Das Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen qualifizierten und zuverlässigen Dienstleister zu finden, der die folgenden Services für Drucken, Scannen und Kopieren an den Standorten des Helmholtz Munich bereitstellen und betreiben kann: (1) Drucken: Der Dienstleister muss eine Druckerschnittstelle am Endgerät des Nutzers zur Verfügung stellen, die per MS Intune verteilbar ist. Der Druckauftrag muss über ein Cloud Printing System an das gewünschte Gerät gesendet werden, wo er ausgegeben wird. (2) Scannen: Der Dienstleister muss ein Cloud System anbieten, das gruppenbasierte Scanziele verwaltet. Der Nutzer muss am Gerät auswählen können, wohin er seinen Scan senden möchte, z.B. an eine Mailbox, ein Netzlaufwerk oder einen Cloud-Speicher. (3) Kopieren: Der Dienstleister muss den gesamten Kopiervorgang am Gerät ermöglichen. Der Nutzer muss die gewünschten Einstellungen wie Anzahl, Format, Farbe und Qualität auswählen können. Der Dienstleister muss auch Wartung, Service und Verbrauchsmaterialnachschub aller Geräte und Dienste übernehmen. Der Dienstleister muss alle Services unter Einhaltung der geltenden Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien erbringen. Der Dienstleister muss auch eine transparente und faire Abrechnung der Services gewährleisten, die nach Nutzung und nicht nach Geräteanzahl erfolgt. Der Dienstleister muss einen festen Ansprechpartner für den Auftraggeber benennen, der für die Koordination, Kommunikation und Eskalation zuständig ist. Der Dienstleister muss regelmäßige Berichte über die Servicequalität, die Nutzungsstatistik und die Kundenzufriedenheit liefern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-25.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Multifunktionsdrucker
Referenznummer: VgV_2024-030
Kurze Beschreibung:
Das Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen qualifizierten und zuverlässigen Dienstleister zu finden, der die folgenden Services für Drucken, Scannen und Kopieren an den Standorten des Helmholtz Munich bereitstellen und betreiben kann:
(1) Drucken: Der Dienstleister muss eine Druckerschnittstelle am Endgerät des Nutzers zur Verfügung stellen, die per MS Intune verteilbar ist. Der Druckauftrag muss über ein Cloud Printing System an das gewünschte Gerät gesendet werden, wo er ausgegeben wird.
(2) Scannen: Der Dienstleister muss ein Cloud System anbieten, das gruppenbasierte Scanziele verwaltet. Der Nutzer muss am Gerät auswählen können, wohin er seinen Scan senden möchte, z.B. an eine Mailbox, ein Netzlaufwerk oder einen Cloud-Speicher.
(3) Kopieren: Der Dienstleister muss den gesamten Kopiervorgang am Gerät ermöglichen. Der Nutzer muss die gewünschten Einstellungen wie Anzahl, Format, Farbe und Qualität auswählen können.
Der Dienstleister muss auch Wartung, Service und Verbrauchsmaterialnachschub aller Geräte und Dienste übernehmen.
Der Dienstleister muss alle Services unter Einhaltung der geltenden Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien erbringen. Der Dienstleister muss auch eine transparente und faire Abrechnung der Services gewährleisten, die nach Nutzung und nicht nach Geräteanzahl erfolgt. Der Dienstleister muss einen festen Ansprechpartner für den Auftraggeber benennen, der für die Koordination, Kommunikation und Eskalation zuständig ist. Der Dienstleister muss regelmäßige Berichte über die Servicequalität, die Nutzungsstatistik und die Kundenzufriedenheit liefern.
Das Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen qualifizierten und zuverlässigen Dienstleister zu finden, der die folgenden Services für Drucken, Scannen und Kopieren an den Standorten des Helmholtz Munich bereitstellen und betreiben kann:
(1) Drucken: Der Dienstleister muss eine Druckerschnittstelle am Endgerät des Nutzers zur Verfügung stellen, die per MS Intune verteilbar ist. Der Druckauftrag muss über ein Cloud Printing System an das gewünschte Gerät gesendet werden, wo er ausgegeben wird.
