Erarbeitung von Modellen für die Umsetzung von § 18 Abs. 4 VerpackG" (Sicherheitsleistung dualer Systeme) Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines rechtssicheren, interessengerechten, wirtschaftlich tragbaren und belastbaren Modells sowohl zur Ermittlung des Sicherungsbedarfs für die Mitbenutzungsentgelte als auch für die Auskehr der Sicherheitsleistung. Das Vorhaben gliedert sich in die nachfolgenden Arbeitspakete: 1. Entwicklung eines rechtssicheren und belastbaren Modells zur Ermittlung des Sicherungsbedarfs für die Mitbenutzungsentgelte (§ 22 Abs. 4 VerpackG) 2. Erarbeitung und Bewertung möglicher Modelle zur Auskehr der Sicherheitsleistung 3. Rechtliche Überprüfung 4. Erläuterung und Abstimmung der Modelle mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den kommunalen Spitzenverbänden Zur Erarbeitung der Modelle wird ein Auftragnehmer gesucht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-23.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Modell zur Umsetzung von § 18 Abs. 4 VerpackG
Reference number: 71;1001501471;EU
Kurze Beschreibung:
“Erarbeitung von Modellen
für die Umsetzung von § 18 Abs. 4 VerpackG"
(Sicherheitsleistung dualer Systeme)
Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines...”
Kurze Beschreibung
Erarbeitung von Modellen
für die Umsetzung von § 18 Abs. 4 VerpackG"
(Sicherheitsleistung dualer Systeme)
Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines rechtssicheren, interessengerechten, wirtschaftlich tragbaren und belastbaren Modells sowohl zur Ermittlung des Sicherungsbedarfs für die Mitbenutzungsentgelte als auch für die Auskehr der Sicherheitsleistung.
Das Vorhaben gliedert sich in die nachfolgenden Arbeitspakete:
1. Entwicklung eines rechtssicheren und belastbaren Modells zur Ermittlung des Sicherungsbedarfs für die Mitbenutzungsentgelte (§ 22 Abs. 4 VerpackG)
2. Erarbeitung und Bewertung möglicher Modelle zur Auskehr der Sicherheitsleistung
3. Rechtliche Überprüfung
4. Erläuterung und Abstimmung der Modelle mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den kommunalen Spitzenverbänden
Zur Erarbeitung der Modelle wird ein Auftragnehmer gesucht.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW ist eine wissenschaftliche Fachbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen für den Natur-,...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW ist eine wissenschaftliche Fachbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen für den Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz. Als Landesoberbehörde ist das LANUV auf viel-fältigen Aufgabengebieten tätig. Dazu zählt unter anderem die Abfall- und Kreislaufwirtschaft. Die Aufgaben des LANUV sind der Internetseite www.lanuv.nrw.de zu entnehmen.
Das LANUV NRW ist in Nordrhein-Westfalen für das Verlangen einer Sicherheitsleistung der dualen Systeme nach § 18 Abs. 4 VerpackG gemäß Nummer 30.4.3 des Anhangs II ZustVU zuständig.
Wegen der vom LANUV NRW festgesetzten Sicherheitsleistungen gab es zahlreiche und gibt es immer noch Gerichtsverfahren mit Beteiligung des LANUV NRW als Partei. Ein Streitpunkt ist die rechtssichere Ermittlung des Sicherungsbedarfs für die sog. Mitbenutzungsentgelte der 396 öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Nordrhein-Westfalen. Sollte es zu einem Auskehren der festgesetzten Sicherheitsleistung kommen, ist ebenfalls mit rechtlichen Auseinandersetzungen zu rechnen. Es gibt eine Vielzahl möglicher Anspruchsberechtigter, unterschiedliche Fallkonstellationen und eine begrenzte Sicherheit.
Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines rechtssicheren, interessengerechten, wirtschaftlich tragbaren und belastbaren Modells sowohl zur Ermittlung des Siche-rungsbedarfs für die Mitbenutzungsentgelte als auch für die Auskehr der Sicher-heitsleistung.
