Nachkonditionierung und -qualifizierung von 3.400 Fässern der Landessammelstelle Niedersachsen für das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU). Es wird darauf hingewiesen, dass die vollständigen Vergabeunterlagen zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Vergabestelle anzufordern sind. Der Bieter hat hierfür die den Vergabeunterlagen beigefügte Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen und der Vergabestelle über den Kommunikationsbereich zu übersenden. Die vollständigen Vergabeunterlagen werden dann auf elektronischem Wege über einen Downloadlink zur Verfügung gestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2024-11-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nachkonditionierung und -qualifizierung von 3.400 Fässern der Landessammelstelle Niedersachsen
Referenznummer: 0114-DLG/2024-03.234
Kurze Beschreibung:
Nachkonditionierung und -qualifizierung von 3.400 Fässern der Landessammelstelle Niedersachsen für das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU). Es wird darauf hingewiesen, dass die vollständigen Vergabeunterlagen zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Vergabestelle anzufordern sind. Der Bieter hat hierfür die den Vergabeunterlagen beigefügte Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen und der Vergabestelle über den Kommunikationsbereich zu übersenden. Die vollständigen Vergabeunterlagen werden dann auf elektronischem Wege über einen Downloadlink zur Verfügung gestellt.
Nachkonditionierung und -qualifizierung von 3.400 Fässern der Landessammelstelle Niedersachsen für das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU). Es wird darauf hingewiesen, dass die vollständigen Vergabeunterlagen zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Vergabestelle anzufordern sind. Der Bieter hat hierfür die den Vergabeunterlagen beigefügte Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen und der Vergabestelle über den Kommunikationsbereich zu übersenden. Die vollständigen Vergabeunterlagen werden dann auf elektronischem Wege über einen Downloadlink zur Verfügung gestellt.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪 Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-03 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-03 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-02-03 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-01-20 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung: Der Bieter muss fachkundig, wirtschaftlich gesund, leistungsfähig und gesetzestreu sein. Bieter müssen ihre Eignung zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung nachweisen, in dem sie die folgenden bzw. in dem Dokument "Eignungskriterien" geforderten Unterlagen / Erklärungen einreichen.
Eignung: Der Bieter muss fachkundig, wirtschaftlich gesund, leistungsfähig und gesetzestreu sein. Bieter müssen ihre Eignung zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung nachweisen, in dem sie die folgenden bzw. in dem Dokument "Eignungskriterien" geforderten Unterlagen / Erklärungen einreichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Finanzielle Leistungsfähigkeit: Bieter müssen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist der Jahresumsatz ohne Umsatzsteuer im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags (für den Auftrag relevante Unternehmenssparte) des Bieters / der Bietergemeinschaft (ohne Unterauftragnehmer) in den letzten drei Geschäftsjahren zu nennen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Jahresumsätze ohne Umsatzsteuer im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags (für den Auftrag relevante Unternehmenssparte) der Mitglieder der Bietergemeinschaft pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summen jeweils für das Geschäftsjahr einzutragen. Der Mindestjahresumsatz ohne Umsatzsteuer muss im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags (für den Auftrag relevante Unternehmenssparte) in Höhe von mindestens 2,1 Mio Euro beim Bieter / bei der Bietergemeinschaft (in Summe) vorliegen.