(2) Scannen: Der Dienstleister muss ein Cloud System anbieten, das gruppenbasierte Scanziele verwaltet. Der Nutzer muss am Gerät auswählen können, wohin er seinen Scan senden möchte, z.B. an eine Mailbox, ein Netzlaufwerk oder einen Cloud-Speicher.
(3) Kopieren: Der Dienstleister muss den gesamten Kopiervorgang am Gerät ermöglichen. Der Nutzer muss die gewünschten Einstellungen wie Anzahl, Format, Farbe und Qualität auswählen können.
Der Dienstleister muss auch Wartung, Service und Verbrauchsmaterialnachschub aller Geräte und Dienste übernehmen.
Der Dienstleister muss alle Services unter Einhaltung der geltenden Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien erbringen. Der Dienstleister muss auch eine transparente und faire Abrechnung der Services gewährleisten, die nach Nutzung und nicht nach Geräteanzahl erfolgt. Der Dienstleister muss einen festen Ansprechpartner für den Auftraggeber benennen, der für die Koordination, Kommunikation und Eskalation zuständig ist. Der Dienstleister muss regelmäßige Berichte über die Servicequalität, die Nutzungsstatistik und die Kundenzufriedenheit liefern.
Mietgeräte
Leistungsklasse 1 (DIN A3-Standardgerät): min. 20 Stück, max. 50 Stück
Blatt Farbe pro Monat: min. 37.500 Stück, max. 75.000 Stück
Blatt s/w pro Monat: min. 18.750 Stück, max. 37.500 Stück
Leistungsklasse 2 (DIN A4-Standardgerät): min. 30 Stück, max. 50 Stück
Blatt Farbe pro Monat: min. 18.750 Stück, max. 37.500 Stück
Blatt s/w pro Monat: min. 9.375 Stück, max. 18.750 Stück
Leistungsklasse 3 (DIN A4-Tischmodell): min. 10 Stück, max. 50 Stück
Blatt Farbe pro Monat: min. 18.750 Stück, max. 37.500 Stück
Blatt s/w pro Monat: min. 9.375 Stück, max. 18.750 Stück
Finisher Variante 1 (für Geräte der Leistungsklasse 1): min. 6 Stück, max. 40 Stück
Finisher Variante 2 (für Geräte der Leistungsklasse 2): min. 1 Stück, max. 5 Stück
Großraum-Papierkassette DIN A4 Volumen 2.000 Blatt (für Geräte der Leistungsklasse 1): min. 1 Stück, max. 40 Stück
Plotter: min. 1 Stück, max. 2 Stück
Blatt Fotopapier pro Monat: min. 50 Stück, max. 1.000 Stück
Blatt Normalpapier pro Monat: min. 50 Stück, max. 1.000 Stück
Kaufgeräte:
Typ 1: Drucker: min. 5 Stück, max. 50 Stück
Blatt Farbe pro Monat: min. 3.000 Stück, max. 6.000 Stück
Blatt s/w pro Monat: min. 1.500 Stück, max. 3.000 Stück
Typ 2: MFP: min. 5 Stück, max. 50 Stück
Blatt Farbe pro Monat: min. 3.000 Stück, max. 6.000 Stück
Blatt s/w pro Monat: min. 1.500 Stück, max. 3.000 Stück
Dientleistung:
Druck-, Scan-, Kopier-Verwaltungsapplikationen als Service einmalig
Druck-, Scan-, Kopier-Verwaltungsapplikationen als Service pro Monat
Logistikkostenpauschale Änderung Aufstellort: max. 24 Stück
Logistikkostenpauschale Verlagerung zwischen Standorten: max. 24 Stück
Stundensatz Kundendiensttechniker
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse📦
Postanschrift: Ingolstädter Landstrasse 1
Postleitzahl: Neuherberg
Stadt: 85764
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit dieses Vertrages beträgt 12 Monate ab 01.10.2024 mit der dreimaligen Option des Auftraggebers, den Vertrag um jeweils 12 Monate zu verlängern. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um 1 Jahr, wenn dieser vom Auftrag-geber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet in jedem Fall am 30.09.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Laufzeit dieses Vertrages beträgt 12 Monate ab 01.10.2024 mit der dreimaligen Option des Auftraggebers, den Vertrag um jeweils 12 Monate zu verlängern. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um 1 Jahr, wenn dieser vom Auftrag-geber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet in jedem Fall am 30.09.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-26 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-26 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 95 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-07-26 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: gem. Angebots- und Bewerbungsbedingungen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Unternehmensdarstellung: Die Darstellung muss das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und muss auf alle nachfolgenden Punkte eingehen: (1) Name des Unternehmens / (2) Geschäftsführer / (3) Geschäftssitz / (4) alle Niederlassungen / (5) Gesellschaftsform / (6) Gründungsdatum.
