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut "Artikel 5k der Verordnung (EU)" finden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Im Weiteren wird auf Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung verwiesen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Landshut
Nationale Registrierungsnummer: 51dbfd40-5adf-4ce9-8794-29818b858c55
Abteilung: Referat 3 - Beschaffungs- und Vergabestelle
Postanschrift: Luitpoldstraße 29
Postleitzahl: 84034
Postort: Landshut
Region: Landshut, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat 3 - Beschaffungs- und Vergabestelle
E-Mail: beschaffungsstelle@landshut.de 📧
Telefon: +49 871881312 📞
Fax: +49 87188201612 📠
URL: https://www.landshut.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/fdeb9b8f-6ffc-4ba5-8faa-07cd7ce0ab3c 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/fdeb9b8f-6ffc-4ba5-8faa-07cd7ce0ab3c 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Unternehmens- bzw. Registerangaben im Angebots- bzw. Bieterassistenten (Workflowpunkt „Eignungskriterien“) hinterlegten Angaben sind vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen bzw. mit einzureichen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Stadt Landshut für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbes. gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WregG), § 150 a Gewerbeordnung (GewO), § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind diese Informationen für jedes Mitglied mit einem eigenständigen und separaten Dokument im Angebots- bzw. Bieterassistenten (Workflowpunkt „Anlagen“) einzureichen. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die folgenden Erklärungen im Angebots- bzw. Bieterassistenten (Workflowpunkt „Eignungskriterien“) zu erklären. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.auftraege.bayern.de bzw. deutsche eVergabe) in Textform eingereicht werden. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool "Nachrichten" zu verwenden.
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Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: eba8f152-b460-4ba2-8c23-794982f1cee2
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 142-442357 (2024-07-20)