Das Vorhaben gliedert sich in die nachfolgenden Arbeitspakete:
1. Entwicklung eines rechtssicheren und belastbaren Modells zur Ermittlung des Sicherungsbedarfs für die Mitbenutzungsentgelte (§ 22 Abs. 4 VerpackG)
2. Erarbeitung und Bewertung möglicher Modelle zur Auskehr der Sicherheitsleis-tung
3. Rechtliche Überprüfung
4. Erläuterung und Abstimmung der Modelle mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den kommunalen Spitzenverbänden
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-26 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufshaftpflichtversicherung.” Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sonstiges: Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist sowie zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs :
a) Formblatt "Referenzen" Der Bieter muss jeweils mindestens...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs :
a) Formblatt "Referenzen" Der Bieter muss jeweils mindestens eine Referenz zu den nachfolgenden Kategorien nachweisen, die erkennen lassen, dass nach Art und Umfang vergleichbare Leistungen (Angabe von nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen der letzten 10 Jahre zu den genannten Themen) erfolgreich bearbeitet wurden, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft, gem. § 46 VgV
Vom Auftragnehmer werden umfassende Kenntnisse der kommunalen Abfallwirt-schaft in Nordrhein-Westfalen erwartet. Diese unterscheidet sich deutlich von derjenigen in anderen Ländern. In Nordrhein-Westfalen sind die kreisfreien Städte so-wie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die Sammlung und den Transport von Abfällen aus privaten Haushalten zuständig. Das hat zur Folge, dass in Nordrhein-Westfalen insgesamt 396 öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Sammlung und den Transport von Altpapier zuständig sind und es eine Vielzahl von Sammelsystemen und Gebührenmodellen gibt. Den Kreisen obliegt die Behandlung bzw. Entsorgung der von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden gesammelten Abfälle.
Kategorien:
I. Umfassende und vertiefte Fachkenntnisse zur Erfassung, Sortierung und Verwertung von Altpapier in Nordrhein-Westfalen
II. Umfassende Erfahrungen mit der Verhandlung von sog. "Anlage 7"-Verträgen zwi-schen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und dualen Systemen bezogen auf Nordrhein-Westfalen
III. Gebührenmodelle für die PPK-Sammlung und Verwertung bzw. Kalkulation kommu-naler Abfallgebühren in Nordrhein-Westfalen
IV. Benchmarking im Bereich der Abfallwirtschaft
V. Umfassende Fachkenntnisse mit der Entwicklung von Modellen zur Auskehr von Mit-teln wie beim Einwegkunststofffondsgesetz
VI. Einschlägige Erfahrung aus Gerichtsverfahren zur Sicherheitsleistung i.S.d. § 18 Abs. 4 VerpackG in Nordrhein-Westfalen
d. soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe und Haftungserklärung (Formu-lar 534b_EU) gem. §47 VgV
b) auch für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen
c) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular 523_EU)
d) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU),
e) soweit zutreffend: Erklärung Unterauftragnehmer Formular 533a EU mit dem Angebot. Der Nachweis für den Unterauftragnehmer (Formular 533b EU) auf Verlangen
f) soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe und Haftungserklärung (Formular 534b_EU)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen.
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen,”
“Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y188VSLUE
Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu...”
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y188VSLUE
Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Zuschlag wird gem. § 58 VgV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses gem. Wertungsmatrix.
Als Wertungskriterium wird zu 30% (30 Punkte) der Preis und zu 70% (70 Punkte) die Qualität zugrunde gelegt.
Der Auftraggeber wird eigenständig vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeskartellamt sowie einen Gewerbezentralregisterauszug beim Bundesamt für Justiz für die Bieter anfordern, die Zuschläge erhalten sollen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: +49 251-411-0
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 251-411-1691📞
Fax: +49 251-411-2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 165-509041 (2024-08-23)