Modellvorhaben Weiterentwicklung Städtebauförderung, TP 04 - Kreisel unter der Westspange und TP 07 - Umgestaltung der St. Johanner Straße, Straßenbauarbeiten
Auftragsbekanntmachung (2024-06-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Modellvorhaben Weiterentwicklung Städtebauförderung, TP 04 - Kreisel unter der Westspange und TP 07 - Umgestaltung der St. Johanner Straße, Straßenbauarbeiten
Reference number: 3.234_CCC_10/2024
Kurze Beschreibung:
“Straßenbauarbeiten St.Johanner Straße / Trierer Straße in Saarbrücken”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Maßnahme ist in zwei Teilprojekte aufgeteilt. Das TP 04 umfasst den neuen Kreisverkehr unter der Westspange. Hier wird der signalisierte Knotenpunkt zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Maßnahme ist in zwei Teilprojekte aufgeteilt. Das TP 04 umfasst den neuen Kreisverkehr unter der Westspange. Hier wird der signalisierte Knotenpunkt zu einem signalisierten Kreisverkehr inklusive aller Nebenanlagen umgebaut. Das TP 07 beinhaltet die Umgestaltung des Straßenzuges St. Johanner Straße ab der Westspange bis über den Knotenpunkt St. Johanner Straße / Trierer Straße.
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Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-02 📅
Datum des Endes: 2025-11-26 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-15 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Nachweis der Eintragung in das...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Nachweis der Eintragung in das Handelsregister und/oder in die Handwerksrolle. Bei ausländischen Bietern ist eine vergleichbare Registrierung des Bieters nachzuweisen. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bei ausländischen Bietern erfolgt eine gleichgerichtete Anfrage an die zuständigen Behörden. Vorlage der Freistellungsbescheinigung der für den Bieter zuständigen Finanzbehörde. Bei nicht deutschsprachigen Bietern ist eine Übersetzung der Freistellungsbescheinigung in deutscher Sprache mit notarieller Beglaubigung vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 16 VOB/A EU Nachweis der erforderlichen Fachkunde,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 16 VOB/A EU Nachweis der erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie Nachweis über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel gem. § 16 b Abs. 1 VOB/A EU. Verfügt der Bieter selbst nicht über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, so kann er diese durch den Einsatz von Nachunternehmern im Wege der Eignungsleihe sicherstellen. In diesem Fall müssen die Eignungskriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel) für den jeweiligen Nachunternehmer vom Bieter nachgewiesen werden. Vorlage von Verpflichtungs- und Tariftreueerklärungen sowie Vorlage der Vereinbarung über die Einhaltung der Tariftreue zwischen Bieter und jedem von ihm eingesetzten Nachunternehmer. Möglicherweise geforderte Mindeststandards aa. Nicht präqualifizierte Bieter müssen zum Nachweis ihrer Bietereignung mindestens folgende Angaben machen und nachweisen: - Mindestjahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe der Angebotssumme, - Vorlage von Nachweisen, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, BG- und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. - Mindestens dreijährige ununterbrochene Geschäftstätigkeit zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Die entsprechenden Eintragungen für die Erklärungen und Nachweise sind in das in den Verdingungsunterlagen enthaltene Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) einzutragen. Aus diesem Formblatt ergeben sich auch die zusätzlich vom Bieter auf besonderes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen und Nachweise, wenn sein Angebot in die engere Wahl kommt. bb. Präqualifizierte Bieter führen den Nachweis der Bietereignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Vergabestelle behält sich allerdings auch bei präqualifizierten Bietern ausdrücklich vor, weitere Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Eignung abzufordern, wenn trotz bestehender Präqualifikation Zweifel an der Bietereignung bestehen oder die Art der ausgeschriebenen Bauleistung ergänzende Angaben erfordern. Die ggfs. zusätzlich von präqualifizierten Bietern vorzulegenden Erklärungen und Nachweise entsprechen denjenigen, die die Vergabestelle auch von nicht präqualifizierten Bietern gem. vorstehender lit. aa. grundsätzlich fordert.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Angabe der Eignungskriterien - Mitarbeiterzahl in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens in Höhe der für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Angabe der Eignungskriterien - Mitarbeiterzahl in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens in Höhe der für die ordnungsgemäße Auftragsdurchführung benötigten bzw. vergleichbaren Beschäftigtenanzahl, - Benennung von drei Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Baumaßnahme vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf die Parameter: Art der Bauleistung, Bauzeit, Auftragssumme, eingesetzte Mitarbeiterzahl. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Beim Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Eigenerklärungen auch für die Nachunternehmer durch die Vorlage der im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aufgeführten Bescheinigungen der zuständigen Stellen nachzuweisen. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht zunächst die Angabe der Nummer, unter der der Nachunternehmer im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird. Im übrigen gelten in diesen Fall auch die Vorbehalte gem. lit. bb.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Abschlagszahlungen nach VOB/B. Die Frist zur Zahlung der Schlussrechnung wird gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1VOB/B auf 60 Tage verlängert. Sicherheit für...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Abschlagszahlungen nach VOB/B. Die Frist zur Zahlung der Schlussrechnung wird gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1VOB/B auf 60 Tage verlängert. Sicherheit für Vertragserfüllung: 10 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer). Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 6 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Sicherheit für Mängelansprüche: 5 v. H. der Schlussrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) und einschließlich erteilter Nachträge.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YECHJQ0” Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr - Vergabekammern im Saarland
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 681501-4994📞
Fax: +49 681501-3506 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bieter muss damit rechnen, dass bei Versäumnis der Rügefrist sein Nachprüfungsantrag ohne Sachprüfung als unzulässig zurückgewiesen wird. Dem Bieter wird daher empfohlen, ggfs. rechtzeitig fachlichen Rechtsrat einzuholen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 116-354793 (2024-06-14)