Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Präqualifizierte
Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer mit dem
Teilnahmeantrag/ dem Angebot an. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur
Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder
bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die jeweilige Nummer
im Präqualifikationsverzeichnis auch für diese Unternehmen bzw. alle
Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/
dem Angebot anzugeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über
das Formblatt 124 mit ihrem Teilnahmeantrag / Angebot eine entsprechende
Eigenerklärung ab. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des
Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine
Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die Eigenerklärung über das Formblatt
124 auch von diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer
Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124 Für
nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich vor,
von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die
entsprechenden, im Formblatt 124 genannten Nachweise und Belege
anzufordern.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-
vhb-124 Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und
nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): Mit dem Angebot sind die
Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben
werden sollen, zu benennen (Formblatt 235). Mit dem Angebot sind 3
Referenzen aus den letzten 5 Jahren über nach Art und Umfang
vergleichbare Leistungen mit Angabe des Leistungsgegenstandes, des
Zeitpunkts der Abnahme und des Auftragswertes anzugeben (gilt für alle
Bieter, auch für präqualifizierte Bieter) Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere
Unternehmen außerhalb einer Eignungsleihe Nachweise zur Eignung (PQ-
Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie entsprechende Nachweise)
sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Der
Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum Beleg der Angaben
innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung anzufordern.
Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/ Bewerbergemeinschaft im
Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam mit dem
Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die
Auftragsausführung haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die
Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“
(Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, von Bietern/
Bietergemeinschaften mit dem Angebot. Zur Umsetzung des ab 01.01.2023
geltenden Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur
Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz; kurz: LkSG) ist mit dem Angebot von
jedem Bieter, Mitglied einer BG oder Unternehmen, dessen Eignung
herangezogen wird nachfolgende Eigenerklärung abzugeben. Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und
außerhalb von Deutschland), die unterhalb der einschlägigen gesetzlichen
Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000) oder b. mangels
Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem
Sitz oder Zweigniederlassung gemäß § 13d HGB im Inland die
Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten
nicht zu beachten hat oder a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und
außerhalb von Deutschland), die oberhalb der einschlägigen gesetzlichen
Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000) die geltenden
Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten
beachtet und umsetzt und b. gegen unser Unternehmen in den vergangenen 3
Jahren kein Verstoß gegen § 24 Abs. 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und
mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt wurde;
Hierfür ist die, in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte
Eigenerklärung ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot
einzureichen. Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung
ausgenommen.