Finanzielle Leistungsfähigkeit: Bieter müssen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist der Jahresumsatz ohne Umsatzsteuer im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags (für den Auftrag relevante Unternehmenssparte) des Bieters / der Bietergemeinschaft (ohne Unterauftragnehmer) in den letzten drei Geschäftsjahren zu nennen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Jahresumsätze ohne Umsatzsteuer im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags (für den Auftrag relevante Unternehmenssparte) der Mitglieder der Bietergemeinschaft pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summen jeweils für das Geschäftsjahr einzutragen. Der Mindestjahresumsatz ohne Umsatzsteuer muss im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags (für den Auftrag relevante Unternehmenssparte) in Höhe von mindestens 2,1 Mio Euro beim Bieter / bei der Bietergemeinschaft (in Summe) vorliegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Bieter müssen über die erforderliche Erfahrung für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist jeweils eine Referenz über folgende fünf in den letzten drei Jahren erfolgreich erbrachte Leistungen anzugeben: 1. Erstellung eines Ablaufplanes gem. Bericht "Produktkontrolle radioaktiver Abfälle, radiologische Aspekte - Endlager Konrad-Stand: Oktober 2010" mit Einreichung bei der BGE, 2. Erstellung einer Abfallgebindedokumentation gemäß Endlagerungsbedingungen (Stand 2014) mit Einreichung bei der BGE 3. Trocknung von Abfällen gemäß Endlagerungsbedingungen (Stand 2014) 4. zerstörende Prüfung eines Abfallgebindes gem. Bericht "Produktkontrolle radioaktiver Abfälle, radiologische Aspekte - Endlager Konrad-Stand: Oktober 2010" (z.B. Öffnung eines Fasses/ Charakterisierung des Fassinhaltes) 5. zum Verpacken von radioaktiven Abfällen in einen Konrad-Container einschließlich Verguss mit Beton gemäß Endlager gemäß Endlagerungsbedingungen (Stand 2014) Maßgeblich für den Abschluss der Leistung ist der Zeitpunkt der Bekanntmachung der hiesigen Ausschreibung. Wenn die Leistung noch nicht abgeschlossen ist, muss die Leistung bereits seit mindestens einem Jahr erbracht werden. Es sind Referenzen über Aufträge vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs gefordert. Die Referenztabellen sind hierfür zwingend vollständig auszufüllen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Bieter müssen über die erforderliche Erfahrung für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist jeweils eine Referenz über folgende fünf in den letzten drei Jahren erfolgreich erbrachte Leistungen anzugeben: 1. Erstellung eines Ablaufplanes gem. Bericht "Produktkontrolle radioaktiver Abfälle, radiologische Aspekte - Endlager Konrad-Stand: Oktober 2010" mit Einreichung bei der BGE, 2. Erstellung einer Abfallgebindedokumentation gemäß Endlagerungsbedingungen (Stand 2014) mit Einreichung bei der BGE 3. Trocknung von Abfällen gemäß Endlagerungsbedingungen (Stand 2014) 4. zerstörende Prüfung eines Abfallgebindes gem. Bericht "Produktkontrolle radioaktiver Abfälle, radiologische Aspekte - Endlager Konrad-Stand: Oktober 2010" (z.B. Öffnung eines Fasses/ Charakterisierung des Fassinhaltes) 5. zum Verpacken von radioaktiven Abfällen in einen Konrad-Container einschließlich Verguss mit Beton gemäß Endlager gemäß Endlagerungsbedingungen (Stand 2014) Maßgeblich für den Abschluss der Leistung ist der Zeitpunkt der Bekanntmachung der hiesigen Ausschreibung. Wenn die Leistung noch nicht abgeschlossen ist, muss die Leistung bereits seit mindestens einem Jahr erbracht werden. Es sind Referenzen über Aufträge vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs gefordert. Die Referenztabellen sind hierfür zwingend vollständig auszufüllen.
Technische Ausrüstung: Bieter müssen über die erforderlichen technischen Ressourcen für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Konditionierungsanlage: Hat die vorgesehene Konditionierungsanlage die Möglichkeit, Fässer zerstörend zu prüfen? Beschreiben Sie kurz ihre Anlage zur zerstörenden Prüfung von Abfallfässern. Für die Auftragsausführung wird zwingend eine Konditionierungsanlage mit der Möglichkeit, Fässer zerstörend zu prüfen benötigt. Sollte diese nicht nachgewiesen werden können, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Konditionierungsanlage: Hat die vorgesehene Konditionierungsanlage die Möglichkeit, Fässer zerstörend zu prüfen? Beschreiben Sie kurz ihre Anlage zur zerstörenden Prüfung von Abfallfässern. Für die Auftragsausführung wird zwingend eine Konditionierungsanlage mit der Möglichkeit, Fässer zerstörend zu prüfen benötigt. Sollte diese nicht nachgewiesen werden können, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Behandlungsverfahren: Geben Sie an, ob bei Ihnen oder Ihren Unterauftragnehmern Anlagen für die im Dokument "Eignungskriterien" genannten Behandlungsverfahren zur Verfügung stehen oder stehen werden (Verpacken, Verpressen, Verbrennen, Trocknen, Zementieren). Für die Auftragsausführung werden zwingend alle oben aufgeführten Behandlungsverfahren benötigt. Sollte ein Behandlungsverfahren weder durch den Bieter noch durch einen Unterauftragnehmer ausgeführt werden können, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Behandlungsverfahren: Geben Sie an, ob bei Ihnen oder Ihren Unterauftragnehmern Anlagen für die im Dokument "Eignungskriterien" genannten Behandlungsverfahren zur Verfügung stehen oder stehen werden (Verpacken, Verpressen, Verbrennen, Trocknen, Zementieren). Für die Auftragsausführung werden zwingend alle oben aufgeführten Behandlungsverfahren benötigt. Sollte ein Behandlungsverfahren weder durch den Bieter noch durch einen Unterauftragnehmer ausgeführt werden können, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Erfahrung Projektleitung: Die vorgesehene Person für die Projektleitung muss zwingend mehr als 2 Jahre Erfahrung im Bereich der Projektleitung haben. Geben Sie den Namen der vorgesehenen Projektleitung an.