Referenzen: Es müssen mindestens drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Anforderungen im Leistungsverzeichnis unbedingt beachten!) in den letzten drei (3) Jahren abgegeben werden. Weniger als drei (3) Referenzen führen zum Ausschluss. In jeder Referenz muss auf ALLE nachfolgenden Punkte eingegangen werden: (1) Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich) / (2) Ansprechpartner der Referenz (Telefon, E-Mail, Funktion) / (3) Art der Leistung / (4) Volumen (PT oder Euro) / (5) Zeitraum. Es muss auch bestätigt und nachgewiesen werden, dass sich die Projekte auf Unternehmen mit mehr als 2.500 Mitarbeitern im Unternehmen bezogen haben.
Herstellerautorisierung: Nachweis der Autorisierung zum Vertrieb und Wartung der angebotenen Produkte, inklusive Partnerschaftsnachweis (Bitte beilegen).
Formblatt AVV und TOM
Erklärung Eignung - Eintragung Handelsregister
Erklärung Eignung - Insolvenzverfahren und Liquidation
Erklärung Eignung - KEINE schweren Verfehlungen
Erklärung Eignung - Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Erklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Unternehmensdarstellung: Die Darstellung muss das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und muss auf alle nachfolgenden Punkte eingehen: (1) Name des Unternehmens / (2) Geschäftsführer / (3) Geschäftssitz / (4) alle Niederlassungen / (5) Gesellschaftsform / (6) Gründungsdatum.
Referenzen: Es müssen mindestens drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Anforderungen im Leistungsverzeichnis unbedingt beachten!) in den letzten drei (3) Jahren abgegeben werden. Weniger als drei (3) Referenzen führen zum Ausschluss. In jeder Referenz muss auf ALLE nachfolgenden Punkte eingegangen werden: (1) Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich) / (2) Ansprechpartner der Referenz (Telefon, E-Mail, Funktion) / (3) Art der Leistung / (4) Volumen (PT oder Euro) / (5) Zeitraum. Es muss auch bestätigt und nachgewiesen werden, dass sich die Projekte auf Unternehmen mit mehr als 2.500 Mitarbeitern im Unternehmen bezogen haben.
Herstellerautorisierung: Nachweis der Autorisierung zum Vertrieb und Wartung der angebotenen Produkte, inklusive Partnerschaftsnachweis (Bitte beilegen).
Formblatt AVV und TOM
Erklärung Eignung - Eintragung Handelsregister
Erklärung Eignung - Insolvenzverfahren und Liquidation
Erklärung Eignung - KEINE schweren Verfehlungen
Erklärung Eignung - Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Erklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Eigenerklärung
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Ingolstädter Landstrasse 1
Postleitzahl: 85764
Postort: Neuherberg
Region: München, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle - Einkauf und Materialwirtschaft
E-Mail: bianca.lander@helmholtz-munich.de📧
Telefon: +49 8931872727📞
Fax: +49 8931873327 📠
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-190262c8187-45ad1276254b7b0a🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-25+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 123-379805 (2024-06-25)