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zertifizierungen: Bieter und Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit Angebotsabgabe ein gültiges Zertifikat über ein ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements bezüglich des gesamten Prozesses der Gutachtenerstellung, vgl. die Leistungsbeschreibung, (z. B. DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig) vorzulegen. Das Zertifikat muss von einer nach AkkG akkreditierten nichtstaatlichen Zertifizierungsstelle stammen. Alternativ ist eine gleichwertige Bescheinigung, die von einer im jeweiligen Mitgliedstaat zuständigen akkreditierten Stelle ausgestellt wurde, vorzulegen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zu führen. Der AG muss durch das vorgelegte Zertifikat / die vorgelegte Bescheinigung in die Lage versetzt werden, die Gleichwertigkeit prüfen zu können.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zertifizierungen: Bieter und Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit Angebotsabgabe ein gültiges Zertifikat über ein ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements bezüglich des gesamten Prozesses der Gutachtenerstellung, vgl. die Leistungsbeschreibung, (z. B. DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig) vorzulegen. Das Zertifikat muss von einer nach AkkG akkreditierten nichtstaatlichen Zertifizierungsstelle stammen. Alternativ ist eine gleichwertige Bescheinigung, die von einer im jeweiligen Mitgliedstaat zuständigen akkreditierten Stelle ausgestellt wurde, vorzulegen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zu führen. Der AG muss durch das vorgelegte Zertifikat / die vorgelegte Bescheinigung in die Lage versetzt werden, die Gleichwertigkeit prüfen zu können.
Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben: Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 1 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben: Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 1 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRDNL
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞
Fax: +49 4131152943 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-01+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 215-669706 (2024-11-01)
Auftragsbekanntmachung (2025-01-21) Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-01-20 23:59:59 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-21+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text: Die Angebotsfrist wurde bis zum 17. Februar 2025, 20:00 Uhr verlängert.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2025-01-21 📅
Andere zusätzliche Informationen
Die Angebotsfrist wurde bis zum 17. Februar 2025, 20:00 Uhr verlängert.
Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2b8f28f5-5c89-4488-a622-eb06267d1f87-01
Quelle: OJS 2025/S 015-044178 (2025-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nachkonditionierung und -qualifizierung von 3.400 Fässer der Landessammelstelle Niedersachsen
Referenznummer: 0114-DLG/2024-03.234-1
Kurze Beschreibung:
Nachkonditionierung und -qualifizierung von 3.400 Fässern der Landessammelstelle Niedersachsen für das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU). Es wird darauf hingewiesen, dass die vollständigen Vergabeunterlagen zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Vergabestelle anzufordern sind. Der Bieter hat hierfür die den Vergabeunterlagen beigefügte Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen und der Vergabestelle über den Kommunikationsbereich zu übersenden. Die vollständigen Vergabeunterlagen werden dann auf elektronischem Wege über einen Downloadlink zur Verfügung gestellt.
Nachkonditionierung und -qualifizierung von 3.400 Fässern der Landessammelstelle Niedersachsen für das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU). Es wird darauf hingewiesen, dass die vollständigen Vergabeunterlagen zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Vergabestelle anzufordern sind. Der Bieter hat hierfür die den Vergabeunterlagen beigefügte Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen und der Vergabestelle über den Kommunikationsbereich zu übersenden. Die vollständigen Vergabeunterlagen werden dann auf elektronischem Wege über einen Downloadlink zur Verfügung gestellt.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): -1 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): -1 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0114-DLG/2024-03.234-1 Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer ✅
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb ✅ Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Alle abgegebenen Angebote waren unregelmäßig oder unannehmbar ✅ Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
Die Leistung wurde im Rahmen eines Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (ohne vorherige Bekanntmachung) durchgeführt, da im Rahmen eines zuvor durchgeführten offenen Verfahrens nur unannehmbare Angebote eingegangen sind.
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-07-15 📅
Titel: Nachkonditionierung und -qualifizierung von 3.400 Fässer der Landessammelstelle Niedersachsen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: -1 💰
Niedrigstes Angebot: -1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GNS - Gesellschaft für Nuklear-Service mbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 11213
Postanschrift: Frohnhauser Str. 67
Postleitzahl: 45127
Postort: Essen
Region: Essen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.gns.de🌏
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 669706-2024
The procurement is terminated ✅